• 23.01.2009, 13:53:11
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  • OTS0196 OTW0196

Projektwerber Wasserkraftwerk Schwarze Sulm

Reaktion der steirischen Umweltanwältin ist nicht zeitgemäss und untragbar

Graz (OTS) - Als "nicht zeitgemäss und untragbar" bezeichnen
Projektwerber Ing. Peter Masser und sein Anwalt, der
Verwaltungsrechtsspezialist, Georg Eisenberger, die gestern
getätigten Äusserungen der steirischen Umweltanwältin Mag. Ute
Pöllinger. Wie berichtet hat der Verwaltungsgerichtshof die
Beschwerde der Umweltanwältin gegen den positiven Naturschutzbescheid
der steirischen Landesregierung in allen Punkten ,und in besonders
deutlicher Form, abgewiesen. Nach einem Bericht der Kleinen Zeitung
hat Pöllinger in einer ersten Reaktion das geplante Projekt als
"Fidschigogerl-Kraftwerk" bezeichnet, das "weder für die
Energiewirtschaft noch für die Bevölkerung von Nutzen sei". Dagegen
wehren sich nunmehr die Projektwerber. "Nach den Erfahrungen der
letzten Wochen mit dem Russland-Gaskonflikt, ein Kraftwerk, das eine
unabhängige Energieversorgung für mehr als 10.000 Haushalte
garantiert, als `Fidschigogerl` zu bezeichnen ist nicht zeitgemäss
und wirft ein bezeichnendes Bild auf die Wertvorstellungen der
Umweltanwältin. Wenn wieder einmal das Gas aus Russland nicht kommen
sollte, dann wird jeder Haushalt froh sein, wenn er von unserem
`nutzlosen` Kraftwerk versorgt werden kann", so Ing. Peter Masser und
Masser weiter: "wenn für Politiker 10.000 Haushalte und damit rund
25.000 Menschen keine ernst zu nehmende Grösse sind, dann sollten sie
einen anderen Job machen". Auch Rechtsexperten sind über die
Äusserungen von Pöllinger im Zusammenhang mit der Abweisung Ihrer
Beschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof verwundert. Dazu Dr.
Eisenberger: "Dieses Ausmass an Ignoranz von einigen steirischen
Politikern und der Umweltanwältin ist schön langsam unerträglich.
Seit fast 10 Jahren wird das Projekt an der Schwarzen Sulm nunmehr
geprüft und die verschiedenen Sachverständigen und Behörden haben
gesehen, wie sehr wir uns um eine absolute ökologische
Verträglichkeit bemühen. Nur deshalb haben wir gesetzeskonform die
positiven Bescheide erhalten. Die Tatsache, dass wir in einem
Rechtsstaat leben, scheint offenbar für einige Projektgegner nur dann
zu gelten, wenn die Urteile zu ihren Gunsten gefällt werden. Das
Höchstgericht hat eindeutig entschieden und festgestellt, dass es zu
keiner Beeinträchtigung der Natur, wie von Pöllinger behauptet,
kommt. Wenn die Frau Umweltanwältin eine derartige
Höchstrichterentscheidung öffentlich als `Watsch`n ins Gesicht`
bezeichnet, so ist dies wohl kein professioneller Zugang zu der
Materie. Die Arbeit einer Umweltanwältin sollte von Sachlichkeit und
nicht Polemik bestimmt werden. Es stimmt, dass es sich bei der
Schwarzen Sulm um ein besonderes Schutzgebiet handelt. Aber gerade
deshalb sind auch die Auflagen für den Bau des Kraftwerkes besonders
hoch und die Einhaltung dieser Auflagen garantiert auch die
Unversehrtheit der zu schützenden Natur. Wir werden nicht tolerieren,
wenn hier weiterhin die Bevölkerung über das tatsächliche Ausmass der
Umweltbeeinträchtigung wider besseren Wissens der Verantwortlichen,
vorsätzlich falsch informiert wird und werden im Zweifelsfalle auch
jene Gerichte anrufen, mit deren Entscheidungen offenbar manche
steirische Volksvertreter so ein Problem haben." Besonders verärgert
zeigen sich die Projektwerber über den Vorwurf von Pöllinger, dass es
den Projektwerbern "nur um den eigenen Profit geht". Dazu Forstwirt
Peter Masser: "Der Umweltanwältin stehen derartige, unrichtige
Äusserungen nicht zu. Sie sollte nicht vergessen, dass es steirische
Wirtschaftstreibende wie wir sind, die es mit ihren Steuergeldern
ermöglichen, dass sie ihre Arbeit ausübt. Bis heute hat uns noch
niemand gefragt, wie wir die hohen Vorlaufkosten eines derartigen
Projektes seit über 10 Jahren finanzieren."

Rückfragehinweis:

Thomas Stelzl (Pressearbeit)      
   Tel.: 0664 - 1206311, mailto:thomas.stelzl@mac.com
   
   Ing. Peter Masser         
   Tel.: 0664 - 113 72 41, mailto:peter.masser@gmx.at
   
   RA Dr. Georg Eisenberger      
   Tel.: 0316 - 3647 / 226, mailto:eisenberger@court.at

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