• 25.02.2009, 13:00:29
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Chalupka zu Bleiberecht: Keine Euphorie. Kritikpunkte bleiben bestehen

Letztlich wieder keine Lösung für "Altfälle" gefunden

Wien (OTS) - Laut Diakonie sollte der eigentliche Sinn der
vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in der Sanierung von Fällen
gelegen sein, in denen Menschen ohne Aufenthaltsrecht ihr Dasein in
Österreich fristen. Der Großteil der durch die Gesetzesänderung zu
erfassenden Altfälle wird nun abermals keiner aufenthaltsrechtlichen
Sanierung zugeführt werden und damit werden weiterhin zahlreiche
Fälle mit rechtlichem Anspruch nach Art. 8 EMRK unerfasst bleiben.

"Es ist fraglich worum es hier geht: Um die lange überfällige
Bleiberechtsregelung für Menschen, die in den letzten Jahren zwischen
die Stühle sich ständig neu erfindender fremdenrechtlicher
Bestimmungen gefallen sind? Oder doch nur um eine vordergründige
Reparatur, um den Verfassungsgerichthof ruhig zu stellen? Eigentlich
müsste es aber im Interesse der Republik gelegen sein, möglichst
viele irregulär Aufhältige zur Antragstellung zu bewegen. Stattdessen
ist nunmehr aber zu befürchten, dass gerade jene Menschen, die schon
besonders lange, oft unverschuldet, ohne legalen Aufenthalt im Land
leben, erst recht nicht in den Genuss einer Sanierung kommen werden",
beurteilt Diakonie-Direktor Michael Chalupka das gestern vom
Ministerrat verabschiedete und geänderte Bleiberechtsgesetz.

"Als der Verfassungsgerichtshof die ursprüngliche Regelung aufhob
und meinte, das sei Gnadenrecht und deshalb eines Rechtstaates
unwürdig, meinte er damit, dass ein rechtstaatliches Verfahren
angebracht wäre. Der Regierungsentwurf sieht zwar nun ein
Antragsrecht vor, aber keine Berufungsmöglichkeit gegen einen
Bescheid über den wieder ein Ministerialbeamter entscheiden wird. Man
darf fragen ob das eine wirkliche Verbesserung ist!"
Den vorliegenden Entwurf beurteilt die Diakonie als
Opferschutzgesetz, das die Opfer aber nicht schützt: Gerade gegen
Opfer von Menschenhandel oder familiärer Gewalt wird aufgrund ihres
illegalen Aufenthaltes oftmals zuerst ein Aufenthaltsverbot erlassen,
bevor sie überhaupt als "Opfer" erkannt werden. Gleiches gilt wohl
auch für Opfer familiärer Gewalt.

"War jemand vor längerer Zeit legal hier und wurde der illegale
Aufenthalt in der Folge von den Behörden mehrere Jahre "übersehen"
gibt’s auch kein Bleiberecht. Gerade diese Menschen sind aber oft
besonders gut integriert. Damit ist eigentlich nichts gelöst, aber
eine neue Front eröffnet!", so der Diakonie-Direktor abschließend.

Rückfragehinweis:

Mag. Bettina Klinger/Leitung Kommunikation
   Diakonie Österreich
   Tel: 409 80 01-14
   Mobil: 0664 / 314 93 95
   mailto:[email protected]
   Internet: www.diakonie.at

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