- 14.01.2009, 17:51:55
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Innenausschuss beschließt Novelle zum Passgesetz Fingerabdrücke im Reisepass, Personalausweis für Minderjährige
Wien (PK) - Nach dem Ende der aktuellen Aussprache verabschiedete
heute der Innenausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie
von FPÖ und BZÖ eine Novelle des Passgesetzes, die in Entsprechung
einer EU-Verordnung darauf abzielt, zusätzliche Sicherheitsmerkmale
für Reisedokumente einzuführen. So sollen nach den Intentionen der
von den Abgeordneten Günter Kößl (V) und Otto Pendl (S) präsentierten
Initiative künftig neben dem Gesichtsbild als biometrisches Merkmal
auch die Papillarlinienabdrücke von zwei Fingern auf dem Datenträger
gespeichert werden. Beabsichtigt ist im Einzelnen, dass diese
Fingerabdrücke nicht nur auf dem Chip elektronisch festgehalten,
sondern auch lokal bei der Passbehörde gespeichert werden, um sie bei
einer weiteren Antragstellung für Vergleichszwecke zur Verfügung zu
haben. Einstimmig angenommen wurde zudem ein S-V-Abänderungsantrag,
der die Löschung der diesbezüglichen Daten schon nach zwei Monaten
vorsieht.
Der zweite Schwerpunkt des Antrags der Koalitionsparteien betraf die
Einführung eines eigenen Personalausweises für Minderjährige, die das
16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieses Dokument soll durch
seine Farbe auf den ersten Blick über das Alter des Inhabers Auskunft
geben.
Die G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill stand dem
Abänderungsantrag positiv gegenüber, da die Frist bezüglich der
Löschung der Daten verkürzt werde. Was die Einführung des
Personalausweises für Minderjährige angeht, so merkte sie kritisch
an, dass die Ausweise jener Jugendlichen, die ihn vor ihrem 16.
Lebensjahr beantragen, eine andere Farbe haben als von ihren
Altersgenossen, die ihn kurz nach dem 16. Lebensjahr beantragen.
Deshalb könne man ihrer Meinung nach nicht von einem großen Wurf im
Sinne der Verbesserung des Jugendschutzes sprechen.
Bundesministerin Maria Fekter räumte gegenüber der G-Mandatarin
Windbüchler-Souschill ein, dass man darüber diskutieren hätte können,
allerdings sei dieser Einwand im Rahmen der Vorberatungen nicht
eingebracht worden.
Zivildienstgeld für Rechtsträger wird erhöht
Weiters beschloss der Ausschuss einstimmig eine Novelle zum
Zivildienstgesetz, durch die das Zivildienstgeld für Rechtsträger -
jene vom Bund an die Organisationen pro Zivildienstleistenden und
Monat zu bezahlende Förderung - erhöht wird. Diese Maßnahme wurde
deshalb notwendig, um die durch die Anhebung des Verpflegungsgeldes
für Zivildienstleistende entstehenden Mehrkosten, welche von den
Rechtsträgern zu tragen sind, abzufedern.
Einstimmig angenommen wurde auch ein Fünf-Parteien-
Entschließungsantrag, in dem eine Erhöhung des Verpflegungsgeldes
gefordert wird. Innenministerin Maria Fekter gab bekannt, dass genau
dies geplant sei, allerdings könne die Verordnung erst nach
Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden. (Schluss Innenausschuss)
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