• 19.02.2009, 16:05:37
  • /
  • OTS0262 OTW0262

Rechnungshofpräsident Moser für mehr Transparenz und mehr Kontrolle RH-Ausschuss: Breite Debatte über öffentliche Finanzkontrolle

Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss hielt heute unter dem Vorsitz
seines Obmannes Werner Kogler eine Aussprache über aktuelle Fragen
zur öffentlichen Finanzkontrolle ab. Rechnungshofpräsident Josef
Moser argumentierte vor den Abgeordneten einmal mehr leidenschaftlich
für eine ganzheitliche Prüfungskompetenz des Rechnungshofs unter
Einschluss kleiner Gemeinden sowie von Betrieben mit einer
öffentlichen Beteiligung von auch unter 50 %. Beim Thema
Managergehälter verlangte er mehr Transparenz und kündigte den Weg
zum Verfassungsgerichtshof an, um zu klären, ob staatsnahe Betriebe
ihm Informationen mit dem Argument "Datenschutz" vorenthalten
dürften. Ob der Rechnungshof die Möglichkeit habe, Haftungsübernahmen
des Bundes für die Banken zu überprüfen, sei rechtlich nicht klar,
teilte Moser den Abgeordneten mit. Für die neue Form der
Budgetberatungen schlug der RH-Präsident vor, dem Rechnungshof die
Möglichkeit zu geben, den Bundesrechnungsabschluss jeweils schon im
April - zur Beratung über das vierjährige Finanzrahmengesetz -
vorzulegen, und den Prüfern Einschau in die Budgetierungsgrundlagen
nach deutschem Vorbild zu geben.

Die Verwaltungsreform - ein weiteres Hauptthema der heutigen
Ausschusssitzung - mit dem Ziel "Einsparungen" zu starten, hielt
Moser für falsch. Die Verwaltung sei effizienter und bürgernäher zu
gestalten. In der Gesundheitspolitik riet Moser zu Umschichtungen, um
die Alterung der Gesellschaft und den medizinischen Fortschritt zu
bewältigen und die Entstehung einer Zwei-Klassen-Medizin zu
verhindern.

Abgeordnete Christine Lapp (S) hatte die Debatte eingeleitet, indem
sie sich für die Ergebnisse eines gemeinsamen Symposions von UNO und
INTOSAI zur Korruptionsbekämpfung interessierte. Beim Thema
Verwaltungsreform warnte Lapp vor Einsparungen um des Einsparens
willen und drängte darauf, den Nutzen der Verwaltung für die
Bevölkerung zu optimieren, statt Leistungen für die Menschen
einzuschränken.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) wollte wissen, warum sich Gemeinden
gegen eine Kontrolle durch den Rechnungshof sperrten und drängte
darauf, Betriebe ab einer öffentlichen Beteiligung von 25 % vom
Rechnungshof prüfen zu lassen. Skeptisch zeigte sich die Abgeordnete
hinsichtlich der Berufung nicht reformfreudiger Bundesländervertreter
in die Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) kritisierte den enormen Anstieg der
Kosten für Inserate der letzten Bundesregierung in der Zeit zwischen
dem 7. Juli und dem 28. September und wollte klären, ob die hohen
Kosten für externe Berater den Richtlinien des Rechnungshofes
entsprechen.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) stellte die Diskussion über die
Gemeindeprüfung in den Zusammenhang mit der Staats- und
Verwaltungsreform. Dabei ließ er seine Präferenz für Kontrollen vor
Ort im Sinne des in Österreich gut funktionierenden Föderalismus
erkennen. Man sollte vermeiden, Gemeindepolitik allzu kompliziert zu
machen, da es schon jetzt schwierig genug sei, engagierte Menschen
für die Gemeindepolitik zu gewinnen. Gahrs Wunsch lautete, die
Rechnungshöfe der Bundesländer personell besser auszustatten. Um
Stellungnahmen des Rechnungshofpräsidenten bat der Abgeordnete beim
Thema Managergehälter: "Wird die Schablonenverordnung in den
staatsnahen Betrieben eingehalten?" lautete Gahrs Frage.

