• 28.01.2009, 10:00:00
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ASFINAG: Ab 1. Februar 2009 gilt nur mehr die lindgrüne Vignette

Wien (OTS) - Auf die "korallenrote" folgt 2009 die lindgrüne
Vignette. Ab 1. Februar pünktlich um 00:00 Uhr muss sie geklebt sein,
denn die alten Vignetten 2008 verlieren dann ihre Gültigkeit. Wie
auch im letzten Jahr wird es die Jahres-, 2-Monats-, und
10-Tages-Vignette geben. "Im Kalenderjahr 2008 wurden insgesamt rund
21,5 Mio. Stück Vignetten verkauft, die Erlöse beliefen sich auf rund
335 Mio. EUR", teilt Dr. Josef Fiala, Geschäftsführer der ASFINAG
Maut Service GmbH mit. "Im Jahr 2009 erwartet die ASFINAG eine
Steigerung der Vignettenerlöse um 7 Mio. EUR, das sind in etwa 2 % ",
so Fiala
weiter.
Diese Einnahmen werden seitens ASFINAG zu 100 % in Planung, Bau,
Betrieb und Erhaltung des österreichischen Autobahnen- und
Schnellstraßennetzes investiert, welches derzeit mehr als 2.100
Strecken-km umfasst.

Überprüfung der Einhaltung der Vignettenpflicht

Bereits zum gewohnten Bild auf den Autobahnen- und Schnellstraßen
gehören die rund 100 ASFINAG Mautaufsichtsorgane, die mit 40
Fahrzeugen die Einhaltung der Mautpflicht gemäß
Bundesstraßen-Mautgesetz und Mautordnung Österreich weit
kontrollieren. Im Rahmen der Mautkontrollen wurden von den ASFINAG
Mautaufsichtsorganen 2008 insgesamt rund 74.652 Vignettensünder
geahndet, das sind um rund 4,5 % mehr als im Vorjahr (2007: 71.442).
Von 100 Fahrzeuglenkern hatten durchschnittlich 98 eine gültige
Vignette geklebt.

Wird im Zuge der Kontrollen ein Verstoß gegen die Mautpflicht
festgestellt, erfolgt vor Ort die Aufforderung zur Zahlung einer
Ersatzmaut in Höhe von EUR 120,- (inkl. USt.) für Pkw und Wohnmobile
unter 3,5 t hzG bzw. EUR 65,- (inkl. USt.) für Motorräder. Bei
manipulierten Vignetten beträgt die Ersatzmaut jeweils das Doppelte
der genannten Beträge. Fahrzeuglenker, die ohne ein gültiges
"Pickerl" bzw. mit einer manipulierten Vignette auf den Autobahnen
und Schnellstraßen unterwegs sind, dabei erwischt werden und nicht
unmittelbar vor Ort die Ersatzmaut bezahlen, werden bei der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Der
Strafrahmen liegt dann bei mind. EUR 300,-.

Sicherheitsmerkmale

Signalwirkung und Unverwechselbarkeit sind die ausschlaggebenden
Entscheidungskriterien für die jährliche Farbauswahl. Ähnlich den
Geldscheinen verfügen sämtliche österreichischen Vignettentypen über
ein zweidimensionales Hologramm. Dieses zusätzliche
Sicherheitsmerkmal ist ein wesentlicher Schutz gegen
Produktfälschungen. Ersichtlich ist dies beim Kippen der Vignette,
wobei sowohl der Bundesadler als auch das Autobahnsymbol
durchschillern. Die Zahl "09" verweist auf den Gültigkeitszeitraum
der Vignette vom 1. Dezember 2008 bis 31. Jänner 2010. Zugleich sind
die Trägerfolien der Vignetten mit einem schwarzen Kreuz
gekennzeichnet, um eine Mehrfachnutzung der Vignetten auszuschließen.

Vignettentarife 2009 für Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG

Die Preise für die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen
für alle Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG wurden in diesem Jahr
nicht angehoben. Die Anpassung an den harmonisierten
Verbraucherpreisindex, die sog. Valorisierung, wurde für die Vignette
2009 per Gesetz ausgesetzt.

Für Pkw bzw. Wohnmobile:

10-Tages-Vignette:   EUR  7,70 
 2-Monats-Vignette:   EUR 22,20 
 Jahresvignette:      EUR 73,80 

Für Motorräder:

 10-Tages-Vignette:   EUR  4,40 
 2-Monats-Vignette:   EUR 11,10 
 Jahresvignette:      EUR 29,50

Vignetten-Farbpalette seit 1997

1997: rot, 1998: zitronengelb, 1999: blau, 2000: grün, 2001: orange,
2002: violett, 2003: safrangelb, 2004: rubinrot, 2005: mintgrün,
2006: goldgelb, 2007: türkisblau, 2008: korallenrot

Weitere Informationen unter www.asfinag.at.

Rückfragehinweis:
Mag. Ingrid Partl
ASFINAG Maut Service GmbH
+43 664 60108 12825
ingrid.partl@asfinag.at

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