- 13.03.2009, 08:54:26
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AGES: Mindestens haltbar bis ...
"Abgelaufene" Ware muss noch nicht schlecht sein
Wien (OTS) - Bis zu 166.000 Tonnen Lebensmittel landen laut einer
Studie der Universität für Bodenkultur Wien jedes Jahr österreichweit
im Restmüll - sehr viel davon noch in der Originalverpackung. Und oft
auch, obwohl die Lebensmittel noch essbar gewesen wären.
Es kann natürlich keine Faustregel geben, wie lange Lebensmittel
nun wirklich haltbar sind, zu viele Faktoren spielen dabei eine
Rolle. Gekochte, gefärbte Eier z. B. bleiben bei Zimmertemperatur
vier Wochen, bei Kühlschranktemperaturen sogar sechs Wochen lang
haltbar und bakteriologisch unbedenklich, wie ein Versuch der AGES,
der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH, gezeigt hat. Auf der anderen Seite können leicht verderbliche
Waren bereits beim Einkauf jenseits aller Verzehrstauglichkeit sein.
Einen guten Anhaltspunkt für die Verbraucher/-innen bieten daher
Angaben von Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum - wenn man
den Unterschied kennt.
Ein Datum mit unterschiedlicher Bedeutung
"Mindestens haltbar bis ..." und "zu verbrauchen bis ..." liest
man häufig auf Verpackungen von Lebensmitteln. Das klingt zwar
ähnlich, hat aber doch unterschiedliche Bedeutung:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nach der
Lebensmittelkennzeichungsverordnung (BGBl. 1993/72 idgF) "der
Zeitpunkt, bis zu dem die Ware ihre spezifischen Eigenschaften
behält". Das bedeutet, dass mindestens bis zu diesem Zeitpunkt durch
den Hersteller oder Vertreiber garantiert wird, dass die Ware
einwandfrei ist.
Das heißt also, dass ein Lebensmittel üblicherweise länger haltbar
ist als es das Mindesthaltbarkeitsdatum anzeigt. Um wie viel länger
ist allerdings schwer vorher zu sagen, das hängt vom Produkt und auch
von seiner Lagerung bis zu diesem Zeitpunkt ab. Auch gilt das
Mindesthaltbarkeitsdatum nur bis zum ersten Öffnen der Ware. Ist die
Ware geöffnet, kann nicht mehr damit gerechnet werden, dass die volle
Mindesthaltbarkeitsfrist erreicht wird.
Wenn in Farbe, Aussehen, Geruch keine Auffälligkeiten zu bemerken
sind und die Dauer der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums
zur gesamten Haltbarkeitsdauer gering ist, ist eine Überschreitung
des Mindesthaltbarkeitsdatums möglich. Dies liegt jedoch nicht in der
Verantwortung der Hersteller oder Vertreiber, sondern ausschließlich
in der Verantwortung der Konsumenten.
Ein wesentlicher Unterschied besteht, wenn auf der Verpackung ein
so genanntes Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis ...") angegeben
ist. Ein Verbrauchsdatum wird bei mikrobiell sehr leicht
verderblichen Waren angebracht. Ein Produkt, bei dem das
Verbrauchsdatum überschritten ist, ist nicht mehr als sicher
anzusehen und sollte auf keinen Fall mehr verzehrt, sondern sofort
entsorgt werden.
AGES: Schutz für Mensch, Tier und Pflanze
Die AGES nimmt im Auftrag der Republik Österreich vielfältige
Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheit und Ernährungssicherheit wahr.
Ihr Ziel: weniger Menschen, Tiere und Pflanzen werden krank. Dazu
arbeiten sieben strategische Bereiche - Landwirtschaft,
Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin, Humanmedizin, PharmMed,
Kompetenzzentren und Risikobewertung - interdisziplinär zusammen. In
42 Instituten und Kompetenzzentren untersuchen, begutachten und
kontrollieren 1400 Expert/-innen u. a. Saatgut, Lebensmittel,
Arzneimittel, Tierseuchen und Infektionskrankheiten.
Aktuelle Informationen können sie auch über den AGES-Newsticker
beziehen.
Rückfragehinweis:
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Unternehmenskommunikation: Univ.-Doz. Dr. Ingrid Kiefer Tel: 050 555-25000 E-Mail: [email protected] www.ages.at Fachlich: DI Dr. Rochus Nepf Tel: 050 555-35000 E-Mail: [email protected]
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