Abgeordneter Manfred Haimbuchner (F) interessierte sich ebenfalls für
die Vorschläge des Rechnungshofs zum Thema Gemeindeprüfungen,
erkundigte sich nach der Einbindung des Rechnungshofs in die
Verwaltungsreform und fragte, ob der Rechnungshof die Bundeshaftungen
für die Banken kontrollieren könne. Wie sein Vorredner Gahr befasste
sich auch Haimbuchner mit dem Problem, dass immer wieder RH-
Rohberichte in die Öffentlichkeit gelangen.

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) widersprach der Behauptung, die
Gemeinden würden sich gegen Prüfungen sperren, zu fragen sei aber, ob
das Personal des Rechnungshofs ausreiche, tatsächlich alle Gemeinden
zu prüfen.

Abgeordneter Ernest Windholz (B) wies darauf hin, dass
Rechnungshofempfehlungen für die Finanzierung der Schulen nicht
umgesetzt wurden und riet bei der Gemeindeprüfung zu einer
Kooperation des Rechnungshofs mit den Rechnungshöfen der Länder.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) empfahl, Kontrolle nicht
grundsätzlich negativ zu sehen, sondern als eine Möglichkeit, Fehler
zu vermeiden oder aus ihnen zu lernen. Auch Zanger bat um eine
Stellungnahme des Rechnungshofpräsidenten zur aktuellen Diskussion
über Managergehälter.

Abgeordneter Werner Kogler (G) räumte gegenüber Abgeordnetem Gahr
ein, es sei schwierig geworden, Menschen für ein Engagement in der
Gemeindepolitik zu begeistern. Dies sei umso bedauerlicher, als die
Bedeutung der Gemeinden als Großinvestoren in der gegenwärtigen
wirtschaftlichen Lage zugenommen habe. Während etwa die
Bundesimmobiliengesellschaft keine baureifen Projekte habe, könnten
viele Gemeinden rasch zahlreiche Bauvorhaben starten und damit der
Arbeitslosigkeit entgegen wirken. Man sollte den Gemeinden mehr Geld
geben, sagte Kogler, der dort aber zugleich enorme Kontrolllücken
sah. Vor allem das System der Gemeindeaufsicht sei nicht zu
verteidigen, meinte der Abgeordnete und brachte Beispiele aus seiner
steirischen Heimat, wo die Gemeindeaufsicht über zu wenig Personal
verfüge und überdies politisch abhängig sei. Kogler riet zu einer
intensiven öffentlichen Diskussion sowie zu einer Parlamentarischen
Enquete über das System der Gemeindekontrolle und meinte, eine
Rechnungshofprüfung aller Gemeinden könnte prophylaktisch wirken. Es
würde schon genügen, bei Vorliegen von Verdachtsmomenten fünf bis
fünfzehn Gemeinden pro Jahr zu überprüfen.

Abgeordneter Roman Haider (F) fragte, wie realistisch die
Einsparungsziele seien, die im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform
genannt werden.

Rechnungshofpräsident Josef Moser berichtete zunächst über ein
gemeinsames Symposion der UNO und der INTOSAI zum Thema
Korruptionsbekämpfung und unterstrich die Bedeutung der öffentlichen
Finanzkontrolle bei den Bemühungen zur Erreichung des Millenium-Ziels
zur Halbierung der Weltarmut bis 2015. Die Transparenz der
öffentlichen Finanzen in den Entwicklungsländern sei zu verbessern
und die Unabhängigkeit ihrer Rechnungshöfe zu gewährleisten. Daher
wurde vereinbart, die "Magna Charta" der öffentlichen
Finanzkontrolle, die Deklaration von Lima, als UNO-Resolution zu
verabschieden, um sie in die internationale Rechtsordnung
überzuführen. Zudem soll ein Multitrust Fund zur finanziellen
Unterstützung von Rechnungshöfen in den Entwicklungsländern errichtet
werden.

