• 02.03.2009, 13:31:57
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SP-Schuster: Von VP-Ulm gefordertes generelles Bettelverbot kein brauchbarer Beitrag zur Armutsbekämpfung

Verfassungsgerichtshoferkenntnis gegen Bettelverbot

Wien (SPW-K) - "Das vom Sicherheitssprecher der Wiener ÖVP,
Gemeinderat Ulm, heute neuerlich geforderte generelle Bettelverbot
für Wien löst das Problem nicht, sondern verschiebt es nur und ist
daher letztlich nicht zielführend. Armut ist nicht mit dem
Strafgesetzbuch, sondern nur durch entsprechende ökonomische wie
soziale Maßnahmen zu lösen. Die Wiener SPÖ lehnt daher das Ansinnen
der ÖVP ab", stellte dazu Dienstag der Sicherheitssprecher der Wiener
SPÖ, Gemeinderat Godwin Schuster, in einer Aussendung im Pressedienst
der SPÖ Wien fest. Schuster erinnerte zudem daran, dass der
Verfassungsgerichtshof vergangenes Jahr das allgemeine Bettelverbot
in der steirischen Gemeinde Fürstenfeld als gesetzeswidrig aufgehoben
habe.

"Abgesehen davon, dass es bereits strafrechtliche Bestimmungen
gegen das aggressive sowie das bandenmäßig aufgezogene Betteln und
durch die Novelle des Landessicherheitsgesetzes, die ein Bettelverbot
mit Kindern beinhaltet, gibt, würde ein allgemeines Bettelverbot
zahlreiche, sich in schwieriger sozialer Situation befindliche
Menschen noch ausgeprägter treffen", führte Schuster weiter aus.
Geradezu zynisch mute es an, wenn nun die ÖVP die Folgen ihrer
unsozialen, neoliberalen Ellbogen-Regierungspolitik in der Zeit von
2000 bis Anfang 2007 - und die gerade während dieser Zeit besonders
stark gestiegenen Armut - mit einem Bettelverbot verwischen will.
Selbst die Wiener Polizei spreche sich aus guten, weil rationalen
Gründen gegen ein allgemeines Bettelverbot aus. Ein neues Wiener
Landesgesetz, das ein allgemeines Bettelverbot beinhaltet, ist nicht
notwendig, mit der SPÖ wird es jedenfalls eine solche Regelung nicht
geben", betonte Schuster abschließend. (Schluss)

Rückfragehinweis:
SPÖ Klub Rathaus, Presse
Franz Schäfer
Tel.: (01) 4000-81923

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