- 27.01.2009, 12:03:01
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Chalupka: Unverständnis über Festhalten an umstrittenem Patenschaftsmodell von Innenministerium
Diakonie verlangt fairen Umgang mit längst integrierten AusländerInnen
Wien (OTS) - "Es macht schon Sinn, die Bevölkerung der
Wohngemeinde in Integrationsaufgaben mit einzubeziehen und ein Modell
der Integrationsbegleitung während der Integrationsphase anzubieten.
Kritisiert haben die Flüchtlingsexperten aber das Abwälzen aller
finanziellen Risken auf Privatpersonen. Geht es etwa darum, dass ein
humanitärer Fall, ein Bleiberecht erhalten soll, so ist es doch
Aufgabe des Gemeinwesens diesen humanitären Akt auch aussprechen zu
können", kritisiert Michael Chalupka, Direktor der Diakonie
Österreich die gestrigen Aussagen von Innenministerin Maria Fekter
zur Abschaffung des Beirats und Beibehaltung der privaten
Patenschaften für hier lebende Nicht-ÖsterreicherInnen.
Laut Diakonie habe das Innenministerium die falschen Rückschlüsse
aus den Stellungnahmen der Nicht-Regierungsorganisationen zum
Gesetzesentwurf über den humanitären Aufenthalt gezogen. "Nicht die
Einführung eines Beirates zur Beratung des Landeshauptmannes wurde
kritisiert, sondern dass es freigestellt werden sollte, ob die
Landeshauptleute einen einrichten wollen oder nicht. Nicht die
Einbindung der Länder und der Übergang der Entscheidungskompetenz an
die Landeshauptleute wurden kritisiert, sondern dass diese nicht das
Mandat haben zu entscheiden, welchen Personen in ihrem Bundesland ein
humanitäres Bleiberecht erhalten sollen. Der Protest der
Landeshauptleute war absehbar, Entmündigen lässt sich niemand gerne.
Dass jetzt wieder die alleinige Entscheidungskompetenz beim
Innenministerium liegen soll, ist ein weiterer falscher Schluss", so
der Diakonie-Direktor.
Die Diakonie schlägt daher vor, die Entscheidung über humanitäres
Bleiberecht in der zweiten Instanz einer unabhängigen richterlichen
Behörde zu überlassen, das würde die Sache aus dem politischen
Tagesgeschäft holen. Im Falle von Privatpersonen, die sich auf eine
Patenschaft im Sinne einer Begleitung einlassen wollen, muss
sichergestellt werden, dass dies leistbar ist und sie nicht damit ein
völlig unkalkulierbares Risiko eingehen. "Nur Menschen, die
selbsterhaltungsfähig sind, einen Zugang zum humanitären Aufenthalt
zu gewähren, ist ein Widerspruch in sich! Denken Sie nur daran,
welches Institut die Versicherung für einen 50jährigen krebskranken
Mann übernehmen würde? Wird er sich jemals selbst erhalten können?
Vermutlich nicht. Und dennoch kann es die Humanität gebieten, ihm
einen Platz zum Bleiben anzubieten!", so Chalupka abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Bettina Klinger/Leitung Kommunikation Diakonie Österreich Tel: 409 80 01-14 Mobil: 0664 / 314 93 95 E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie.at
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