• 25.03.2009, 15:22:25
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Wiener und Oberösterreichische Krankenkasse im Vergleich Die Vorschläge des Rechnungshofs zur Kostensenkung

Wien (PK) - Bei der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses
stand auch ein Thema aus dem Gesundheitsbereich im Mittelpunkt der
Beratungen, und zwar der Vergleich zwischen der finanziellen Lage der
Wiener Gebietskrankenkasse mit der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse sowie die Analyse der Ursachen für die - stark
voneinander abweichenden - Betriebsergebnisse der beiden Kassen. Die
Prüfer des Rechnungshofes haben insgesamt 19 Empfehlungen
ausgearbeitet, wovon 12 teilweise schon umgesetzt wurden bzw. werden.

Die nachhaltige Versorgung der Wiener Bevölkerung war 2006 aus
eigenen Mitteln der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) nicht
gesichert, heißt es einleitend im Rechnungshofbericht, der
schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Die Überschuldung
war so hoch, dass die Wiener GKK vom guten Willen der Gläubiger, ihr
weitere Kredite einzuräumen, abhängig war. Hingegen ist es der OÖ
Gebietskrankenkasse - nicht zuletzt durch die Umsetzung der
Empfehlungen des RH - gelungen, das beste Gebarungsergebnis aller
Gebietskrankenkassen zu erreichen. Der Rechnungshof unterzog daher
beide Kassen einem näheren Vergleich, um Verbesserungsmöglichkeiten
aufzuzeigen.

Minister Stöger ist gegen Zusammenlegung der Krankenkassen

Der Rechnungshofbericht belege eindeutig, dass es in den Zeiten der
schwarz-blauen/orangen Regierung zu einer Aushöhlung des Systems
gekommen sei, weil den Kassen zusätzliche Leistungen aufgebürdet bzw.
Mittel weggenommen wurden, meinte Abgeordnete Christine Lapp (S). Sie
gab auch zu bedenken, dass es in Großstädten wie Wien spezielle
Anforderungen an das Gesundheitssystem gebe.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) ortete ein Systemproblem und zog den
Schluss aus dem Bericht, dass die Sozialversicherungsträger
zusammengelegt werden müssen. Es sei auch auffällig, dass die Kassen
mit den höchsten Defiziten (Wien und Steiermark) die schlechteste
ärztliche Versorgung aufweisen. Ansetzen müsste man unbedingt auch
bei den Verwaltungskosten, schlug er vor.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) war im Gegensatz zu
ihrem Vorredner der Meinung, dass die ärztliche Versorgung in allen
Bundesländern sehr gut sei. Was die Situation in Oberösterreich
angeht, so müsse man auch sehen, dass es dort viele kleine Spitäler
gibt und dass fast 1.000 Planstellen nicht besetzt sind. Ihr wäre es
lieber gewesen, wenn man etwa Oberösterreich mit Niederösterreich
verglichen hätte, da Wien als Ballungszentrum natürlich eine
Sonderposition habe. Einsparungspotential sah die F-Mandatarin auch
bei den Verwaltungskosten. Sie plädierte daher u.a. für eine
Zusammenlegung der Krankenkassen, eine Harmonisierung bei den
Leistungen und den ärztlichen Honoraren sowie für eine Finanzierung
aus einem Topf.

Abgeordneter Johann Singer (V) wies auf die großen Unterschiede bei
den ärztlichen Honoraren in Oberösterreich und Wien hin. Er fragte
zudem den Gesundheitsminister, ob in finanziellen Notlagen auch an
die Einführung von Selbstbehalten gedacht wird.

Abgeordneter Werner Kogler (G) lobte den Bericht des Rechnungshofes,
da er über den engen Prüfungsrahmen hinausgehe und sehr viele
zusätzliche Erkenntnisse gebracht habe. Was die Verwaltungskosten
angeht, so müsse man sich vor Augen halten, dass Einsparungen in
diesem Bereich nicht allzu viel bringen, da die großen Kostentreiber
in anderen Bereichen zu finden sind. Schließlich thematisierte er
noch den Einfluss der Pharmaindustrie sowie der Wiener Ärzteschaft.

