- 21.01.2009, 13:03:59
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Aubauer: Senioren erreichen nachträgliche Anpassung bei tausenden Witwenpensionen
Schutzbetrag bei Hinterbliebenenpension wird nachträglich angehoben
Wien (OTS) - "Genau so stelle ich mir effiziente
Interessenvertretung vor! Unsere Mitglieder haben uns auf ein Problem
hingewiesen, bei den zuständigen Regierungsmitgliedern -
Sozialminister Hundstorfer und Finanzminister Pröll - sind wir mit
unserem Anliegen auf offene Ohren gestoßen, und nach weniger als
einer Woche ist das Problem vom Tisch!" freut sich Mag. Gertrude
Aubauer, Senioren-Abgeordnete der ÖVP über die heute erfolgte
Neuregelung des so genannten Schutzbetrages bei
Hinterbliebenenpensionen.
Was steckt hinter diesem komplizierten Ausdruck? Der Schutzbetrag
sorgt einfach gesagt dafür, dass jenen Hinterbliebenen-Pensionisten,
deren Gesamteinkommen (Eigenpension + Witwenpension) unter dieser
Grenze liegt, ein Pensionszuschlag gewährt wird. Dieser Zuschlag
erfolgt bis zum Erreichen dieses Schutzbetrages (maximal jedoch bis
zu 60 Prozent des Einkommens des Verstorbenen). Dadurch, dass der
Schutzbetrag nicht mit 1. November 2008 angehoben worden war, hätten
die Betroffenen ihre Erhöhung erst mit 1. Jänner 2009 erhalten. Dies
wurde durch den heutigen Beschluss behoben.
"Mit dem heutigen Beschluss helfen wir rasch und unbürokratisch
den tausenden Betroffenen. Ich freue mich über diese gute
Zusammenarbeit zum Wohle der Senioren! Der Österreichische
Seniorenbund wird auch in Zukunft die Anliegen seiner mehr als
300.000 Mitglieder mit Nachdruck vertreten und ich werde mit Freude
diesen Anliegen hier im Hohen Haus Gehör verschaffen", so Aubauer
abschließend.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund
Susanne Kofler
Tel:0650-581-78-82
mailto:skofler@seniorenbund.at
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