Mitterlehner: "Damit wird den Arbeitnehmern, Unternehmen, Autofahrern und der Umwelt geholfen"
Wien (BMWA/OTS) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat
heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Obmann des
Wirtschaftskammer Österreich Bundesgremiums für Fahrzeughandel,
Gustav Oberwallner, und dem Sprecher der österreichischen
Automobilimporteure, Ingo Natmessnig, die
Verschrottungs-/Umweltprämie für Österreich präsentiert.
Die jüngsten Wirtschaftsprognosen lassen immer stärkere
Auswirkungen der globalen Finanzkrise auf die Realwirtschaft
erkennen. Die Interimsprognose der Europäischen Kommission vom 19.
Jänner 2009 geht von einer Schrumpfung der Wirtschaftsleistung der EU
um 1,8 Prozent im Jahr 2009 aus, für Österreich wird ein Rückgang des
Bruttoinlandsprodukts von 1,2 Prozent prognostiziert. Dies ist
deutlich negativer als die noch im Dezember von WIFO (- 0,5 Prozent)
und IHS (- 0,1 Prozent) für Österreich prognostizierten Zahlen.
Besonders davon betroffen ist weltweit die Autobranche. In Europa
gibt es inzwischen in acht europäischen Ländern eine
Verschrottungsprämie, darunter in unseren Nachbarländern Italien und
Deutschland. In Deutschland wurde in der vergangenen Woche eine
Prämie von 2500 Euro vereinbart.
Die Bundesregierung hat sich daher entschlossen, in Österreich
ebenfalls eine Verschrottungs-/Umweltprämie einzuführen.
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat in dieser Woche
entsprechende Verhandlungen mit den Vertretern der Autobranche
abgeschlossen. "Damit wird den Arbeitnehmern, den Unternehmen, den
Autofahrern und der Umwelt geholfen", sagte Mitterlehner.
Finanzminister Josef Pröll stellt dafür einen finanziellen Rahmen von
22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Autohandel und Importeure zahlen
noch einmal den gleichen Betrag dazu. Die
Verschrottungs-/Umweltprämie sichert direkt und indirekt bis zu
300.000 Arbeitsplätze bei den österreichischen Autozulieferern und
dem Autohandel. Weil etwa 85 Prozent aller in Österreich zugelassenen
Autos in der EU produziert wurden und Österreichs Zulieferer
großteils dorthin liefern, profitiert auch die österreichische
Wirtschaft von der neuen Prämie.
Die Ausgestaltung der Prämie
- Gesamtvolumen: 45 Millionen Euro. Die Hälfte dieser Summe ist von
der betroffenen Branche aufzubringen. Zielgröße ist, dass 30.000
Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0 und Euro 1 durch
umweltfreundliche Neuwagen mit mindestens Euro 4-Standard ersetzt
werden. Das entspricht rund 10 Prozent der jährlichen Neuzulassungen
in Österreich.
- Höhe der Prämie: 1.500 Euro pro Neuwagen (davon 750 Euro vom Bund).
- Stichtag ist der 1. April 2009 für die Erstzulassung des Neuwagens
durch den Endkunden. Die Laufzeit der Maßnahme endet am 31.12.2009.
- Begünstigtenkreis: Natürliche Personen (Privatkunden), die zuletzt
das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren
Namen in Österreich zugelassen hatten. Entscheidend ist die
Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des
Neuwagens.
- Altwagen: mindestens 13 Jahre alter fahrtauglicher Pkw (damit
ausgeschlossen "Unfallwracks"), d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs
muss vor dem 1. Januar 1996 stattgefunden haben (Schadstoffklassen
Euro 0 und Euro 1).
- Neufahrzeug: PKW (nach dem Kraftfahrgesetz), das zum ersten Mal und
in Österreich auf den private Endkunden zugelassen wird und
mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
- Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 1.4. bis
31.12.2009 durch Shredderanlage gemäß der österreichischen
Altfahrzeugverordnung.
- Notwendige Dokumente: Original des Verschrottungsnachweises durch
eine Shredderanlage sowie Nachweis der Zulassung des Alt- und des
Neufahrzeugs auf den Endkunden (von der Zulassungsstelle)
Damit mit der Verschrottungs-/Umweltprämie kein Missbrauch
betrieben werden kann, wurden strenge Kriterien und
Kontrollmechanismen festgelegt. Die Umstellung von Euro-0- und
Euro-1-Wagen auf neue Wagen, hilft der Umwelt, weil diese weniger
Schadstoffe ausstoßen. Zudem müssen die Fahrzeuge gemäß
Altfahrzeugverordnung zu mindestens 95 Prozent des durchschnittlichen
Fahrzeuggewichts aller Altfahrzeuge wieder verwendet oder wieder
verwertet werden. Der Anteil der Wiederverwendung und der stofflichen
Verwertung muss pro Kalenderjahr mindestens 85 Prozent des
durchschnittlichen Fahrzeuggewichts aller Altfahrzeuge betragen.
Damit kommen die Bestandteile eines Autos wieder in den
Rohstoffkreislauf zurück bzw. werden zur Energiegewinnung verwendet.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Ministerbüro: Mag. Waltraud Kaserer, Tel.: (01) 711 00-5108 Tel. mobil: +43 664 813 18 34
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