- 15.01.2009, 10:27:57
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FP-Höbart: Stellungnahme der BJV zum Asylgesetz geht an der Sache vorbei!
Bundesjugendvertretung stellt unrealistische Forderungen auf
Wien (OTS) - Der freiheitliche Jugendsprecher NAbg Ing. Christian
Höbart kritisierte heute die Stellungnahme der Bundesjugendvertretung
zur geplanten Änderung des Asylgesetzes.
"Die BJV möchte das Asylverfahren für junge Menschen weiter lockern
und die Zahl der minderjährigen Schubhäftlinge verringern, sowie den
Zugang zu Arbeit, Bildung und Berufsausbildung von jungen Asylwerbern
vereinfachen. Grundsätzlich übersieht die BJV dabei aber, daß
Österreich bereits seit längerem als sicheres Drittland gelten kann
und daher jeder Asylantrag schon allein deshalb kritisch bewertet
werden muß. Spätestens mit dem Ende der Kampfhandlungen auf dem
Balkan Ende 1999 gilt dies auch für Asylanträge aus dem Kosovo.
Es stellt sich daher grundsätzlich die Frage, ob das Asylverfahren
nicht erheblich beschleunigt werden kann, da bei einer Vielzahl von
Werbern keine Verfolgung in ihrem Heimatland, sondern allein
wirtschaftliche Gründe den Ausschlag für das Ansuchen um Asyl geben.
Dies trifft besonders auf junge Asylwerber zu, die in ihrem
Heimatland durch geringe Qualifikationen keine Chance auf dem
Arbeitsmarkt haben. Ein Asylantrag aus diesen Gründen ist aber nicht
die Intention eines Menschenrechtes auf Asyl!", so Höbart.
"Wenn ein Mensch, der in seinem Heimatland verfolgt wurde, ein
sicheres Land wie Österreich erreicht hat, so sorgt der Staat dafür,
daß er bis zu einer Entscheidung über seinen Asylantrag
menschenwürdig versorgt wird. Zudem bietet ihm der Staat die Gewähr,
daß er vorläufig in unserem Land geduldet wird und er eine faire
Bewertung seines Ansuchens um Asyl erwarten kann. Wenn allerdings der
Asylantrag abgelehnt wird, muß es auch legitim sein, Abschiebungen
unabhängig vom Alter vorzunehmen. Eine Verringerung der
Schubhäftlinge nur aus Altersgründen geht vollkommen am Thema vorbei.
Es ist vielmehr zu überlegen, ob die Schubhaft bis zur Abschiebung
nicht weiter verkürzt werden könnte, bzw. ob die Haftbedingungen für
minderjährige Häftlinge verbessert werden könnten.", so Höbart
weiter.
"Sollte allerdings in einem Asylverfahren die Rechtmäßigkeit des
Asylantrages festgestellt werden, so ist natürlich der Zugang zu
Bildung und zum Arbeitsmarkt zu gestatten. Es stellt sich allerdings
auch in diesem Fall die Frage, ob Asylwerber nach Wegfall der
Verfolgungsgründe in ihrem Heimatland, wie im Fall der
Kosovo-Flüchtlinge, nicht zur Rückkehr verpflichtet werden sollten.
Besonders junge Asylanten mit ihren im österreichischen Bildungswesen
und auf dem österreichischen Arbeitsmarkt erworbenen Kenntnissen
könnten in ihrem Heimatland wertvolle Dienste beim Wiederaufbau
leisten.", so Höbart abschließend.
Rückfragehinweis:
FPÖ
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