Musterklagen auf Schadenersatz für Kleinanleger
Wien (OTS) - Die AK hat in den letzten Monaten fünf Musterklagen
wegen ihrer Meinung nach unlauterer Anlageberatung eingebracht gegen
die Meinl Success Finanz AG, die Vertriebsfirma der Meinl Bank AG,
die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH sowie die EFS Euro Finanz Service
Vermittlungs AG. Die AK wirft diesen Unternehmen vor, unerfahrenen
und wenig risikobereiten Anlegern im großen Stil Meinl European Land
(MEL)-Zertifikate als sichere Anlagen empfohlen zu haben. "Die
Anlageberater haben ihre Pflichten in der Beratung grob verletzt und
die Anleger nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen. Wir werden
nicht locker lassen, um für die getäuschten Kleinanleger zu retten,
was zu retten ist", sagt AK Konsumentenschützer Harald Glatz.
Bei diesen Klagen gegen die Meinl Success Finanz AG, die
Vertriebsfirma der Meinl Bank AG sowie je zwei Klagen gegen die EFS
Euro Finanz Service Vermittlungs AG und die OVB Allfinanzvermittlungs
GmbH geht es darum, dass die Anleger den durch die Fehlberatung
entstandenen Schaden ersetzt bekommen. Die AK wirft den Beratern vor,
auf das Risiko der Anlage nicht ausreichend hingewiesen zu haben.
"Die Anlagen wurden in der Regel als besseres Sparbuch empfohlen.
Damit haben sie ihre gesetzlich normierten Aufklärungspflichten
verletzt", so Glatz.
Die Argumentation der Anlageberater, dass ihnen die Risiken selbst
nicht bekannt waren und selbst Gutachten die Mündelsicherheit der
Zertifikate belegt hätten, weist die AK zurück. "Hätten die
Anlageberater sich über das von ihnen empfohlene Produkt informiert,
wozu sie verpflichtet sind, dann hätten sie den meisten Anlegern die
MEL-Zertifikate nicht empfehlen dürfen", sagt Glatz.
Denn in den mehreren hundert Seiten starken englischsprachigen
Börseprospekten sind die Risiken seitenlang angeführt. Auch das
Gutachten über die Eignung zur mündelsicheren Anlage der Wertpapiere
fällt weitaus differenzierter aus, als den Anlegern vermittelt wurde.
In diesem Gutachten heißt es, dass die MEL-Aktien nur dann zur
Veranlagung von Mündelgeld geeignet sind, wenn die Veranlagung im
Rahmen eines sinnvollen Portfolio-Mixes erfolgt. Ein eindimensionales
Investment in MEL-Aktien würde daher nicht den Grundsätzen einer
wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entsprechen.
Entgegen den Empfehlungen des Gutachtens wurde aber vielen
Anlegern die Umschichtung ihrer gesamten Ersparnisse in die MEL
Zertifikate empfohlen. In einigen Fällen haben die Anlageberater den
Anlegern sogar von einer Risikostreuung abgeraten, weil andere
Produkte zu risikoreich seien.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 501 65-2677 tel.: (+43)664 845 41 52 mailto:doris.strecker@akwien.at wien.arbeiterkammer.at
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