• 16.02.2009, 13:27:13
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  • OTS0195 OTW0195

AvW: Statement zu Knechtl-Aussagen

Wien (OTS) - Zu den Aussagen des Ex-Prokuristen Harald K., wie sie
zuletzt publiziert wurden, nimmt AvW wie folgt Stellung:

Die Vorwürfe der AvW gegen den Ex-Mitarbeiter sind im Rahmen eines
laufenden Verfahrens, das AvW angestrengt hat, der Staatsanwaltschaft
bekannt und dokumentiert. Zu diesen Dokumenten zählen Protokolle aus
Online-Chats (Bloomberg) ebenso wie eigene Aussagen von Harald K. So
gab er am 12.10.2008 er in Gegenwart von Anwälten als Zeugen zu,
Geschäfte getätigt zu haben, die er dem AvW-Vorstand verschwiegen
hatte und dass er seitdem unter unautorisierter Einschaltung anderer
Banken an "Lösungen" gearbeitet hatte, um diese Verletzungen zu
"sanieren". Weiters gab Harald K. in diesem Gespräch zu, dass diese
Geschäfte keinen wirtschaftlichen Zweck für die AvW hatten und nur
das Ziel hatten, die erheblichen Schäden durch Verschleiern des
Problems zu "kaschieren".

Die nun völlig anders lautenden Aussagen erklärt sich AvW durch
die seither vergangene Zeit, in der Harald K. unter entsprechender
Beratung eine Strategie zu entwickeln versuchte, um sich möglichst
ohne Schaden von seiner Verantwortung zurückziehen zu können. AvW
bedauert ausdrücklich, dass durch diese Kehrtwendung die Anleger
möglicherweise verunsichert werden, und hält unverändert an allen
ihren Vorwürfen fest.

AvW weist daher strikt jeden Versuch zurück, die entstandenen
Schäden einem Fehlverhalten der AvW und ihres Vorstandes
zuzuschreiben. Die umfassende Dokumentation der Vorgänge weist
eindeutig nach, dass die seitens AvW gegen den Ex-Mitarbeiter
erhobenen Vorwürfe zutreffen und die entstandenen Schäden lückenlos
durch das vorgeworfene Fehlverhalten zu erklären sind. Spätestens im
Rahmen des gerichtlichen Verfahrens wird dies nachgewiesen werden,
weshalb AvW diesem Verfahren nicht nur mit Gelassenheit, sondern mit
großer Dringlichkeit entgegen sieht.

Rückfragehinweis:
Menedetter PR
Tel.: 01/533 23 80
mailto:office@menedetter-pr.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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