Dann ging Rechnungshofpräsident Moser auf die geplante
Verwaltungsreform ein, und berichtete von der Einrichtung der
diesbezüglichen Arbeitsgruppe, in die Wirtschaftsforscher und der
Rechnungshof ihre Expertise einbringen werden, indem sie Probleme
außer Streit stellen und politische Lösungsansätze bewerten werden.
Seine Empfehlungen zur Verwaltungsreform werde der Rechnungshof
öffentlich darstellen, kündigte Präsident Moser an. Die
Verwaltungsreform mit dem Ziel "Einsparungen" zu starten, hielt Moser
für falsch. Ihm gehe es darum, die Qualität der Verwaltung zu
verbessern, ihre Effizienz zu steigern und sie bürgernäher zu
gestalten. In der Gesundheitspolitik hielt Moser etwa Einsparungen
für unmöglich, es gehe um Umschichtungen, um die Alterung der
Gesellschaft und den medizinischen Fortschritt zu bewältigen und die
Entstehung einer Zwei-Klassen-Medizin zu verhindern.

Zur Diskussion um eine Ausweitung der Prüfungskompetenzen des
Rechnungshofs stellte RH-Präsident Moser fest, der Rechnungshof habe
die gesamte Staatswirtschaft zu prüfen. Dazu gehörte zunehmend auch
die Prüfung von Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern, da
sowohl deren Aufgaben in der Daseinsvorsorge für die Menschen als
auch ihre Einnahmen stark zugenommen haben. Die Kontrolle habe damit
nicht Schritt gehalten, klagte Moser. Der Rechnungshof könne von 16
Mrd. € an Gemeindegeldern lediglich 4,5 Mrd. € prüfen. Dazu komme,
dass seit der Auslagerung von Aufgaben vielfach nicht einmal die
Gemeinderäte prüfen könnten, ob mit den von ihnen zu verantwortenden
Geldern in ausgelagerten Betrieben nicht womöglich
Quersubventionierung betrieben werde. 8 Mrd. € von 11 Mrd. € an
Gemeindeschulden liegen im ausgelagerten Bereich, fügte der
Rechnungshofpräsident an dieser Stelle hinzu. Die Gemeinden brauchten
dringend fachkundige Beratung für einen effizienten Einsatz ihrer
Mittel, dies werde in der aktuellen Finanzkrise noch deutlicher,
betonte Moser und plädierte nachdrücklich dafür, sich bei der Prüfung
der Gemeindefinanzen nicht auf eine reine Finanzprüfung zu
beschränken, sondern eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzunehmen, wie
sie der Rechnungshof betreibe. Anhand aktueller Probleme wegen
fehlender Pflegedaten oder mangelnder Transparenz infolge von
Auslagerungen bemühte sich Rechnungshofpräsident Moser aufzuzeigen,
welche Vorteile eine erweiterte Prüfungskompetenz des Rechnungshofes
für die Gemeinden und ihre Bürger bringen könnte. Dasselbe gelte für
Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung von weniger als 50 %.
Den Vorwurf, eine Erweiterung der Prüfungskompetenzen des
Rechnungshofes würde zu Doppelprüfungen führen, wies Präsident Moser
entschieden zurück. Der Rechnungshof stimmt seine Prüfungsvorhaben
jeweils mit den Landes-Rechnungshöfen ab, erfuhren die
Ausschussmitglieder.

Dann wandte sich der Rechnungshofpräsident der neuen Form der
parlamentarischen Budgetberatung infolge des neuen Haushaltsrechts zu
und regte gesetzliche Änderungen an, die es möglich machen sollen,
den Bundesrechnungsabschluss bereits im April vorzulegen, um den
Abgeordneten eine bessere Planungsgrundlage für das neue vierjährige
Finanzrahmengesetz zu geben. Eine wichtige Voraussetzung dafür wäre,
den Budgetauslaufzeitraum künftig entfallen zu lassen.

