- 11.03.2009, 14:17:11
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Spenden-Absetzbarkeit diskriminiert Umweltschutz: Gang zum Verfassungsgerichtshof
GLOBAL 2000, Greenpeace, WWF: Menschen sollen sich nicht durch Regierung bei Engagement für Umwelt-, Tierschutz und Menschenrechte beirren lassen!
Wien (OTS) - Mit scharfem Protest reagieren GLOBAL 2000,
Greenpeace und WWF auf den heutigen Parlaments-Beschluss für eine
neue Regelung zur Spenden-Absetzbarkeit. Umwelt- und Tierschutz sowie
Einsatz für Menschenrechts-, Sozial- und Kulturprojekte werden
gegenüber "mildtätigen Zwecken" diskriminiert, da für diese
gemeinnützigen Anliegen keine steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
vorgesehen ist. Die Organisationen appellieren daher an alle
engagierten Menschen in Österreich, sich die Unterstützung dieser
Anliegen nicht durch die Politik der Regierungsparteien verleiden zu
lassen: "Angesichts der dramatischen globalen Wirtschaftskrise und
der Bedrohung durch den Klimawandel sind kritisches Engagement und
mutige Lösungen gefragt. Und dafür braucht es unabhängige Köpfe und
laute Stimmen, die sich nicht von einer Regierung gängeln lassen!"
"Wir sind enttäuscht und verärgert über diesen Fehlgriff durch ÖVP
und SPÖ. Den Einsatz für Umwelt- und Tierschutz sowie Menschenrechte
bei der steuerlichen Absetzbarkeit schlechter zu stellen, bedeutet
einen Schlag in das Gesicht von Millionen engagierter Menschen in
Österreich und eine internationale Blamage Österreichs", sagt
Hildegard Aichberger, Geschäftsführerin des WWF. Greenpeace
Geschäftsführer Alexander Egit dazu: "Wir werden bis zum
Verfassungsgerichtshof gehen, um die Rechte der Spenderinnen und
Spender zu wahren. Umweltschutz darf nicht diskriminiert werden."
"Ohne unseren gemeinsamen Einsatz mit vielen engagierten Menschen in
Österreich wäre das AKW Zwentendorf in Betrieb, Hainburg eine
Betonlandschaft und Gentech-Essen auf unseren Tellern. Diese
Leistungen sind anzuerkennen", so Klaus Kastenhofer, Geschäftsführer
von GLOBAL 2000.
Die Ausgrenzung einzelner Spendenzwecke stehe im klaren Widerspruch
zur Steuergerechtigkeit, so die Umweltschutzorganisationen. Die
Bekenntnisse zum umfassenden Umweltschutz und zur universellen
Gültigkeit der Menschenrechte sind Teil der österreichischen
Bundesverfassung. Die Regierung ist daher verpflichtet, diese
Verfassungs-Bestimmungen umzusetzen.
Dazu der Rechtsexperte Dr. Josef Unterweger: "Die Privilegierung
eines kleinen Segmentes der gemeinnützigen Zwecke steht im
Widerspruch zur Verfassung. Das neue Gesetz übersieht, dass durch die
enge Einschränkung der abzugsfähigen Zwecke eine Diskriminierung von
verfassungsmäßig vorgegebenen Zielen erfolgt."
Das Gesetz sieht weiters vor, die Sozialversicherungsnummer der
SpenderInnen als Voraussetzung zur Spendenabzugsfähigkeit an die
Behörde zu übermitteln.
"Hier wird Datenschutz verletzt und das Ausspionieren von
Privatpersonen ermöglicht. Die neue Regelung verstößt daher gegen das
Menschenrecht auf Privatheit, gegen das Recht auf Vereinsfreiheit und
gegen das Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz", so
Rechtsexperte Unterweger.
Rückfragehinweis:
Greenpeace Presse: Attila Cerman, Tel.: 0664/343 53 54, E-Mail: [email protected]
GLOBAL 2000 Presse: Lydia Matzka-Saboi, Tel.: 0699/14 2000 26, E-Mail: [email protected]
WWF Presse: Franko Petri, Tel.: 0676/834 88 231, E-Mail: [email protected]
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