• 27.03.2009, 11:26:36
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  • OTS0139 OTW0139

Spendenabsetzbarkeit auch kleineren Vereinen ermöglichen

LH Sausgruber: "Praktischer Zugang muss erleichtert werden"

Bregenz (VLK) - Der Beschluss, Spenden für mildtätige oder
humanitäre Organisationen in Zukunft steuerlich zu begünstigen, wird
von der Vorarlberger Landesregierung unterstützt, erklärt
Landeshauptmann Herbert Sausgruber. Um in den Genuss der
Spendenabsetzbarkeit zu kommen, müssen die Empfängerorganisationen
einige Auflagen erfüllen. Unter anderem ist eine jährliche
Wirtschaftsprüfung vorgesehen, um in die Liste der Begünstigten
aufgenommen zu werden. "Gerade für kleinere Vereine oder spontane
Hilfsinitiativen stellt das aber eine Hürde dar. Für sie benötigen
wir eine praktikablere Lösung, um ihnen den Zugang rechtlich wie auch
praktisch so einfach wie möglich zu machen", betont Sausgruber, der
weitere Gespräche für unumgänglich hält.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden wurde kürzlich durch den
Bundesgesetzgeber neu geregelt. Die Änderungen betreffen sowohl den
Bereich der Unternehmer als auch den Bereich der Unselbständigen. Im
betrieblichen Bereich werden Spenden für mildtätige Zwecke oder für
Hilfestellung in Katastrophenfällen im Ausmaß von maximal zehn
Prozent des Gewinns des Vorjahres als Betriebsausgaben absetzbar. Im
privaten Bereich werden Spenden im Ausmaß von maximal 10 Prozent der
Einkünfte des Vorjahres als Sonderausgaben absetzbar.

Zugang für kleine Vereine erleichtern

Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Spende ist, dass sie an
eine Körperschaft geleistet wird, die in einer eigens dafür
erstellten Liste aufscheint. Für die Aufnahme in diese Liste sind
einige Voraussetzungen zu erfüllen, unter anderem eine jährliche
Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. "Das ist
für viele kleine Vereine, die ebenfalls mildtätige und humanitäre
Aufgaben verfolgen, nur erschwert möglich. Ihnen dennoch Zugang zu
dieser Liste zu verschaffen, muss das Ziel von weiteren Gesprächen
sein", stellt Landeshauptmann Sausgruber klar.

Das Land Vorarlberg hat auf diesen Umstand schon vor der
Neuregelung hingewiesen, allerdings wurden diese Aspekte seitens des
Bundes nicht aufgenommen, erklärt Sausgruber. "Wichtig ist, die
Spendenbegünstigung in praktikabler Form auch den kleinen Vereinen
und spontanen Hilfsaktionen zugänglich zu machen", so Sausgruber
abschließend.

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20145
   Fax: 05574/511-20190
   Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67
   mailto:[email protected]
   http://www.vorarlberg.at/presse

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