Abgeordneter Alois Gradauer (F) sprach den Missbrauch mit E-Cards an
und forderte, dass die Karten künftig mit Fotos ausgestattet werden.
Sein Fraktionskollege Abgeordneter Werner Königshofer erkundigte sich
nach dem Kreditrahmen für die WGKK.

Der Bericht des Rechnungshofes zeige klar auf, dass aufgrund
zahlreicher gesetzlicher Maßnahmen die Gebietskrankenkassen weniger
Einnahmen verbuchen konnten und dass auch zusätzliche Aufgaben
dazugekommen sind, konstatierte Gesundheitsminister Alois Stöger. Er
halte nichts von einer Zusammenlegung der GKK, da das jetzige System
gewährleiste, dass Benchmarks entwickelt und unterschiedliche
Zugangsweisen und Lösungswege ausprobiert werden können. Abgeordnetem
Grosz hielt er entgegen, dass es keine aufgeblähten Träger gebe. Die
Verwaltungskosten seien sogar sehr gering und es gebe weltweit kaum
eine Organisation, die mit so wenig Mitteln so effizient wirtschafte
wie die Sozialversicherungsträger. Unrichtig sei auch, dass in
Oberösterreich 1.000 Planstellen fehlen. Außerdem sage die Anzahl der
Ärzte nichts über den Gesundheitszustand der Bevölkerung aus. Für ihn
stehen nicht die Strukturkriterien, sondern die Ergebniskriterien im
Vordergrund, betonte Stöger.

Stöger warnte auch vor einer österreichweiten Gleichschaltung der
ärztlichen Honorare; hier sollte es wie in allen anderen
Berufsgruppen Unterschiede geben. Vielmehr gehe es aus seiner Sicht
darum, dass die Ärzte wissen, welche Kosten und Folgekosten sie
auslösen. Ablehnend äußerte sich der Gesundheitsminister zur
Einführung von weiteren Selbstbehalten, da sie nicht zur Steigerung
der Kosteneffizienz beitragen. Ein wirksameres Instrument sei etwa
die Umsetzung der E-Medikation, die sehr wohl zur einer besseren
Steuerung und Transparenz beitrage. Was die Oberösterreichische
Krankenkasse betrifft, so glaube er, dass die dortigen
Vertragspartner bereiter waren, ihre Mitverantwortung für die
Finanzierung des Gesamtsystems zu übernehmen. Schließlich informierte
er noch über die Pläne und Maßnahmen der Bundesregierung im
Gesundheitsbereich, wie etwa die Etablierung eines
Kassenstrukturfonds zur kurzfristigen Liquiditätssicherung (450 Mio.
Euro) oder den Auftrag an den Hauptverband, bis Mitte des Jahres
weitere Kostendämpfungspotentiale zu eruieren.

Der Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse Franz Bittner war froh über
den Rechnungshofbericht, da er klar zeige, mit welchen Belastungen
die Krankenkassen in den letzten Jahren umgehen mussten. Eine ganz
wichtige Aussage sei, dass die Wiener Gebietskrankenkasse aus eigener
Kraft, d.h. aus den Beiträgen der Versicherten, nicht mehr
finanzierbar ist und auch aufgrund der Veränderungen in der
Arbeitswelt steuerfinanzierte Maßnahmen benötige. Im konkreten
informierte Bittner darüber, dass die WGKK im Jahr 2008 ein Defizit
in der Höhe von 603 Mio. Euro aufwies, 2009 sei mit 648 Mio. Euro zu
rechnen. Es gebe auch intensive Bemühungen, die Verwaltungskosten zu
senken, führte Bittner weiter aus, ihr Anteil wird heuer auf 2,1 %
gesenkt werden können. Auch bei den Beschäftigtenzahlen im
Dienstleistungsbereich gab es ein Minus von 14, 2 % bezogen auf den
Zeitraum 2000 bis 2009.

