- 17.02.2009, 09:44:50
- /
- OTS0044 OTW0044
Allianz zeigt auf: Erhebliches Haftungsrisiko auf Gehsteigen
Wien (OTS) - Während viele Österreicher auf den Pisten unterwegs
sind, betätigen sich einige auch zu Hause unfreiwillig sportlich: Vor
allem vereiste und schlecht geräumte Gehsteige mutieren zum
Hindernisparcours - nicht selten sind Prellungen und Knochenbrüche
die Folge. Wie Hauseigentümer Unfällen vorbeugen und sich selbst vor
Haftungsfallen und hohen Strafen bewahren können, skizziert die
Allianz.
Eine Dachlawine, die einen Passanten unter sich begräbt, ein
Eiszapfen, der sich ins geparkte Auto bohrt oder ein nicht gestreuter
Gehsteig, auf dem ein Besucher ausrutscht: Von Haus und Grund gehen
gerade im Winter viele Gefahren aus. "Als Eigentümer ist man für
Schäden verantwortlich, die sich andere auf dem Grundstück oder im
Haus zuziehen. Kostspielige Schadenersatzforderungen können die Folge
sein", erklärt Ing. Gerhard Bernard, Service-Experte der Allianz
Gruppe in Österreich.
Einhalten der Obliegenheiten schont die Geldbörse
Wie sieht es nun mit den Obliegenheiten für Grund- und
Hauseigentümer aus? Laut § 93 der StVO 1960 ist man verpflichtet, in
der Zeit von 6 bis 22 Uhr dafür zu sorgen, dass die Gehsteige von
Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis
bestreut sind. Gibt es keinen Gehsteig, so ist der Straßenrand in der
Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Von dieser
Regelung ausgenommen sind nur unverbaute, land- und
forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften. Hält man sich nicht an
diese Bestimmungen, drohen Geldstrafen bis zu 72 Euro.
Der Hauseigentümer ist weiter dazu verpflichtet, Treppen, Stiegen und
Gänge zu streuen und zu reinigen. Weitere Risiken drohen aus der
Luft: Schneewechten und Eiszapfen, die sich auf Dächern gebildet
haben, müssen entfernt werden. Auch Baumkronen bergen Gefahren: Denn
die von der Schneelast geplagten Äste halten nicht jedem Sturm stand
und können durch Herabfallen erheblichen Schaden anrichten.
Private Haftpflicht reicht nicht aus
Wenn Personen vor einem Ein- oder Mehrfamilienhaus zu Schaden
kommen und Schadenersatz fordern, schützt nur die Haus- und
Grundbesitzhaftpflichtversicherung vor Ansprüchen. "Eine bloße
Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung
reicht nicht aus", erklärt Bernard. Auch die Wege auf einem
Betriebsgrundstück müssen im Winter ausreichend von Schnee und Eis
befreit werden: Um sich gegen die entstandenen Schäden absichern zu
können, empfiehlt sich eine Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Strafrechtliche Folgen nicht gedeckt
Wer den Gehsteig vor seinem Haus nicht ausreichend von Schnee und
Eis befreit, schickt nicht nur Passanten aufs Glatteis, sondern auch
sich selbst. Wer seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist und
seine Sorgfaltspflichten missachtet, kann bei Verletzungen von
Passanten für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld
sowie im schlimmsten Falle eine lebenslange Rente in Anspruch
genommen werden. "Wenn der Gehsteig nicht entsprechend gestreut war
und der Passant dadurch Verletzungen erleidet, drohen dem Grund- und
Hauseigentümer strafrechtliche Konsequenzen. Diese sind nicht
gedeckt", erklärt Bernard.
"Schnee schaufeln und Streuen schonen nicht nur die eigene
Geldbörse: Durch verantwortungsvolles Handeln kann man seine
Mitmenschen vor Unfällen und Schäden bewahren und sich selbst eine
Menge Ärger ersparen", so Bernard.
Nützlicher Link
http://www.ots.at/redirect.php?allianz7
Rückfragehinweis:
Dr. Marita Roloff Unternehmenskommunikation Allianz Gruppe in Österreich Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien Tel: 01/878 07 - 80726, Fax: - 40261 mailto:[email protected] Internet: www.allianz.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AEV






