• 01.04.2009, 15:14:57
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  • OTS0289 OTW0289

AK Wien Vollversammlung verlangt mehr Schutz für Anleger (6)

Wien (OTS) - Kleinanleger brauchen mehr und verständlichere
Informationen über Finanzprodukte, verlangt die Vollversammlung der
AK Wien. Gesetzliche Regeln sind nötig, da es immer mehr Produkte
gibt, und die Marketingmethoden zunehmend aggressiver werden.
Außerdem können Fehlentscheidungen der KonsumentInnen auf Grund der
manchmal großen Summen existenzgefährdend sein.

Die Vollversammlung der AK Wien fordert:
+ Eine verpflichtende "Produktkennzeichnung" soll in allgemein
verständlicher Sprache auf die mit der Anlage verbundenen Risiken
hinweisen und dem Anleger vor Vertragsabschluss verpflichtend
ausgehändigt werden. Diese auf einen Blick für KonsumentInnen
erkennbare Information soll alle Schlüsselinformationen wie Kosten,
Verfügbarkeit und Risiken zum Produkt zusammenfassen
("Ampelkennzeichnung für Finanzprodukte").
+ Verpflichtende Aushändigung der Beratungsunterlagen in
schriftlicher Form an die Anleger (insbesondere Anlegerprofil gemäß
Wertpapieraufsichtsgesetz).
+ Der Berater beziehungsweise das Finanzinstitut hat den Nachweis zu
führen, dass anleger- und anlagegerecht beraten wurde (Umkehr der
Beweislast).
+ Finanzvermittler sollen auch der Überwachung der
Finanzmarktaufsicht unterstellt werden. Konzessionspflicht für jene
Unternehmen, die Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes
vermitteln und diesbezüglich beraten.
+ Klare und einheitliche Vorgaben für die Werbung für
Anlegerprodukte.
+ Information über Absicherung oder Nichtabsicherung von
Anlageprodukten. Die Höhe der Einlagensicherung bei
Einlagengeschäften ist dem Verbraucher in jeder Urkunde
(beispielsweise im Sparbuch) mitzuteilen.
+ Sicherstellung, dass "Sparvereins-Sparer" pro Person durch die
Einlagensicherung abgesichert sind.
+ Mehr und vereinheitlichte Rücktrittsrechte bei
Finanzdienstleistungen. Derzeit gibt es höchst unterschiedliche
Fristen und Voraussetzungen in den einzelnen Produktsparten (Fonds,
Lebensversicherungen, Haustürgeschäfte, etc)
+ Ausbau einer anbieterunabhängigen Verbraucherberatung in
Finanzdienstleistungsfragen. (die beispielsweise über
Rücktrittsrechte informiert) Diese Verbraucherberatung soll von den
Banken finanziert werden. Sie soll in einer eigenen
Beratungseinrichtung unter Einbeziehung der AK eingerichtet werden.
+ Fremdwährungskredite dürfen künftig nur dann angeboten werden, wenn
den KonsumentInnen vor Vertragsabschluss klar und nachvollziehbar an
Hand von Szenarien, Berechnungen die möglichen Auswirkungen
aufgezeigt werden.
+ Banken sollen bei Fremdwährungskrediten verpflichtet werden, keine
sogenannten "Liquiditätszuschläge" zu verrechnen.
Zwangskonvertierungen sind zu verbieten.
+ Rücktrittsrecht bei Kreditvermittlungsverträgen - derzeit gibt es
keine Möglichkeit aus einem unterschriebenen
Kreditvermittlungsauftrag auszusteigen.
+ Um bei Vertrieb von Finanzprodukten ein hohes Beratungsniveau zu
gewährleisten, ist eine qualitativ hochstehende Aus- und
Weiterbildung der MitarbeiterInnen von den Unternehmen im
Finanzdienstleistungsbereich sicherzustellen.

Rückfragehinweis:

Doris Strecker
   AK Wien Kommunikation
   tel.: (+43-1) 501 65-2677
   tel.: (+43)664 845 41 52
   mailto:[email protected] 
   wien.arbeiterkammer.at

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