Im Vertragspartnerbereich wünsche er sich vom Gesetzgeber, dass es
die Möglichkeit gibt, Verträge leichter zu lösen, denn es gehe nicht
an, dass einzelne Gruppen die Ärztekammer in Geiselhaft nehmen.
Bezüglich der Kosten für die Heilmittel merkte Bittner an, dass in
Österreich, das ein sehr kleiner Markt für die Pharmaindustrie ist,
relativ kostengünstig eingekauft wird. Relativ große Spannen gebe es
noch bei den Apotheken und den apothekenführenden Hausärzten.
Abgeordnetem Gradauer gegenüber stellte Bittner noch fest, dass die
Frage der Ausstattung der E-Card mit einem Foto vom Gesetzgeber
abhänge; der Missbrauch mit den Karten halte sich seiner Ansicht nach
jedoch in Grenzen. Was den Kreditrahmen bei der Bundesfinanzagentur
betrifft, so betrage dieser 750 Mio. Euro. Abschließend plädierte
Bittner noch dafür, sich die Kosten für das Gesundheitswesen
gesamthaft (also Spitäler und niedergelassener Bereich) anzuschauen.
Derzeit gebe es keine wirklichen Mess- und Qualitätsinstrumente und
auch keine echte Kosten-Nutzenrechnung, die nachprüft, ob die
medizinische Behandlungskette wirklich vernünftig war oder nicht.

Rechnungshofpräsident Josef Moser gab eingangs zu bedenken, dass die
gesetzlichen Maßnahmen nicht die alleinige Ursache für das negative
Ergebnis bei der Wiener Gebietskrankenkasse waren, denn es gab
Belastungen und auch Entlastungen. Der Grund, weshalb man sich gerade
diese beiden Gebietskrankenkassen zur Prüfung ausgesucht habe, lag
darin, dass die OÖGKK den besten Gebarungserfolg aller GKK (+15 Mio.
Euro) aufwies, die Wiener GKK den schlechtesten (-71 Mio. Euro).
Bemerkenswert sei dabei, dass die Wiener GKK bis 1995 noch ein
besseres Betriebsergebnis als die oberösterreichische aufwies. In
Oberösterreich wurden allerdings in den letzten Jahren die
Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahr 1994 umgesetzt.

Bei der Analyse der Ursachen habe man sehr wohl wichtige Komponenten,
wie etwa die unterschiedliche Versicherungsstruktur oder die
besonderen Anforderungen in einem Ballungszentrum berücksichtigt,
erklärte Moser, und dafür gewisse Beträge (z.B. 140 Mio. Euro für den
Großstadtfaktor) abgezogen. Dennoch musste man feststellen, dass die
WGKK über um 108 Euro höhere Einnahmen je Anspruchsberechtigten
verfügte; sie gab jedoch um 106 Euro mehr für ärztliche Hilfe und um
71 Euro mehr für Heilmittel aus. Auffällig in Wien waren etwa auch
noch die hohe Überweisungsquote an Fachärzte, die beträchtlichen
Kostenunterschiede innerhalb einer Facharztgruppe oder die
zusätzlichen Kosten für den Bereich der präoperativen Diagnostik. Die
finanzielle Lage der WGKK sehe so aus, dass auf jeden Fall mehr
Mittel notwendig sind; diese sollten allerdings nur dann
ausgeschüttet werden, wenn gleichzeitig kostendämpfende Maßnahmen in
den Bereichen Heilmittel, ärztliche Versorgung und Verwaltungskosten
gesetzt werden, unterstrich der Rechnungshofpräsident.

