• 11.03.2009, 09:54:38
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Weniger Leid für Schönheit?

Brüssel verbietet Tierversuche für Kosmetik

Wien (OTS) - Tierversuche für Kosmetik gehören in der EU endlich
der Vergangenheit an - zumindest auf dem Papier. Ab heute ist das
Testen kosmetischer Inhaltsstoffe an Tieren EU-weit verboten. Auch
der Verkauf solcher Produkte ist nun untersagt.

VIER PFOTEN begrüßt das Verbot und hofft, dass alle 27
EU-Mitgliedstaaten die Vorgabe schnell und konsequent umsetzen. "Die
Industrie sollte diese neue Regelung als Ansporn sehen, mehr
Ressourcen in alternative Testmethoden zu investieren", sagt Vanessa
Gerritsen von VIER PFOTEN.

Tierversuche für kosmetische Endprodukte sind bereits seit 2004 in
der EU verboten, doch die Inhaltsstoffe durften weiterhin an Tieren
getestet werden. Damit ist nun Schluss, allerdings lässt die neue
EU-Richtlinie auch Schlupflöcher: Einige Kosmetik-Tests für den
EU-Markt sind bis zum Jahr 2013 erlaubt. Auch dürfen Tierversuche
unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin durchgeführt werden, z.B.
bei ernsthaften Bedenken bezüglich der Sicherheit eines bereits weit
verbreiteten Kosmetik-Inhaltsstoffes, der nicht durch Alternativen
ersetzt werden kann.

Das Verbot gilt zudem nur für Stoffe, die ausschließlich für
Kosmetika bestimmt sind. Doch die weitaus meisten Inhaltsstoffe für
Kosmetik (ca. 90 Prozent) fallen unter die Chemikalienverordnung
(REACH), die in vielen Fällen "Giftigkeitstests" an Tieren vorsieht.

VIER PFOTEN fordert ein Ende dieser Tierquälerei: "Die EU muss
endlich alle Hebel in Bewegung setzen, um alternative Verfahren zu
fördern, auch für Chemikalien-Tests", so Vanessa Gerritsen. "Wir
fordern auch den Handel auf, seine Verkäufer entsprechend zu
informieren, damit Verbraucher beim Kauf von Kosmetika erfahren, ob
ein Tier für dieses Produkt leiden musste. Das stille und qualvolle
Sterben tausender Tiere hinter den verschlossenen Stahltüren der
Versuchslabors muss endlich aufhören".

Rückfragehinweis:
VIER PFOTEN
Vanessa Gerritsen
Tel.: +41 43 311 8570

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPF

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