• 05.02.2009, 08:55:00
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  • OTS0018 OTW0018

ÖH Uni Graz: Rechtswidrige Diskriminierung von StipendienbezieherInnen durch Wissenschaftsminister Hahn

Studienförderungsgesetz sieht keine Einschränkung der Rückerstattung der Studiengebühren auf das Hauptstudium vor

Graz (OTS) - Anbetrachts der in den vergangenen Tagen
aufgeflammten Diskussion um die Bezahlung von Studiengebühren für
StipendienbezieherInnen fordert die ÖH Uni Graz Bundesminister Hahn
auf, endlich für einen rechtskonformen Zustand zu sorgen.

"Nachdem bereits einige Punkte der Studienbeitragsverordnung das
UG 2002 unerlaubterweise einschränken, hat Hahn nun offensichtlich
die Stipendienbehörde mittels Weisung beauftragt,
StipendienbezieherInnen, welche die strengeren Kriterien des
Studienförderungsgesetzes für ihr Hauptstudium erfüllen aber nebenbei
ein Zweitstudium betreiben, die Studiengebühren nicht
rückzuerstatten", zeigt sich Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH Uni
Graz, erbost ob der Vorgangsweise des Bundesministers.

"Die ÖH Uni Graz hat diesen Sachverhalt bereits juristisch prüfen
lassen. Den uns zugrunde liegenden Informationen ist das Vorgehen des
Wissenschaftsministers als klar rechtswidrig einzuordnen", erklärt
Michael Schöndorfer, stv. Vorsitzender der ÖH Uni Graz, und kündigt
die Vertretung der betroffenen Studierenden an der Universität Graz
notfalls bis zu den Höchstgerichten an.

Das Studienförderungsgesetz führt für den Erhalt des
Studienzuschuss, also die Rückerstattung der Studiengebühren,
lediglich an, dass Studierende Studienbeihilfe beziehen und
Studienbetrag bezahlt haben. Eine Einschränkung auf Haupt- oder
Zweitstudium ist im Gegensatz zum Bezug der Studienbeihilfe nicht
vorgesehen [1].

Die Vorgangsweise im Bezug auf das Studienförderungsgesetz reiht
sich nahtlos an die von BM Hahn erlassene und leider völlig
missglückte Studienbeitragsverordnung an, welche eine in einigen
Punkten mit großer Wahrscheinlichkeit unerlaubte Einschränkung des
Universitätsgesetzes darstellt.

"Die derzeitige Überschreitung der legistischen Grenzen durch den
Bundesminister ist auf das Schärfste zurückzuweisen. Wir fordern alle
beteiligten Personen auf, endlich einen Schlussstrich unter dieses
Trauerspiel zu setzen, und die Studiengebühren komplett
abzuschaffen", schließen Ortner und Schöndorfer.

[1] Die rechtlichen Grundlagen und weitere Informationen finden
Sie in unserem Dossier unter:
http://oeh.uni-graz.at/de/service/studiengebuehren/stipendium/

Rückfragehinweis:
ÖH Universität Graz
Michael Schöndorfer, stv. Vorsitzender der ÖH Uni Graz
mailto:michael.schoendorfer@uni-graz.at
Tel.: 0650/3747699

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