- 01.04.2009, 11:54:39
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ÖAMTC: Ab heute gilt - Altauto verschrotten, Neuwagen günstiger kaufen
Die zehn häufigsten Fragen der Österreicher am Infotelefon des Clubs
Wien (OTS) - Mit heute, 1. April, wird eine Verschrottungsprämie
von 1.500 Euro ausbezahlt, wenn man sein altes Autos der
Schrottpresse übergibt und sich einen Neuwagen zulegt. Mit dem
Näherrücken des heutigen Stichtages sind auch die Anfragen bei der
Info-Hotline des Clubs gestiegen. "Es gibt nach wie vor viele
Unsicherheiten, was man bei der Abwicklung beachten muss", so Stefan
Saumweber von der ÖAMTC-Interessenvertretung. Die zehn häufigsten
Fragen:
1.) Welche Bedingungen muss man beim alten Auto erfüllen? Der
Wagen muss vor dem 1.1.1996 in Österreich zugelassen worden sein. Er
muss mindestens ein Jahr vor der Verschrottung ununterbrochen auf
denselben Besitzer im Inland zugelassen gewesen sein. Das Fahrzeug
muss eine gültige §57a KFG-Plakette haben (inkl. vier Monate
"Toleranzfrist") und "fahrtüchtig" sein.
2.) Welche Bedingungen muss man beim neuen Auto erfüllen? Der
Neuwagen muss zwischen dem 1.4.2009 und dem 31.12.2009 zugelassen
werden und mindestens die Euro-4-Norm erfüllen. "Der Kaufpreis spielt
keine Rolle", stellt der ÖAMTC-Experte einen häufigen Irrtum richtig.
3.) Wer kann die Prämie beantragen? Anspruchsberechtigt sind nur
Privatpersonen.
4.) Was muss man beim Autokauf beachten? "Prinzipiell gilt wie
immer, Preise zu vergleichen und zu verhandeln", so der
ÖAMTC-Experte. "So sichert man sich das beste Angebot beim Händler
seines Vertrauens."
5.) Wie wird die Prämie abgewickelt? Das Verfahren läuft über den
Händler bzw. in der Folge über "Finanz online" (BMF -
Bundesministerium für Finanzen). Der Betrag von 1.500 Euro wird vom
Finanzamt direkt auf das Konto des Autokäufers überwiesen.
6.) Wie wird die Prämie finanziert? 50 Prozent der Prämie trägt
der Staat, 50 Prozent die Automobilwirtschaft (davon 250 Euro der
Händler).
7.) Wann läuft die Prämie aus? Die Auszahlung ist zum einen
zeitlich begrenzt (31.12.2009). Zum anderen gibt es auch ein
maximales Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro (also 30.000 Fahrzeuge
à 1.500 Euro). Sollte es mehr Anträge geben, könnten Käufer auch um
die Prämie umfallen. Derzeit sind rund 900.000 Fahrzeuge im Bestand,
die "prämienreif" wären.
8.) Was macht man mit der gültigen Vignette auf dem Altauto? Die
Asfinag ersetzt die Vignette. Der ÖAMTC übernimmt die Abwicklung für
seine Mitglieder kostenlos, für Nicht-Clubmitglieder gegen einen
Unkostenbeitrag von zehn Euro. "Das heißt, einfach mit dem
Verschrottungsnachweis, der Abmeldebestätigung des Altautos und dem
Vignettenabschnitt an einen Stützpunkt kommen. ÖAMTC-Mitglieder
erhalten umgehend eine neue Vignette", sagt Saumweber.
9.) Wenn das Altauto z.B. auf einen Familienangehörigen zugelassen
war, kann das Neuauto dann auf zwei Personen zugelassen werden? "Eine
Zulassung auf zwei Familienangehörige ist möglich. Um die Prämie zu
erhalten, muss jedenfalls eine der beiden Personen als
Zulassungsbesitzer des Altautos und Zulassungsbesitzer des Neuwagens
aufscheinen", stellt der ÖAMTC-Experte klar. Man kann aber natürlich
später ummelden, es ist keine "Behaltefrist" vorgesehen.
10.) "Es gibt auch viele Detailfragen zu besonderen Situationen,
vor allem im Bereich Zulassung, Eigenimport etc.. ", so Saumweber.
Die Club-Experten beantworten diese Fragen gerne im persönlichen
Gespräch unter 01 711 99-1365 (Mo-Do 8-17, Fr 8-14 Uhr) oder im Forum
auf der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at .
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Kesche
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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