• 13.03.2009, 10:23:10
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  • OTS0073 OTW0073

EGMR: Das österreichische Religionsrecht verletzt Menschenrechte

Neuerlicher Sieg für Jehovas Zeugen

Wien (OTS) - Straßburg: Zwei gestern veröffentlichte Urteile (Gütl
v. Austria und Löffelmann v. Austria) des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EGMR) festigen erneut den rechtlichen Stand von
Jehovas Zeugen in Österreich. In Übereinstimmung mit der Entscheidung
vom 31. Juli 2008 entschied der Gerichtshof, dass das österreichische
Religionsrecht die europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Das
Urteil bestätigt, dass Seelsorger von Jehovas Zeugen dadurch
diskriminiert werden, dass die Regierung ihnen die Rechte und
Privilegien verweigert, welche Geistlichen anderer Kirchen und
religiöser Organisationen zugestanden werden.

Die Fälle Gütl und Löffelmann sind deshalb bemerkenswert, weil sie
die frühere Entscheidung des Gerichts bestätigen, dass das Recht der
religiösen Autonomie für den Pluralismus einer demokratischen
Gesellschaft unverzichtbar ist. Dass dem Bemühen der Zeugen Jehovas
um volle Anerkennung mehr als 20 Jahre nicht entsprochen wurde,
verletzte ihr Recht auf Religionsfreiheit nach Artikel 9 der
Konvention. Das Gericht führte weiter aus, dass diese mehr als
20-jährige Dauer in Bezug auf eine religiöse Gruppe, die national und
international so gut be-kannt ist wie Jehovas Zeugen, schwerlich zu
rechtfertigen ist. Deshalb entschied der Gerichtshof, dass die
unterschiedliche Behandlung ihr Recht nach Artikel 14 in Verbindung
mit Artikel 9 verletzte (Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas and
Others v. Austria, no. 40825/98, §§ 78, 79, 98, 31. Juli 2008).

Dazu der Sprecher von Jehovas Zeugen in Österreich, Johann
Zimmermann: "Die aktuelle Entscheidung des Gerichtshofs unterstreicht
seine frühere Rechtsprechung, dass eine national und international so
bekannte religiöse Gruppe wie Jehovas Zeugen seit Langem hätte
anerkannt werden sollen, und dass die erfolgte Diskriminierung das
durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützte Grundrecht
auf Religionsfreiheit verletzte."

Obwohl Jehovas Zeugen sich über diese weiteren positiven
EGMR-Entscheidungen freuen, sind sie darüber enttäuscht, dass ihnen
die österreichischen Behörden weiterhin den Status einer anerkannten
Religionsgesellschaft verweigern. Trotz der klaren Entscheidung des
EGMR vom 31. Juli 2008 sind Jehovas Zeugen noch nicht als
Religionsgesellschaft anerkannt. Im Gegenteil: Ein noch laufendes
achtwöchiges Begutachtungsverfahren - bei welchem anerkannte Kirchen
und andere Institutionen eingeladen wurden, ihre Stellungnahme zu der
vorgeschlagenen Anerkennung von Jehovas Zeugen abzugeben - hat eine
weitere Verzögerung bewirkt.

Am 19. März 2009 wird es wieder eine Entscheidung des EGMR geben,
welche die Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit von Jehovas
Zeugen durch die österreichische Regierung zum Gegenstand hat.

Rückfragehinweis:
Jehovas Zeugen
Johann Zimmermann
Tel.: 01-8045345 DW 39
mailto:legal@at.jw.org
http:// www.jehovas-zeugen.at

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