- 25.03.2009, 09:59:03
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BZÖ-Stadler: Tschechische Verknüpfung von EU-Vertrag mit Benes-Dekreten unglaublicher Affront
BZÖ verlangt österreichische Protestnote an Prager Regierung
Wien 2009-03-25 (OTS) - BZÖ-Europasprecher Ewald Stadler reagiert
empört auf die heute bekannt gewordene Verknüpfung der tschechischen
Ratifizierung des EU-Vertrages mit einem Begleitbeschluss, wonach die
Benes-Dekrete unangetastet bleiben müssen. Mitte Februar hat das
tschechische Abgeordnetenhaus den EU-Reformvertrag ratifiziert. Dies
war allerdings mit einem Begleit-Beschluss zu den "Benes-Dekreten"
verbunden, der festgelegt hat, dass es durch den EU-Vertrag auf die
"Dekrete" keinerlei Einflussnahme geben darf. Die Prager
Abgeordneten befürchten, dass bei einer Aufhebung der Benes-Dekrete
eine Wiedergutmachung der damaligen Massenvertreibungen und damit
verbundene Entschädigungen drohen können. Insgesamt wurden seitens
des tschechischen Staates bis 1947 etwa 2,9 Millionen Personen auf
Grund ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Bevölkerung pauschal zu
Staatsfeinden erklärt und ausgebürgert. "Tschechien verhöhnt Europa,
verhöhnt die beinahe drei Millionen Vertriebenen und die geschätzten
250.000 Todesopfer mit dieser Klausel. Das zeigt wieder deutlich die
nicht vorhandene moralische Grundlage des Vertrages von Lissabon. Die
EU ist nicht in der Lage, heute noch geltendes Unrecht zu beseitigen.
Man hat zwar gegen die Apartheid in Südafrika gekämpft, aber
Rassengesetze wie die Benes-Dekrete, die heute noch mitten in Europa
gelten, in einem EU-Mitgliedsland, noch dazu dem Land der derzeitigen
Ratspräsidentschaft, sind für Brüssel kein Thema", so Stadler. Der
BZÖ-Abgeordnete verlangt eine Stellungnahme von
EU-Kommissionspräsident Barroso zum tschechischen Vorgehen und eine
Verurteilung Tschechiens durch das EU-Parlament.
Stadler kritisiert auch massiv "wie erbärmlich sich die
österreichische aber auch die deutsche Außenpolitik hier verhält.
Außenminister Spindelegger muss von dem Prager Beschluss gewusst
haben und hat geschwiegen. Eine aufrechte Haltung wäre es gewesen,
für die Menschenrechte zu kämpfen. Die Bundesregierung zeigt sich
zwar gern im (berechtigten) Kampf für die Menschenrechte in Tibet,
aber wenn es um Unrechtsgesetze in Europa geht, dann verstummen
Spindelegger und Co. Das BZÖ verlangt von der österreichischen
Bundesregierung das sofortige Verfassen einer scharfen Protestnote an
die tschechische Regierung und die Ausschöpfung aller rechtlichen
Möglichkeiten gegen die tschechischen Rassengesetze", so Stadler.
Tschechien habe mit dem Begleitbeschluss zum EU-Vertrag rechtswidrig
eine einseitige Änderung des Vertrages von Lissabon begangen, die der
Prager Regierung nicht zustehe. "Mitten in Europa, mitten während
ihrer Ratspräsidentschaft verraten die Tschechen die Menschenrechte,
brechen internationales Recht und beugen den EU-Vertrag. Damit ist
wieder bewiesen, dass der Vertrag von Lissabon keinerlei moralische
Grundlage hat. Österreich soll daraus die Konsequenzen ziehen und
seine Ratifizierung des EU-Vertrages zurückziehen", verlangt Stadler
die österreichische Reassumierung des Vertrages von Lissabon, der
seit dem ablehnenden irischen Referendum sowieso nur mehr totes Recht
sei.
Anbei einige heute noch geltende Teile der Benes-Dekrete die sowohl
rassistisch sind, als auch dem internationalen Recht widersprechen
und Mord und Vergewaltigung nachträglich straffrei stellen:
Das im Gebiet der Tschechoslowakischen Republik befindliche Vermögen
der staatlich unzuverlässigen Personen wird gemäß den weiteren
Bestimmungen dieses Dekrets unter nationale Verwaltung gestellt.
Als staatlich unzuverlässige Personen sind anzusehen:
a) Personen deutscher oder magyarischer (=ungarischer)
Nationalität [...]
Konfisziert wird ohne Entschädigung [...] für die Tschechoslowakische
Republik das unbewegliche und bewegliche Vermögen, namentlich auch
die Vermögensrechte (wie Forderungen, Wertpapiere, Einlagen,
immaterielle Rechte), das bis zum Tage der tatsächlichen Beendigung
der deutschen und magyarischen Okkupation in Eigentum stand oder noch
steht.
Eine Handlung, die in der Zeit vom 30. September 1938 bis zum 28.
Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war, einen Beitrag
zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und
Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der
Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatte, ist auch dann
nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften
strafbar gewesen wäre.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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