- 01.04.2009, 12:48:07
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Ökoprämie - Durchdachtes Instrument oder programmierter Flop
Bevölkerung im Informationsnotstand - der TÜV AUSTRIA bezieht Stellung

Wien (OTS) - Handelt es sich wirklich um eine wirtschaftspolitisch
relevante Maßnahme oder eher um eine populistische Ansage der
Bundesregierung? Was bedeutet es nun für den Konsumenten, wenn man
das Altfahrzeug durch ein Neufahrzeug ersetzt? Welche Voraussetzung
müssen erfüllt werden? Wie gehe ich als Konsument sicher, dass der
Händler die gewährte Verschrottungsprämie nicht im Hintergrund auf
den Kaufpreis wieder aufschlägt bzw. den möglichen Rabatt um die
Prämie reduziert? Darüber informiert Dipl.-Ing. Kubik, Leiter
Kraftfahrtechnik der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
Das Regierungsziel im Vorfeld zur Schaffung der Ökoprämie war,
"zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen": zum Einen soll der durch
die ungünstige Konjunkturentwicklung besonders stark betroffenen
Automobilbranche absatzfördernd unter die Arme gegriffen werden, zum
Anderen will man die alten Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen und durch
umweltfreundlichere neue Fahrzeuge ersetzten. Der Bund rechnet für
diese Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 45 Mio. EUR, wobei die
Hälfte, also 22,5 Mio. EUR aus dem Bundesbudget aufzubringen ist.
Generell ist mit der Ökoprämie geregelt, dass das Altfahrzeug vor
dem 1. Jänner 1996 erstmals im Inland und zum Zeitpunkt der Rückgabe
an den Händler seit mindestens einem Jahr auf den Konsumenten
zugelassen sein muss. Das alte Fahrzeug wird verschrottet und
stattdessen muss ein neues Fahrzeug bei einem inländischen
Fahrzeughändler angeschafft werden. Soviel zu dem, was man bereits
weiß.
Hier einige Punkte im Überblick, die der TÜV-Experte für wichtig
erachtet:
- Das Altfahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein, also über eine gültige Begutachtungsplakette gemäß § 57a ("Pickerl") verfügen, deren Gültigkeit gemäß § 57a des Kraftfahrgesetzes (KFG) höchstens 4 Monate abgelaufen sein darf - "Als Neufahrzeuge gelten auch Fahrzeuge, die bisher nur auf einen inländischen Händler zugelassen waren und deren erstmalige Zulassung zum Verkehr höchstens ein Jahr zurückliegt" so Dipl.- Ing. Bussek, Geschäftsführer der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH. - Für Fahrzeuge, die innerhalb des letzten Jahres zum notwendigen Betriebsvermögen gehörten, besteht kein Anspruch auf die Ökoprämie - Die Ökoprämie in Höhe von Euro 1.500,- wird vom Bund, vom Importeur und Händler aufgebracht. Die Aufteilung der Finanzierung der Prämie ist wie folgt: Euro 500,- vom Importeur, Euro 750,- vom Staat und Euro 250,- vom Händler.
- Die Aktion ist auf maximal 30.000 Fahrzeuge im geltenden
Aktionszeitraum begrenzt.
- Der Fahrzeughändler beantragt die Auszahlung der Ökoprämie für
den Konsumenten auf der Homepage des Finanzministeriums
(www.finanzonline.bmf.gv.at).
- Die Prämie wird über FinanzOnline an den Konsumenten ausbezahlt.
- Die Ökoprämie kann von 1. April 2009 bis längstens 31. Dezember 2009 in Anspruch genommen werden. Die Verschrottung und Anmeldung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen und die Verwertung mittels Verwertungsnachweis an den Fahrzeughändler erfolgen. - Die Verschrottung muss bei einem inländischen Shredderbetrieb erfolgen. - Das erworbene Neufahrzeug muss nachweislich (Bestätigung der Typengenehmigung bzw. EU-Betriebserlaubnis) mindestens die Schadstoffklasse EURO 4 erfüllen. - Der Fahrzeughändler hat bis zum 15. des Monates, das auf die Antragstellung der Ökoprämie folgt, den Händleranteil der ausbezahlten Ökoprämie als Ökoabgabe an das für die Erhebung seiner Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt zu entrichten. - Im benachbarten Deutschland beträgt die Höhe der Umweltprämie ("Abwrackprämie") Euro 2.500,- und wird für Fahrzeuge mit mindestens 9 Jahren Alter gewährt und ist auf 600.000 Fahrzeuge begrenzt. Sie gilt bei Kauf eines Neuwagens oder eines Jahreswagens, welcher mindestens die Abgasnorm EURO 4 erfüllt
Der TÜV AUSTRIA empfiehlt:
- "Achten Sie auf die Ausgangspreise sowie auf die gewährten Rabatte, unabhängig von der Ökoprämie. Diese steht dem Kunden fix zu (bei Erfüllung aller Voraussetzungen) und muss nicht Bestandteil der Verhandlungen sein. Vergleichen Sie die Fahrzeug- Nettopreise bei verschiedenen Händlern und holen Sie sich mehrere Angebote, auch für Ihr Altfahrzeug, ein. Es ist durchaus möglich, dass Sie für Ihr Fahrzeug im Verkauf wesentlich mehr als die Prämie in Höhe von Euro 1.500,- erzielen können" rät Kubik von der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH. - Zu bedenken ist die Gesamt-CO2-Bilanz, denn vor allem die Herstellung eines neuen Fahrzeuges erzeugt sehr viel CO2.
- In manchen Fällen wird es möglicherweise sinnvoller sein, ein voll
funktionstüchtiges und gewartetes Fahrzeug doch noch länger
zunutzen, als es der Schrottpresse zu übergeben
Weiterführende Informationen und interessante Links zum Thema:
Regierungsvorlage zum Gesetzesbeschluss:
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00092/fname_150583.pdf
Leitfaden für Fahrzeughändler zur Ökoprämie:
http://www.ots.at/redirect.php?TÜV
Allgemeine Informationen:
http://www.arboe.at/praemie_faq.html
www.tuv.at
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM/Original Bild
Service, sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at .
Rückfragehinweis:
Dipl.-Ing. Christian KUBIK TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Tel.: +43 (0)1 610 91-6438 Fax: +43 (0)1 610 91-6555 E-Mail: kuc@tuv.at Mag. (FH) Rahman PADSHAH TÜV Österreich Tel.: +43 (0)1 514 07-6031 Fax: +43 (0)1 514 07-6005 E-Mail: pad@tuv.at www.tuv.at
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