Handlungsbedarf sah der Rechnungshofpräsident bei den Bezügen der
Manager in staatsnahen Unternehmen. Es genüge nicht, sich auf die
Schablonenverordnung zu verlassen. Der Rechnungshof rate zu mehr
Transparenz; man sollte keine Obergrenzen festlegen, sondern
Kriterien, die es erlauben zu bewerten, ob die Höhe der Gehälter
adäquat sei. Kritik übte der Rechnungshofpräsident an der Auszahlung
von Leistungsprämien trotz Verlusten bei Privatisierungen, an
überhöhten Abfertigungen, Leistungsprämien für freigestellte Manager
und an der Auslagerung der Verhandlungen über Vorstandsbezüge durch
Aufsichtsräte. Aktuelle Bemühungen des Rechnungshofes um Prüfung von
Managergehältern litten an der Weigerung von Unternehmen, alle dafür
notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen, teilte Präsident Moser
den Abgeordneten mit und kündigte an, diese Frage, in der sich die
Unternehmen auf den Datenschutz berufen, vom Verfassungsgerichtshof
klären zu lassen.

Er könne nachweisen, dass noch niemals ein Rohbericht aus dem
Rechnungshof an die Öffentlichkeit gegangen sei. Es komme aber vor,
dass geprüfte Stellen ein Interesse daran haben, Rohberichte an die
Öffentlichkeit zu bringen, um die Diskussion darüber in eine
bestimmte Richtung zu lenken. Das Problem für den Rechnungshof
bestehe darin, dass er sich gegen falsche Darstellungen nicht wehren
könne, solange er den Endbericht nicht vorlegen könne. Für
überlegenswert hielt der Rechnungshofpräsident daher eine Verkürzung
des Stellungnahmeverfahrens von drei Monaten auf einen Monat.

Zu der von Abgeordneten angesprochenen Rechnungshofkontrolle bei der
Umsetzung des Bankenhilfspakets führte Präsident Moser aus, die
Prüfungskompetenz des Rechnungshofs für Haftungen sei seit einer
Gesetzesänderung im Jahr 1977 nicht mehr klar. Um der Kreditklemme
entgegenzuwirken, plädierte Moser für die Einführung eines
Berichtswesens über den Finanzmarkt, das vom Rechnungshof überprüft
werden könnte.

In einer zweiten Diskussionsrunde schloss sich Abgeordneter Gerald
Grosz (B) der Kritik des Abgeordneten Werner Kogler (G) am System der
Gemeindeaufsicht in der Steiermark an und wollte wissen, ob es für
den Rechnungshofpräsidenten ausreichend wäre, alle Gemeinden mit mehr
als 10.000 Einwohnern prüfen zu können. - Der Rechnungshofpräsident
meinte, dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung, zeigte aber
seine Präferenz für einen gesamthaften Ansatz, wie er der Entwicklung
der österreichischen Bundesverfassung entspreche.

Abgeordneter Kurt Gassner (S) wandte sich gegen den Eindruck, man
müsste die Gemeinden zusätzlich prüfen, weil sie selbst "zu
patschert" dafür wären. Einmal mehr wandte sich Gassner gegen
Auslagerungen, um Steuern zu sparen, ohne im Einzelnen auf
Wirtschaftlichkeitsfragen einzugehen. Sein Vorschlag lautete, die
Rechnungshöfe der Bundesländer in Filialen des Rechnungshofes
umzuwandeln.

Abgeordneter Alois Gradauer (F) bedauerte den "Sisyphos
Rechnungshof", der immer wieder Empfehlungen mache und erleben müsse,
dass diese nicht eingehalten werden. Positiv sah Gradauer den
Vorschlag, den Rechnungshof bei der Budgeterstellung mitreden zu
lassen.

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) machte darauf aufmerksam, wie
gut die alles in allem ausreichend geprüften österreichischen
Gemeinden funktionierten, erinnerte daran, dass Gemeinden Aufgaben
gezwungenermaßen ausgelagert hätten, um Maastricht-Kriterien
einzuhalten, und dass die Gemeinden keinerlei Probleme mit Prüfungen
hätten.

Rechnungshofpräsident Josef Moser sah sich nicht als Sisyphos,
sondern machte nicht ohne Stolz darauf aufmerksam, dass bereits 38 %
der Empfehlungen des Rechnungshofes für die Verwaltungsreform
umgesetzt seien.

Für eine neue, effizientere Budgetdebatte schlug der
Rechnungshofpräsident vor, den Rechnungshof einzubeziehen und ihm die
Möglichkeit zu geben, Einsicht in die Budgetierungsunterlagen zu
geben. (Fortsetzung)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel