• 01.04.2009, 12:48:07
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Ökoprämie - Durchdachtes Instrument oder programmierter Flop

Bevölkerung im Informationsnotstand - der TÜV AUSTRIA bezieht Stellung

Im Bild v.l.n.r.: Dipl.-Ing. Christian KUBIK, TÜV Automotive GmbH und Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, TÜV Austria Holding AG

Wien (OTS) - Handelt es sich wirklich um eine wirtschaftspolitisch
relevante Maßnahme oder eher um eine populistische Ansage der
Bundesregierung? Was bedeutet es nun für den Konsumenten, wenn man
das Altfahrzeug durch ein Neufahrzeug ersetzt? Welche Voraussetzung
müssen erfüllt werden? Wie gehe ich als Konsument sicher, dass der
Händler die gewährte Verschrottungsprämie nicht im Hintergrund auf
den Kaufpreis wieder aufschlägt bzw. den möglichen Rabatt um die
Prämie reduziert? Darüber informiert Dipl.-Ing. Kubik, Leiter
Kraftfahrtechnik der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.

Das Regierungsziel im Vorfeld zur Schaffung der Ökoprämie war,
"zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen": zum Einen soll der durch
die ungünstige Konjunkturentwicklung besonders stark betroffenen
Automobilbranche absatzfördernd unter die Arme gegriffen werden, zum
Anderen will man die alten Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen und durch
umweltfreundlichere neue Fahrzeuge ersetzten. Der Bund rechnet für
diese Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 45 Mio. EUR, wobei die
Hälfte, also 22,5 Mio. EUR aus dem Bundesbudget aufzubringen ist.

Generell ist mit der Ökoprämie geregelt, dass das Altfahrzeug vor
dem 1. Jänner 1996 erstmals im Inland und zum Zeitpunkt der Rückgabe
an den Händler seit mindestens einem Jahr auf den Konsumenten
zugelassen sein muss. Das alte Fahrzeug wird verschrottet und
stattdessen muss ein neues Fahrzeug bei einem inländischen
Fahrzeughändler angeschafft werden. Soviel zu dem, was man bereits
weiß.

Hier einige Punkte im Überblick, die der TÜV-Experte für wichtig
erachtet:

- Das Altfahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein, also über
   eine gültige Begutachtungsplakette gemäß § 57a ("Pickerl") 
   verfügen, deren Gültigkeit gemäß § 57a des Kraftfahrgesetzes 
   (KFG) höchstens 4 Monate abgelaufen sein darf

 - "Als Neufahrzeuge gelten auch Fahrzeuge, die bisher nur auf einen
   inländischen Händler zugelassen waren und deren erstmalige 
   Zulassung zum Verkehr höchstens ein Jahr zurückliegt" so Dipl.-
   Ing. Bussek, Geschäftsführer der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
 
 - Für Fahrzeuge, die innerhalb des letzten Jahres zum notwendigen 
   Betriebsvermögen gehörten, besteht kein Anspruch auf die Ökoprämie

 - Die Ökoprämie in Höhe von Euro 1.500,- wird vom Bund, vom 
   Importeur und Händler aufgebracht. Die Aufteilung der 
   Finanzierung der Prämie ist wie folgt: Euro 500,- vom Importeur,
   Euro 750,- vom Staat und Euro 250,- vom Händler.

- Die Aktion ist auf maximal 30.000 Fahrzeuge im geltenden
Aktionszeitraum begrenzt.

- Der Fahrzeughändler beantragt die Auszahlung der Ökoprämie für
den Konsumenten auf der Homepage des Finanzministeriums
(www.finanzonline.bmf.gv.at).

- Die Prämie wird über FinanzOnline an den Konsumenten ausbezahlt.

- Die Ökoprämie kann von 1. April 2009 bis längstens 31. Dezember 
   2009 in Anspruch genommen werden. Die Verschrottung und Anmeldung 
   muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen und die Verwertung 
   mittels Verwertungsnachweis an den Fahrzeughändler erfolgen.

 - Die Verschrottung muss bei einem inländischen Shredderbetrieb 
   erfolgen.

 - Das erworbene Neufahrzeug muss nachweislich (Bestätigung der 
   Typengenehmigung bzw. EU-Betriebserlaubnis) mindestens die 
   Schadstoffklasse EURO 4 erfüllen.

 - Der Fahrzeughändler hat bis zum 15. des Monates, das auf die 
   Antragstellung der Ökoprämie folgt, den Händleranteil der 
   ausbezahlten Ökoprämie als Ökoabgabe an das für die Erhebung 
   seiner Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt zu entrichten.

 - Im benachbarten Deutschland  beträgt die Höhe der Umweltprämie 
   ("Abwrackprämie") Euro 2.500,- und wird für Fahrzeuge mit 
   mindestens 9 Jahren Alter gewährt und ist auf 600.000 Fahrzeuge 
   begrenzt. Sie gilt bei Kauf eines Neuwagens oder eines 
   Jahreswagens, welcher mindestens die Abgasnorm EURO 4 erfüllt

Der TÜV AUSTRIA empfiehlt:

- "Achten Sie auf die Ausgangspreise sowie auf die gewährten
   Rabatte, unabhängig von der Ökoprämie. Diese steht dem Kunden 
   fix zu (bei Erfüllung aller Voraussetzungen) und muss nicht 
   Bestandteil der Verhandlungen sein. Vergleichen Sie die Fahrzeug-
   Nettopreise bei verschiedenen Händlern und holen Sie sich mehrere 
   Angebote, auch für Ihr Altfahrzeug, ein. Es ist durchaus möglich,
   dass Sie für Ihr Fahrzeug im Verkauf wesentlich mehr als die 
   Prämie in Höhe von Euro 1.500,- erzielen können" rät Kubik von der
   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.

 - Zu bedenken ist die Gesamt-CO2-Bilanz, denn vor allem die 
   Herstellung eines neuen Fahrzeuges erzeugt sehr viel CO2.

- In manchen Fällen wird es möglicherweise sinnvoller sein, ein voll
funktionstüchtiges und gewartetes Fahrzeug doch noch länger
zunutzen, als es der Schrottpresse zu übergeben

Weiterführende Informationen und interessante Links zum Thema:
Regierungsvorlage zum Gesetzesbeschluss:
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00092/fname_150583.pdf

Leitfaden für Fahrzeughändler zur Ökoprämie:
http://www.ots.at/redirect.php?TÜV

Allgemeine Informationen:
http://www.arboe.at/praemie_faq.html
www.tuv.at

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM/Original Bild
Service, sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at .

Rückfragehinweis:

Dipl.-Ing. Christian KUBIK
   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
   Tel.: +43 (0)1 610 91-6438
   Fax: +43 (0)1 610 91-6555
   E-Mail: kuc@tuv.at
   
   Mag. (FH) Rahman PADSHAH
   TÜV Österreich
   Tel.: +43 (0)1 514 07-6031
   Fax: +43 (0)1 514 07-6005
   E-Mail: pad@tuv.at
   
   www.tuv.at

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