Weitere Empfehlungen des Rechnungshofes: Es wäre umgehend ein
Sanierungskonzept mit den entsprechenden kurz-, mittel- und
langfristigen Maßnahmen zu erstellen, um die finanzielle
Leistungsfähigkeit der WGKK nachhaltig zu sichern. Durch eine bessere
Steuerung der Ausgaben für ärztliche Hilfe und Heilmittel sollten die
entstandenen Mehrausgaben (80 Mio. Euro pro Jahr) im Vergleich zur
Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse verringert werden. Es wären
geeignete Maßnahmen zur Tarifsenkung in jenen Bereichen zu ergreifen,
in denen die Wiener Gebietskrankenkasse höhere Preise für
vergleichbare Leistungen bezahlte. In die Gesamtverträge sollten
Honorarsummenbegrenzungen aufgenommen werden. Der Stellenplan für
Vertragsärzte sollte weiter optimiert werden. Es sollten Maßnahmen
zum Ausgleich der Kosten für die präoperative Diagnostik ergriffen
werden. Der Verwaltungsaufwand sollte weiter gesenkt werden. Es
sollten standardisierte Diagnosen und einheitliche
Behandlungsrichtlinien erstellt werden, um eine eindeutige
Ursachenanalyse der höheren Kosten zu ermöglichen. Das beim
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger im
Dezember 2007 eingesetzte Vertragspartner-Controlling sollte mit der
Durchführung entsprechender Tarifauswertungen beauftragt werden. Die
Unterschiede in den Frequenzen der einzelnen analysierten Leistungen
der ärztlichen Hilfe sollten auf ihre medizinische Notwendigkeit hin
untersucht und zum Anlass für tarifliche Verbesserungen in den
Gesamtverträgen bzw. Festlegung von Behandlungsstandards genommen
werden. Die jeweiligen Systeme der Vergütung sollten regelmäßig
verglichen, auf ihre Auswirkungen hin untersucht und bewährte
Vergütungsformen verstärkt eingesetzt werden.

RH fordert Harmonisierung der Patientenentschädigungsfonds

Die Ausschussmitglieder gingen auch noch kurz auf die Prüfung der
Patientenentschädigungsfonds der Länder Niederösterreich, Steiermark
und Wien ein. Die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung
wurde im Jahr 2001 eingeführt, und zwar im Zuge eines
Grundsatzgesetzes des Bundes, dem dann die Ausführungsgesetze der
Länder folgten. Darin wurden von Bundesland zu Bundesland
unterschiedliche Entscheidungskriterien festgelegt, was eine
unterschiedliche Entschädigungspraxis zur Folge hatte. Dasselbe
trifft für die Einnahmen- und Ausgabengebarung und für die Einhebung
der Beiträge der Sonderklasse zu. Die Einnahmengebarung des
Niederösterreichischen und des Wiener Patientenentschädigungsfonds
wies teilweise schwerwiegende Mängel auf. Prüfungsziel war eine
Evaluierung der Patientenentschädigung durch einen Vergleich der
aufgrund ihrer Größe, Verfahrens- und Organisationsformen
repräsentativen Patientenentschädigungsfonds der Bundesländer
Niederösterreich, Steiermark und Wien. - Die Verhandlungen über
diesen Bericht wurden schließlich vertagt.

Sowohl Rechnungshofpräsident Josef Moser als auch Gesundheitsminister
Alois Stöger bekräftigten die Notwendigkeit, die betreffenden
landesgesetzlichen Bestimmungen zu harmonisieren.

Bundesminister Alois Stöger beklagte insbesondere die mangelnde
Transparenz. Die Länder seien nicht bereit, über den praktischen
Umgang mit der Rechtsmaterie Auskunft zu geben, sagte er. Seine
Bemühungen um mehr Transparenz seien aber angesichts der
Kompetenzlage nur begrenzt. Stöger hinterfragte auch den Sinn, die
Patientenentschädigung nur auf den Spitalsbereich zu beschränken. Er
wolle Überlegungen zu einer Regelung für alle Patientinnen und
Patienten anstellen.

RH-Präsident Josef Moser appellierte an den Bundesgesetzgeber,
bereits die Grundsatzgesetzgebung so zu gestalten, dass die
Bundesländer zu einem gemeinsamen und einheitlichen Vorgehen
angehalten werden. Eine bundesweite Evaluierung der Liquidität der
Patientenentschädigungsfonds wäre vor einer allfälligen Anpassung des
Beitragssatzes durchzuführen. Zur Gewährleistung einer
österreichweiten Gleichbehandlung wären die Unterschiede in der
Entschädigungspraxis zu analysieren, Vorschläge zur Harmonisierung
auszuarbeiten sowie der Aufbau einer zentralen Entscheidungsdatenbank
zu beginnen, heißt es in den Empfehlungen des Berichts. - Der
Gesundheitsminister und der Rechnungshofpräsident gingen damit auf
Fragen der Abgeordneten Wolfgang Zanger (F), Daniela Musiol (G),
Dorothea Schittenhelm (V) und Wolfgang Spadiut (B) ein. (Schluss)

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