• 04.02.2009, 10:39:32
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  • OTS0063 OTW0063

BAGS Kollektivvertrag 2009 gesatzt

Einheitliche Regelungen für Gesundheits- und Sozialbranche

Wien (OTS) - "Die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für
Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) bemühte sich seit in Kraft
treten des BAGS Kollektivvertrages um dessen Satzung. Diese bewirkt,
dass auch Organisationen, die zwar nicht Mitglied der BAGS aber im
gleichen Leistungsbereich tätig sind, den Bestimmungen dieses
Kollektivvertrages unterliegen. Das sorgt wiederum für mehr Fairness
im Wettbewerb der im Gesundheits- und Sozialbereich arbeitenden
Organisationen. Zudem werden einheitliche Arbeitsbedingungen für
gleiche Tätigkeiten in dieser Branche geschaffen. Damit setzt die
BAGS ihren Weg zur Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten im
Sozialbereich erfolgreich fort", zeigt sich Wolfgang Gruber,
Vorsitzender der BAGS, über die Entwicklung in den letzten Jahren
erfreut.

Mit der Satzung durch das Bundeseinigungsamt wird der BAGS
Kollektivvertrag 2009 für den Großteil der Anbieter im Gesundheits-
und Sozialbereich rückwirkend mit 1. Jänner 2009 rechtsverbindlich.
Der BAGS Kollektivvertrag ist in Österreich der einzige
Kollektivvertrag, der für den gesamten Sektor Gesundheit, Soziales,
Behindertenarbeit, Kinderbetreuung- und Jugendwohlfahrt und den
Arbeitsmarktpolitischen Bereich Regelungen vorsieht. Aktuell sind
rund 75.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesen Bereichen
beschäftigt.

Die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und
Sozialberufe (BAGS) wurde im Februar 1997 mit freiwilliger
Mitgliedschaft gegründet. Sie verhandelte in der Folge mit den
Fachgewerkschaften GPA-DJP und Vida einen bundesweiten
Kollektivvertrag für den gesamten Bereich der Gesundheits- und
Sozialen Dienste einschließlich Behindertenarbeit, der
Kinderbetreuung und Jugendwohlfahrt sowie der Arbeitsmarktpolitischen
Dienstleistungen. Dieser trat für die Vereinsmitglieder mit 1. Juli
2004 in Kraft. Mit der erstmaligen Satzung des BAGS Kollektivertrages
per 1. Mai 2006 ist es gelungen, den Geltungsbereich auf
Organisationen, die nicht Mitglied der BAGS sind, auszuweiten.

Rückfragehinweis:

Mag.a Maria Lenglachner
   BAGS Generalsekretärin 
   BAGS - Berufsvereinigung von Arbeitgebern für 
   Gesundheits- & Sozialberufe
   Tel.: 01 402 62 09 21 
   mobil: 0676 83 402 221 
   mailto:[email protected]
   1010 Wien, Auerspergstraße 4

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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