- 16.02.2009, 08:57:41
- /
- OTS0019 OTW0019
Aktionsplan zur Bekämpfung von Umgebungslärm vorgestellt
Enthält zahlreiche Maßnahmen des Landes - öffentliche Einsichtnahme bis 30. März 2009
Bregenz (VLK) - Der Entwurf eines Aktionsplans zur Vermeidung und
Verminderung der Lärmbelastung an Vorarlberger Landesstraßen mit
einem Verkehrsaufkommen von über 16.500 Kfz/24 Stunden
(Kraftfahrzeugen pro Kalendertag) geht in die Begutachtung. Der
Aktionsplan mit Erläuterungen und strategischen Lärmkarten ist im
Internet unter www.vorarlberg.at/umgebungslaerm abrufbar und liegt im
Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie in den
Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Dornbirn und Feldkirch bis Montag,
30. März 2009 zur öffentlichen Einsicht auf.
Die strategischen Lärmkarten und der Aktionsplan basieren auf der
EU-Umgebungslärmrichtlinie und wurden für rund 66 km
Landesstraßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von über 16.500
Kfz pro Tag erarbeitet. Im vorgelegten Aktionsplan sind zahlreiche
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung
aufgelistet. Die wichtigsten für die nächsten fünf Jahre vom Land
Vorarlberg geplanten Maßnahmen sind:
- Einbau von Schallschutzfenstern: In den letzten fünf Jahren hat das
Land Vorarlberg rund 1,5 Millionen Euro für die Förderung passiver
Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und -türen) zur Verfügung
gestellt. Diese Förderung wird fortgesetzt.
- Straßenseitige Lärmschutzmaßnahmen: Lärmschutzwände oder -wälle
lassen sich in Ortsgebieten, bei vielen Hauszufahrten und
Seitenstraßen, mit einer Bebauung, die bis direkt an die Straße
heranreicht, schwer bis überhaupt nicht verwirklichen. Im Rahmen der
Aktionsplanung wird trotzdem für Abschnitte in Ortsgebieten auf der L
190 in Bregenz, Dornbirn und Frastanz, sowie auf der L 202 in Hard
die Möglichkeit eines straßenseitigen Lärmschutzes genauer
untersucht.
- Verkehrsplanerische und verkehrspolitische Maßnahmen: Eine
Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund (zu Fuß gehen/Rad
Fahren/Bus- und Bahnbenutzung) vermindert auch den Verkehrslärm
nachhaltig. Zu den im Vorarlberger Verkehrskonzept enthaltenen
Maßnahmen, die vollinhaltlich den Intentionen der Aktionsplanung
entsprechen, gehören Angebotsverbesserungen im ÖPNV (dichter
Taktverkehr, Bahn- und Busknoten, Vorrang für regionale Buslinien),
Ausbau und Verbesserung der Schieneninfrastruktur, Förderung des
nicht motorisierten Verkehrs (Steigerung der Attraktivität von
Radwegen, Radverkehrsstrategie) und Mobilitätsmanagement.
- Modellregion Vorarlberg für Elektromobilität: Vorarlberg hat Anfang
Dezember 2008 den Zuschlag als erste Modellregion Österreichs für
Elektromobilität erhalten. Im Rahmen des mit bis zu 4,7 Millionen
Euro geförderten Pilotprojekts (Gesamtkosten rund 30 Millionen Euro)
wird im Jahr 2009 ein Flottenversuch mit 100 Elektrofahrzeugen
begonnen. Im Jahr 2010 soll die Fahrzeugflotte auf 900
Elektrofahrzeuge und zwölf Busse bei 250 Tankstellen erweitert
werden. Insbesondere in Ortsgebieten stellen die leisen
Elektroantriebe für den Lärmschutz eine wirksame Maßnahme dar. Dieses
Pilotprojekt leistet damit auch einen zukunftsweisenden Beitrag für
den Lärmschutz an der Quelle.
- Weitere Maßnahmen betreffen die Straßenerhaltung und den Einsatz
lärmmindernder Fahrbahnbeläge.
Öffentliche Einsicht
Der Entwurf des Aktionsplans liegt samt Zusammenfassung und den
zugehörigen strategischen Lärmkarten im Internet unter
www.vorarlberg.at/umgebungslaerm sowie bei folgenden
Landesdienststellen bis einschließlich Montag, 30. März 2009 während
der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf:
- Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb),
Widnau 12, 6800 Feldkirch, Zimmer Nr. 311 und Abteilung Allgemeine
Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), Landhaus, Römerstraße 15, 6900
Bregenz, Zimmer Nr. 351,
- Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestraße 1, 6900 Bregenz, Zimmer
Nr. 110, für die Gemeinden Bregenz, Fußach, Hard, Höchst, Hörbranz,
Lauterach, Lochau und Wolfurt,
- Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn,
Zimmer Nr. 011, für die Gemeinden Dornbirn, Hohenems und Lustenau,
- Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Schlossgraben 1, 6800 Feldkirch,
Zimmer Nr. 311, für die Gemeinden Feldkirch, Frastanz, Götzis und
Rankweil.
Stellungnahme
Innerhalb der Auflagefrist kann jede Person zum Entwurf des
Aktionsplans schriftlich Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist unter
dem Betreff "Umgebungslärmrichtlinie/Aktionsplan" an das Amt der
Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12,
A-6800 Feldkirch zu richten und kann per Post oder per E-Mail (an:
[email protected]) oder per Post übermittelt bzw.
persönlich abgegeben werden.
Lärmkarten und Aktionsplan für die A 14
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie für das hochrangige
Straßennetz fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Strategischen
Lärmkarten für die A 14, den Entwurf des Aktionsplans des Bundes
sowie Informationen zum Anhörungsverfahren sind unter
www.umgebungslaerm.at abrufbar.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg Tel.: 05574/511-20141 Fax: 05574/511-20190 Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67 mailto:[email protected] http://www.vorarlberg.at/presse
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL






