• 24.02.2009, 13:20:27
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ÖH Uni Graz / HTU Graz: BM Hahn zeigt sich in der Studiengebührencausa endlich einsichtig

Informationsschreiben des Wissenschaftsministeriums bringt Erleichterungen für berufstätige und ausländische Studierende

Graz (OTS) - Die HochschülerInnenschaften an der Universität Graz
(ÖH Uni Graz) und der TU Graz (HTU Graz) zeigen sich über das ihnen
vorliegende Informationsblatt des Wissenschaftsministeriums, welches
einige offene Fragen zum Erlass der Studiengebühren regelt, äußerst
erfreut.

"Einerseits ergibt sich dadurch eine massive bürokratische
Erleichterung für berufstätige Studierende, da als maßgebliches
Einkommen die Bruttobezüge herangezogen werden, andererseits
profitieren (insbesondere selbstständige) Studierende von der
neugeschaffenen Möglichkeit, eine eidesstattlicher Erklärung
einzureichen, sofern der Einkommenssteuerbescheid keine Auskunft über
die Höhe des Einkommens gibt", erklärt Florian Ortner, Vorsitzender
der ÖH Uni Graz, die Verbesserungen für berufstätige Studierende.

"Auch Studierende mit langfristigen Aufenthaltsberechtigungen
bringt die nunmehrige Rechtsansicht von Wissenschaftsminister Hahn
die Befreiung von den Studiengebühren. Nach Vorweis eines
EG-Daueraufenthaltstitels sind somit auch alle ausländische
Studierenden befreit, die in Österreich eine Erwerbstätigkeit ausüben
oder Beihilfenanspruchsberechtigt sind", so Markus Hauser, stv.
Vorsitzender der HTU Graz.

"Es ist positiv anzumerken, dass das Wissenschaftsministerium nun
offenbar die wochenlange Vogel-Straus-Taktik beendet hat und beginnt,
im Sinne der Studierenden und Universitäten konstruktiv zu arbeiten",
so Hauser und Ortner um abschließend anzumerken, "dass nun noch die
übrigen offenen Punkte, wie Studierende mit Zweitstudium oder
StudienbeihilfenbezieherInnen gelöst werden müssen."

Rückfragehinweis:
ÖH Universität Graz
Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH Uni Graz
mailto:florian.ortner@uni-graz.at
Tel.: 0650/2805082

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