- 12.03.2009, 11:35:38
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BSA-Präsidentin Maria Berger begrüßt Annahme des Zweiten Gewaltschutzgesetzes
Wichtige und notwendige Opferschutzmaßnahmen wurden aber durch Sparpläne des Finanzministers durchkreuzt
Wien (OTS) - Im Namen des BSA begrüßt Präsidentin Maria Berger die
Annahme des Zweiten Gewaltschutzgesetzes im Nationalrat. Dieses
enthält ein umfassendes Paket an Opferschutzmaßnahmen im Strafrecht,
aber auch Opferrechte und die Ausdehnung der einstweiligen
Verfügungen zum Schutz von Opfern im Zivilverfahren.
In der ursprünglichen Fassung hatte der gemeinsame Initiativantrag
von SPÖ und ÖVP, der einem Beschluss der letzten Regierung vom
September 2008 entsprach, auch eine erhebliche Ausweitung der für
Opfer entscheidend wichtigen Prozessbegleitung vorgesehen, die nun
aber in letzter Minute dem Rotstift des Finanzministers zum Opfer
gefallen ist. Dies obwohl das Regierungsprogramm für die laufende
Gesetzgebungsperiode die unverzügliche Verabschiedung des
Gewaltschutzpakets auf der Grundlage des Regierungsbeschlusses vom
Vorjahr vorsieht.
"Der Staat ist den Opfern von Gewalt Wiedergutmachung auf allen
Ebenen schuldig", erklärt Berger, "Es ist nicht zu rechtfertigen,
dass es nun doch keine juristische Prozessbegleitung im
Zivilverfahren geben wird und dass schwer traumatisierte Opfer von
Wohnungseinbrüchen weiterhin von jeder Prozessbegleitung
ausgeschlossen bleiben." Erfreulich sei, dass der neue
Straftatbestand "Fortgesetzte Gewaltausübung" entgegen Versuchen, ihn
im letzten Moment noch zu verwässern, in seiner ursprünglichen Form
erhalten bleibt.
"Österreich ist beim Gewaltschutz weiterhin Vorreiter in Europa",
so Berger abschließend.
Rückfragehinweis:
Bund sozialdemokratischer AkademikerInnen, Intellektueller & KünstlerInnen
Olivia Weiss, Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43/01/ 310 88 29,
mailto:[email protected], www.bsa.at
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