- 29.03.2009, 10:04:26
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ÖAMTC: Club verlangt einheitlichen Strafenkatalog für Verkehrsdelikte
Unterschiedliche Strafpraxis der Länder bringt "Preisunterschiede" bis zu 400 Prozent
Wien (OTS) - Verkehrsministerin Doris Bures will dem Schnellfahren
und dem Alkohol am Steuer zu Leibe rücken. Von ihrem Vorgänger Werner
Faymann hat sie das Vorhaben übernommen, Sanktionen nach bestimmten
Übertretungen zu verschärfen. Konkret ist nun beabsichtigt,
Überschreitungen um mehr als 30 km/h mit mindestens 70 Euro und um
mehr als 40 km/h mit mindestes 150 Euro zu ahnden. Auch beim Alkohol
sind Strafanhebungen und zusätzliche Schulungen bzw. "Coachings"
angedacht. "Ein interessanter Ansatz, der vor allem dazu führen wird,
dass man präzisere Angaben über konkrete Strafdrohungen nach
Verkehrsübertretungen als bisher machen kann", erklärt ÖAMTC-Jurist
Martin Hoffer.
"Allerdings setzt das Projekt sozusagen erst im zweiten Stock,
nämlich bei den hohen Geschwindigkeitsdelikten, an. Wichtig wäre,
dass auch Erdgeschoß, Mezzanin und erster Stock mit Substanz gefüllt
werden", regt der ÖAMTC-Jurist an. "Denn bei den geringfügigen
Übertretungen im Ausmaß von bis zu ca. 20 km/h feiert die
'Föderalitis' noch immer fröhliche Urständ." Nach wie vor kann jedes
Bundesland bzw. jede Bezirkshauptmannschaft eigenständig mittels
Strafbescheid das Strafausmaß festlegen. "Genau das führt dann dazu,
dass man auf Fragen nach der Strafdrohung bei geringeren
Überschreitungen nur den sehr weit reichenden Strafrahmen von 21 bis
726 Euro nennen kann", kritisiert der ÖAMTC-Experte. "Diese große
Spanne nimmt aber niemand ernst."
Auch bei den per Post an den Zulassungsbesitzer zugestellten
Anonymverfügungen spiegelt sich die föderale Struktur Österreichs
deutlich wider. Beim Schnellfahren um bis zu 20 km/h über der
Beschränkung zahlt man zwischen 29 Euro (Oberösterreich) und 60 Euro
(Vorarlberg). Mit über 20 km/h gibt es fast überall eine Anzeige mit
Strafverfahren. Nur in Tirol und Wien gibt es dieses erst ab einer
Übertretung von 40 km/h, zeigt eine Erhebung des ÖAMTC. Aber nicht
nur Schnellfahren kann diesbezüglich als Beispiel herhalten. "Wer mit
zu geringem Sicherheitsabstand unterwegs ist, bekommt in
Oberösterreich und Tirol eine Anonymverfügung mit 36 Euro, in Kärnten
mit 40 Euro, im Burgenland und in Wien mit 45 Euro, in Vorarlberg mit
50 Euro, in Niederösterreich mit 70 Euro und in den Bundesländern
Salzburg und Steiermark in der Höhe von 80 Euro", wundert sich der
ÖAMTC-Jurist über die Bandbreite. "Die 'größte' Kluft fand der Club
jedoch beim Delikt 'Durchfahren einer Nebenfahrbahn': Das kostet in
Kärnten 10 Euro, in Tirol hingegen das Vierfache (40 Euro)."
Das alles zeigt, dass wir dringend einen bundesweit einheitlichen
und verbindlichen Strafenkatalog brauchen. Diese Forderung des ÖAMTC
ist nicht neu, aber nach wie vor ein zentrales Element des Clubs in
punkto Verkehrssicherheit. "Denn wenn mittels Strafen
Präventionsarbeit geleistet werden soll, dann muss man auch ein
einheitliches Strafausmaß kommunizieren können", erklärt Clubjurist
Hoffer. "Zusätzlich sollten die Strafen je nach Delikt und
Gefährlichkeit der Übertretung abgestuft sein." Ein derartiger
Strafenkatalog könnte auch konkrete Erhöhungszuschläge für die
Bestrafung von Wiederholungstätern beinhalten.
Aus Sicht des ÖAMTC haben aber nach wie vor unmittelbar nach der
Übertretung bei der Anhaltung ausgesprochene Sofortstrafen die größte
verkehrspädagogische Wirkung. "Organmandate sind zwar meist
wesentlich 'günstiger' als eine Anzeige, aber ihre präventive Wirkung
ist ungleich höher, weil man sich auf frischer Tat ertappt fühlt und
vom Beamten individuell auf die Übertretung aufmerksam gemacht wird",
hält Hoffer fest. Außerdem sind leider nach wie vor Anhaltungen die
einzige Chance, um auch ausländische Raser zur Verantwortung zu
ziehen. Nur ein bestens aufeinander abgestimmter Mix aus Aufklärung,
Verantwortungsbewusstsein für sich und andere Verkehrsteilnehmer und
das Wissen, dass überall und jederzeit mit Kontrollen gerechnet
werden muss, wird laut ÖAMTC nachhaltig zu einer Reduzierung von
Verkehrsunfällen beitragen.
(Schluss)
Ralph Schüller
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
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