- 22.01.2009, 16:19:58
- /
- OTS0279 OTW0279
Wasserkraftwerk Schwarze Sulm vor Errichtung
Verwaltungsgerichtshof weist die Beschwerde der steirischen Umweltanwältin als eindeutig unbegründet zurück
Graz (OTS) - Mit einem richtungsweisenden Erkenntnis hat der
Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der steirischen Umweltanwältin
gegen den positiven naturschutzrechtlichen Bescheid der steirischen
Landesregierung als unbegründet abgewiesen und den gegenständlichen
Bescheid nochmals bestätigt. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof in
seiner Entscheidung in ungewöhnlich deutlicher Form die
Argumentation der Umweltanwältin zur Gänze als "nicht
nachvollziehbar" bezeichnet und unter anderem ausgeführt, dass "keine
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Landschaftscharakters
durch das Projekt" erfolgt und dass auch eine "Verringerung der
Wasserführung der Schwarzen Sulm mit freiem Auge nicht erkennbar
ist". Mit dieser Entscheidung ist nunmehr der naturschutzrechtliche
Bescheid des Landes zur Genehmigung der Errichtung des geplanten
Kleinwasserkraftwerkes endgültig in Rechtskraft erwachsen und nicht
mehr abänderbar. In einer ersten Aussendung zeigen sich die
Projektwerber Ing. Peter Masser und DI Alfred Prinz Liechtenstein und
ihr Rechtsvertreter, der Verwaltungsrechtsspezialist Dr. Georg
Eisenberger, erleichtert über dieses klare Urteil und kündigen
gleichzeitig ein Festhalten an den Errichtungsplänen an. Dazu
Eisenberger: "Trotz der unglaublichen jahrelangen Hürden, die meiner
Mandantschaft von der steirischen Politik und einer rechtlich völlig
ausser Kontrolle geratenen BH Deutschlandsberg, in den Weg gelegt
wurden, halten wir an unserem stets konsequent verfolgten Plan der
Errichtung eines ökologisch sinnvollen Wasserkraftwerkes
vollinhaltlich fest. Dies vor allem auch im Interesse einer
Verbesserung der Energiebilanz, sowie der Feinstaub- und CO2
Situation in der Steiermark". Mittlerweile gibt es auch laut
Aussagen der Projektwerber eine breite Zustimmung der unmittelbar
betroffenen Bevölkerung in der Steiermark. "Die Vorfälle der letzten
Wochen mit dem Gas aus Russland haben unseren Standpunkt, den wir
immer wieder kommuniziert haben, bestätigt. Österreich, die
Steiermark und jede einzelne Region müssen energiepolitisch so rasch
wie möglich unabhängig werden. Wasserkraft ist dabei nach wie vor
der wesentliche, uns zur Verfügung stehende, Baustein. Dass dies
nicht auf Kosten der Natur gehen muss und darf, haben wir mit unserem
Projekt eindrucksvoll bewiesen. Tatsächlich ist es möglich, auch in
einem - zweifelsohne hochsensiblen - ökologischen Umfeld eine
Nutzung der Wasserkraft zu realisieren, wenn die Betreiber bereit
sind, eben den notwendigen erhöhten Aufwand für den Schutz der Natur
zu akzeptieren", so Ing. Peter Masser. Erleichtert und zufrieden
zeigt sich auch die Vertreterin des federführenden Planungsbüros
Bilek und Krischner, Dr. Elisabeth Krischner und führt dazu aus:
"Wir sind froh, dass nunmehr auch seitens des Höchstgerichtes
bestätigt wurde, dass dieses ausserordentliche Kraftwerksprojekt der
Natur keinerlei Schaden zufügt und sich damit die Argumentation der
Projektgegner letztendlich ad absurdum geführt hat." Einen klaren
Appell formulieren in diesem Zusammenhang die Betreiber an die
zuständige steirische Landespolitik: "Wir erwarten nunmehr, dass
endlich auch die steirische Politik und der zuständige Landesrat, die
BH Deutschlandsberg wieder auf einen Weg der gesetzeskonformen
Vorgangsweise zurückführen. Gerade von Landesrat Wegscheider wurde ja
immer wieder in den Medien betont, dass Entscheidungen von
Höchstgerichten zu akzeptieren sind. Es bietet sich jetzt für ihn die
ideale Möglichkeit ein richtungsweisendes steirisches Energieprojekt
zu unterstützen und seine eigenen Presseverlautbarungen der letzten
Wochen im Sinne einer ökologisch sinnvollen steirischen
Energiepolitik unter Beweis zu stellen", so DI Alfred Prinz
Liechtenstein.
Rückfragehinweis:
Thomas Stelzl (Pressearbeit) Tel.: 0664 - 1206311, mailto:thomas.stelzl@mac.com Ing. Peter Masser Tel.: 0664 - 113 72 41, mailto:peter.masser@gmx.at RA Dr. Georg Eisenberger Tel.: 0316 - 3647 / 226, mailto:eisenberger@court.at DI Alfred Prinz Liechtenstein mailto:alfred.liechtenstein@holztreff.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF






