Benn-Ibler: "Die Ergebnisse der aktuellen Studie belegen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung!"
Wien (OTS) - Bereits seit Sommer 2006 und damit unmittelbar nach
Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes verfügt die
österreichische Rechtsanwaltschaft über ein
Patientenverfügungsregister, in dem derzeit ca. 1300
Patientenverfügungen registriert sind. "Ein Nachweis dafür, dass die
professionelle und umfassende Beratung durch Ärzte und Rechtsanwälte
von den Patienten als notwendig und gut angesehen wird", so Dr.
Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK). Die dafür anfallenden Kosten liegen
dabei auch deutlich unter anderen, immer wieder kolportierten Summen.
"Die Errichtung einer Patientenverfügung bei einem Rechtsanwalt wird
bereits um 120,- Euro (inkl. MwSt.) angeboten", verweist der
ÖRAK-Präsident astronomische Beträge ins Reich der Phantasie. "Gerade
in diesem hochsensiblen Bereich, in dem es um die Gesundheit der
Betroffenen und im Extremfall um deren Überleben geht, ist eine
fachlich fundierte, alle Aspekte und Folgen umfassende Beratung durch
Experten unerlässlich", so Benn-Ibler. Dies wurde auch vom
Gesetzgeber seinerzeit richtig erkannt. "Ein Ansatz, der durch das
Vertrauen von knapp 1300 registrierten Patienten bestätigt wurde",
ergänzt Benn-Ibler. Das Register der Rechtsanwaltschaft bietet zudem
die Möglichkeit, die jeweilige Patientenverfügung in eingescannter
Form zu hinterlegen. Die Online-Abfrage ist für alle österreichischen
Krankenhäuser rund um die Uhr kostenlos möglich.
Die Tatsache, dass die Abfrage durch das jeweilige Krankenhaus
jedoch nach wie vor eine "Bringschuld" ist, für Krankenanstalten also
keine Verpflichtung besteht, tatsächlich im Register nachzusehen ob
eine entsprechende Verfügung vorhanden ist, sollte jedoch so bald als
möglich korrigiert werden. "In diesem Zusammenhang hat die
Rechtsanwaltschaft in der Vergangenheit bereits mehrfach bei der
damals zuständigen Gesundheitsministerin interveniert", so
Benn-Ibler. Zwar tragen Betroffene zumeist entsprechende
Hinweiskärtchen mit sich, Gewissheit über die mögliche Existenz einer
Patientenverfügung kann jedoch nur durch eine Abfragverpflichtung
gewährleistet werden. "Eine entsprechende Regelung ist daher
unumgänglich", mahnt der ÖRAK-Präsident.
Auch dass seitens der Patientenanwaltschaft bisher noch nicht von
der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, die bei ihr errichteten
Patientenverfügungen zu gleichen Bedingungen wie ein Rechtsanwalt im
Register der Rechtsanwaltschaft eintragen zu lassen, erweist sich
angesichts der aktuellen Studienergebnisse als nicht gerade
förderlich. "Unter dem Strich bleibt der Ansporn, durch verstärkte
Information und die notwendige Einführung einer Abfrageverpflichtung
der Patientenverfügung nachhaltig zum Durchbruch zu verhelfen", so
Benn-Ibler abschließend.
In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund siebzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Bernhard Hruschka Bakk.
Tel.: 01/535 12 75-15
mailto:hruschka@oerak.at
www.rechtsanwaelte.at
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