- 29.12.2008, 10:25:27
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AKNÖ informiert: Änderungen 2009 in der Sozialversicherung
Wien (AKNÖ) - Mit 1. Jänner 2009 kommt es wieder zu zahlreichen
Änderungen in der Sozialversicherung. Neben der Anhebung der
Geringfügigkeitsgrenze, der Höchstbeitragsgrundlage und der anderen
Werte in der Sozialversicherung wird das Pflegegeld diesmal spürbar
erhöht. Die Pensionen wurden bereits mit 1. November 2008 angehoben.
Mit 1. Jänner 2009 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze auf
monatlich 357,74 Euro. Die Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG wird
von 3.930,00 auf 4.020,00 Euro angehoben. Für Sonderzahlungen gilt
die doppelte Höchstbeitragsgrundlage von 8.040,00 Euro, wer
selbständig nach dem GSVG versichert ist, hat eine
Höchstbeitragsgrundlage von 4.690,00 Euro.
Das Pflegegeld wird mit 1.1.2009 deutlich angehoben: In den Stufen 1
und 2 um vier Prozent, in den Stufen 3, 4 und 5 um fünf Prozent und
in den Stufen 6 und 7 um sechs Prozent. Darüber hinaus kommt es zu
einer Verbesserung bei der Einstufung Demenzkranker und von Kindern
mit schwersten Behinderungen. Für schwer geistig oder schwer
psychisch Behinderte, insbesondere Demenzerkrankte, gibt es einen
Erschwerniszuschlag von monatlich 25 Stunden.
Pensionserhöhung bereits mit 1.11.2008
Die Pensionen wurden bereits mit 1. November 2008 erhöht. Diese
Erhöhung fiel dabei wesentlich großzügiger aus als in den letzten
Jahren. Pensionen bis zu 2.412,00 Euro monatlich werden um 3,4
Prozent erhöht. Bei höheren Pensionen kommt es zu einem monatlich
fixen Mehrbetrag von 82,01 Euro. Zusätzlich erhalten PensionistInnen,
die im Oktober 2008 anspruchsberechtigt waren, eine Einmalzahlung,
für BezieherInnen einer Ausgleichszulage gibt es einen
Heizkostenzuschuss als weitere Einmalzahlung.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Sozialrecht
Reinhard Schmitt
Tel.: (01) 58883-1419
http://noe.arbeiterkammer.at
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