- 16.01.2009, 10:25:53
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AK: Fluggäste haben jetzt mehr Rechte bei Flugannullierungen
Arbeiterkammer (AK) informiert, wie Rechte genutzt werden können
Wien (OTS) - Jetzt haben Fluggäste ein Recht auf
Ausgleichszahlungen zwischen 250- und 600 Euro, wenn ihr Flug
kurzfristig annulliert wurde. Der Europäische Gerichtshof hat im
Dezember 2008 der Praxis einiger Fluglinien, Flüge unter Berufung auf
"technische Probleme" kurzfristig zu annullieren, eine Absage
erteilt. "Das ist ein Sieg für den Konsumentenschutz. Damit hat sich
der EuGH auch der Rechtsansicht der Arbeiterkammer voll
angeschlossen", so AK Konsumentenschützer Harald Glatz. Die AK hatte
ihre Expertise im Gerichtsverfahren eingebracht.
Laut einer EU-Verordnung (261/2004/EG) stehen Personen, die von
Flugannullierun-gen betroffen sind, bestimmte
Unterstützungsleistungen zu. Unter anderem haben sie das Recht auf
Ausgleichszahlungen. Dabei handelt es sich um pauschale Geldbeträge,
die - abhängig von der Flugentfernung - von 250 bis 600 Euro pro
Person reichen.
"Nur noch in krassen Ausnahmefällen - wenn technische Probleme auf
außergewöhnliche, vom Flugunternehmen nicht beherrschbare Umstände
zurückgehen - müssen Flugunternehmen keine Ausgleichszahlungen an die
betroffenen Konsumenten leisten", so Glatz. Flugunternehmen sind
demnach dann von der Leistung befreit, wenn die Annullierung
nachweislich "auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen
ergriffen worden wären".
Auf diesen sperrigen Passus beriefen sich immer wieder
Flugunternehmen, wenn sie unter dem Vorwand "technischer Gebrechen"
ihren Passagieren die Pauschalvergütungen vorenthalten haben. Manche
kritischen BeobachterInnen vermuteten hier bisweilen schon eher eine
mangelnde Kapazitätsauslastung des betroffenen Flugzeugs als wahren
Hintergrund der Annullierung anstelle der "technischen Gebrechen".
Dieser verpönten Praxis schob der EuGH mit Urteil vom 22.12.2008
in der vom Handelsgericht Wien ausgehenden Rechtssache
"Wallentin-Hermann gegen Alitalia" endgültig einen Riegel vor.
Technische Probleme könnten nur dann von der Zahlung der
Ausgleichszahlung befreien, wenn sie für das Flugunternehmen
nachweislich weder vorher-sehbar noch beherrschbar sind.
Wie können Sie Ihre Fluggastrechte wahrnehmen:
+ Ausgleichszahlungen gibt es für Fluggäste, die von einem Flughafen
in der EU ihren Flug antreten. Ausgleichszahlungen gibt es auch dann,
wenn man aus einem Nicht-EU-Staat mit einer Fluglinie der EU in ein
EU-Land fliegt.
+ Verlangen Sie bei einer Nichtbeförderung, Überbuchung oder
Flugabsage eine Ausgleichszahlung - und zwar von der ausführenden
Fluglinie!
+ Keine Ausgleichszahlungen muss die Fluglinie bei Bekanntgabe der
Streichung eines Fluges mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt
leisten.
+ Bei der Geltendmachung Ihrer Forderung unterstützt Sie auch die
Fluggastrechte-Schlichtungsstelle im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie.
SERVICE: Weitere Infos zu den Fluggastrechten unter
www.arbeiterkammer.at
Rückfragehinweis:
Ute Bösinger
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:[email protected]
wien.arbeiterkammer.at
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