• 15.03.2009, 11:42:32
  • /
  • OTS0020 OTW0020

CROSS-BORDER-LEASING-Prozess: Sieg für Kritiker - BILD/ANHANG

Gericht bestätigt Vorrang öffentlichen Interesses an Geheimverträgen

Screenshot Internetseite www.dietiwag.at

Innsbruck (OTS) - In einem beispielgebenden Zivilverfahren hat nun
das Oberlandesgericht Innsbruck entschieden, dass die Öffentlichkeit
ein Recht hat, über die geheimen Inhalte von Cross-Border-Verträgen
informiert zu werden.

Auf Unterlassung geklagt hatte die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
den Publizisten Markus Wilhelm, nachdem dieser - europaweit
einzigartig - streng geheime CBL-Vertragsdetails auf seiner
TIWAG-kritischen Webseite www.dietiwag.at veröffentlicht hatte.

Im Speziellen handelt es sich dabei um jenen CBL-Vertrag, mit
welchem die TIWAG im 1,5 Milliarden teuren "Deal of the Year" 2001
ihre größte Kraftwerksanlage Sellrain-Silz an zwei
US-Briefkastenfirmen (Trusts) verkauft hat und seitdem zurückmietet.

Das richtungsweisende Urteil in der zweiten Instanz, gegen das
keine ordentliche Revision mehr zulässig ist, stellt fest:

"Das Interesse des Beklagten an der Information der Öffentlichkeit
über das Bestehen solcher Verträge und deren Inhalt ist daher höher
zu bewerten als jenes der Klägerin an deren Geheimhaltung." (Urteil,
Seite 37/38, siehe PDF im Anhang)

Die TIWAG hatte versucht mittels eines existenzvernichtend hoch
angesetzten Streitwerts von 500.000 Euro den Kritiker in die Knie zu
zwingen. Nunmehr muss die TIWAG ihm Anwaltskosten und Auslagen in der
Höhe von 24.000 Euro ersetzen.

Im Zuge der Auseinandersetzung hatte die TIWAG auch versucht,
Wilhelm die Domain seiner Homepage www.dietiwag.at sperren zu lassen
und hatte ihn - ebenso erfolglos - sogar der Verfolgung durch ein
Detektivbüro ausgesetzt.

Die Tiroler Wasserkraft AG, die insgesamt vierzehn Kraftwerke
"vercrossbordert" hat, ist übrigens seit Herbst 2008 mit ihren
CBL-Transaktionen stark ins Trudeln geraten und hat zuletzt mehr als
100 Millionen Euro an Bankgarantien und Sicherheiten nachschießen
müssen.

Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service sowie im Volltext der Aussendung auf
http://www.ots.at .

Rückfragehinweis:
Markus Wilhelm
mailto:m.wilhelm@tirol.com
Tel.: 05254 3162

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel