- 23.12.2008, 12:21:09
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Wienerin erwirkt europaweite Passagierrechte bei Flugannulierungen
Wien (OTS) - Ab sofort müssen Fluglinien ihren Passagieren einen
Ausgleich für Flugannulierungen wegen technischer Gebrechen zahlen.
Nur beim Nachweis von "außergewöhnlichen Umständen" wie etwa
Sabotage, Akte terroristischer Handelungen oder Fabrikationsfehler,
erspart sich künftig die Fluglinie die Ausgleichzahlung an die
Passagiere, die zwischen 250 Euro und 600 Euro je nach Entfernung
gestaffelt liegen kann. Das hat nun die Wiener Anwältin Friederike
Wallentin-Herrmann mit einer Klage vor dem EuGH erwirkt. Der Spruch
wird weitreichende Folgen für die Rechte von Passagieren bei allen
Fluglinien in der EU haben.
Friederike Wallentin-Herrmann, sie war selbst die betroffene
Passagierin auf einem Flug der Altalia nach Rom im Juni 2005, als die
Fluglinie erst kurz vor Abflug die Annulierung bekanntgab. Sie
verpasste deswegen ihren Anschlussflug und musste stundenlang in Rom
auf ihren Weiterflug nach Brindisi warten. Der Vorfall fand nur
wenige Tage nach Inkrafttreten der europäischen
Fluggastrechtverordnung statt und die Wiener Anwältin entschloss
sich, den Fall vor Gericht zu bringen und ging bis zum EuGH, da die
Alitalia sich weigerte, die Ausgleichszahlung anzuerkennen.
Die Entscheidung des EuGH hat weitreichende Wirkung auf alle
Fluggäste aus allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: haben
die Passagiere bisher in der Regel keine Ausgleichszahlung für
gecancelte Flüge wegen technischen Gebrechens erhalten, so muss nun
gezahlt werden. Betroffene Passagiere können bei ihren nationalen
Gerichten Klage einbringen und Recht zugesprochen bekommen.
Friederike Wallentin-Hermann dazu: "Ich kann somit jedem, der
innerhalb der letzten drei Jahren damit konfrontiert worden ist, nur
raten, seine Ansprüche bei den Fluglinien ehest möglich geltend zu
machen."
Die europäische Fluggastrechteverordnung, die seit drei Jahren in
Kraft ist, sieht unter anderem vor, dass Fluggäste u.a. bei
Flugannulierungen eine Ausgleichzahlung erhalten. Wenn jedoch die
Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückgeht, der auch
dann nicht hätte vermieden werden können, wenn alle zumutbaren
Maßnahmen ergriffen worden sind, dann ist die Fluglinie von der
Leistung der Ausgleichszahlung befreit.
Bis dato verhielt es sich so, dass die Fluglinien regelmäßig
technische Gebrechen, die zu einer Annullierung oder Verspätung
führten, als außergewöhnliche Umstände bezeichneten und Zahlung
verweigerten. So war es auch im Fall von Friedrike Wallentin-Herrmann
bei dem Flug von Wien nach Rom und Rom nach Brindisi. Die Alitalia
verweigerte die Ausgleichszahlung mit der Begründung, dass der Flug
von Wien nach Rom aufgrund eines technischen Gebrechens annulliert
werden musste. Wallentin-Herrmann hat daraufhin die Alitalia auf
Bezahlung einer Ausgleichszahlung geklagt und beim Bezirksgericht für
Handelssachen Wien in erster Instanz gewonnen. Die Alitalia hat
dagegen beim Handelsgericht Wien Berufung erhoben.
Der Europäische Gerichtshof hat gestern erkannt, dass ein
technisches Problem nicht als außergewöhnlicher Umstand zu werten
ist, es sei denn, dieses Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die
"aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht als Teil der normalen
Ausübung der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens ist und von diesem
auch nicht zu beherrschen ist".
Die Rechtsanwältin Friederike Wallentin-Herrmann, die sich auch
auf Fragen des europäischen Konsumentenschutzes spezialisiert hat,
hat das Verfahren über ihre Wiener Rechtsanwaltskanzlei gemeinsam mit
Christian Uitz erfolgreich durchgeführt.
Rückfragehinweis:
Friederike Wallentin-Herrmann, Rechtsanwaltskanzlei, Bäckerstraße 1, 1010 Wien Tel.: 01/ 512 79 75 bzw. 0699 12920690
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