• 28.01.2009, 09:27:53
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ÖAMTC: Alkohol am Steuer ist ein Vormerkdelikt mit teuren Folgen - Teil 2

Alkolenker großteils männlich und oftmals sehr jung, Alkoholeinfluss verschlimmert Unfallfolgen

Wien (OTS) - Alkoholdelikte werden in der Gesellschaft oftmals
verharmlost. "Die Unfallzahlen sprechen eine deutliche Sprache.
Alkohol am Steuer ist gefährlich und damit ein ernstzunehmendes
Problem", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Im Jahr
2008 war bei sieben Prozent aller Unfälle mit tödlichem Ausgang
Alkohol eine der Unfallursachen. Im Zeitraum von Jänner bis November
2008 gab es 2.352 Unfälle mit alkoholisierten Beteiligten, 3.240
Verletzten und 50 Getöteten (Quelle: BMI und Statistik Austria).
Oberösterreich ist Spitzenreiter bei Alkoholunfällen, gefolgt von
Niederösterreich und Steiermark. In Niederösterreich wurden dabei 13
Menschen getötet, in Tirol neun und in der Steiermark acht. Die
meisten Alkoholunfälle treten allgemein im Zeitraum Mai bis August
auf (rund 40 Prozent). In den Wintermonaten November bis Februar sind
es trotz Vorweihnachtszeit, Weihnachten, Silvester und Fasching "nur"
28 Prozent.

Generell gibt es wesentlich mehr Alkoholunfälle mit männlichen
Beteiligten (87,4 Prozent). Die Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen
(Beteiligung bei 19 Prozent aller Alkounfälle) sticht dabei stärker
hervor als andere. Die Gruppen der 15- bis 19-jährigen, 25- bis
29-Jährigen und der 40- bis 44-Jährigen bewegen sich jeweils bei rund
elf Prozent. Die meisten Unfälle geschehen zwischen 18 und 19 Uhr
(lt. Unfallstatistik 2007). Wie die Erfahrung der vergangenen Jahre
zeigt, sind Alkofahrer oft alleine im Auto, auf Freilandstraßen und
vor bzw. am Wochenende unterwegs. "Unfälle fallen meist deshalb
derart dramatisch aus, weil die Verletzungsfolgen fast doppelt so
schwerwiegend sind wie bei Unfällen ohne Alkoholeinfluss", erklärt
die ÖAMTC-Expertin.

Der Alkomat ist unbestechlich - die Strafen folgen auf dem Fuß

Mit Schwerpunktkontrollen und gezieltem Anhalten von
"verdächtigen" Autofahrern wird die Polizei auch heuer zur Ballsaison
und Faschingszeit viele Lenker aus dem Verkehr ziehen. "Wer am
Vortestgerät einen verdächtigen Wert vorweist, wird zum Alkomat
gebeten. Die Promillezahl, die dort ausgeworfen wird, hat dann
entsprechende Konsequenzen", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Grundsätzlich gelten 0,5 Promille als gesetzliche Obergrenze. Für
Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer sind es sogar nur
0,1-Promille. Wer jeweils darunter liegt, darf weiterfahren. Wer den
Wert erreicht oder darüber liegt, wird wie folgt geahndet: Zunächst
wird in der Regel ab einem Wert von 0,8 Promille der Führerschein vor
Ort abgenommen. Ist man alleine unterwegs, muss man sich irgendwie um
eine Heimfahrgelegenheit bemühen. Einige Zeit später folgt ein
Verwaltungsstrafverfahren und ein Verfahren vor der
"Führerscheinbehörde".

* 0,5 - 0,79 Promille: Verwaltungsstrafe zwischen 218 Euro und
3.633 Euro. Bereits beim ersten Vergehen gibt es eine Vormerkung im
Führerscheinregister. Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer
erwischt, kann die Behörde außerdem Maßnahmen wie zum Beispiel eine
Nachschulung durch Psychologen anordnen. Beim dritten Verstoß
innerhalb von zwei Jahren ist der Führerschein für mindestens drei
Monate weg.

* 0,8 - 1,19 Promille: Verwaltungsstrafe mindestens 581 Euro. Die
Höchststrafe liegt auch hier bei 3.633 Euro. Allerdings ist bereits
bei der ersten Alkofahrt der Führerschein für ein Monat weg.

* 1,2 - 1,59 Promille: Verwaltungsstrafe zwischen 872 und 4.360
Euro. Den Führerschein ist man sofort für mindestens drei Monate los,
eine Nachschulung ist unausweichlich.

* Ab 1,6 Promille: Verwaltungsstrafe zwischen 1.162 und 5.813
Euro. Außerdem folgt ein sofortiger Führerscheinentzug von vier
Monaten. "Weiters blühen dem Alkolenker eine Nachschulung, ein Termin
beim Amtsarzt, der eine eventuelle Alkoholabhängigkeit feststellen
könnte, und eine verkehrspsychologische Untersuchung", fasst der
ÖAMTC-Jurist zusammen.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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