- 06.02.2009, 11:12:07
- /
- OTS0101 OTW0101
BZÖ-Hagen: Demonstrationsrecht darf nicht zur Randale verwendet werden
Wien (OTS) - "Die Exekutive muss schon die Möglichkeit haben, die
Bevölkerung und die eigenen Beamten bei gewalttätigen Versammlungen
zu schützen. Allerdings darf das Demonstrationsrecht als
demokratisches Mittel der Meinungsäußerung nicht eingeschränkt
werden", erklärte BZÖ-Exekutivsprecher Abg. Christoph Hagen in einer
Reaktion auf die von der Personalvertretung der Wiener Polizei
aufgezeigten Probleme beim rechtsgerichteten Korporationsball am
Freitag vergangener Woche. Es sei völlig egal, ob Rechte, Linke oder
ideologisch andere Gruppen demonstrieren wollen. Schon bei der
Genehmigung müsse die Behörde die Möglichkeit haben, auch z.b.
alternative Versammlungsorte vorzuschlagen. Illegale Demos müssten
rascher und früher aufgelöst werden, so Hagen.
"Es bringt eigentlich den Demonstranten nicht viel, wenn etwa bei
Demos gegen andere Länder die Österreichischen Autofahrer im Stau
stehen", appelliert Hagen an die Veranstalter. Egal ob"wilde"
Kundgebungen oder angemeldete - "wenn sich Krawallmacher darunter
mischen, die harmlose Bürger oder die Exekutivbeamten attackieren und
sogar verletzen, dann muss der Staat aber auch schnell einschreiten",
fordert Hagen.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC






