- 23.12.2008, 12:21:09
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Wienerin erwirkt europaweite Passagierrechte bei Flugannulierungen
Wien (OTS) - Ab sofort müssen Fluglinien ihren Passagieren einen
 Ausgleich für Flugannulierungen wegen technischer Gebrechen zahlen.
 Nur beim Nachweis von "außergewöhnlichen Umständen" wie etwa
 Sabotage, Akte terroristischer Handelungen oder Fabrikationsfehler,
 erspart sich künftig die Fluglinie die Ausgleichzahlung an die
 Passagiere, die zwischen 250 Euro und 600 Euro je nach Entfernung
 gestaffelt liegen kann. Das hat nun die Wiener Anwältin Friederike
 Wallentin-Herrmann mit einer Klage vor dem EuGH erwirkt. Der Spruch
 wird weitreichende Folgen für die Rechte von Passagieren bei allen
 Fluglinien in der EU haben.
Friederike Wallentin-Herrmann, sie war selbst die betroffene
 Passagierin auf einem Flug der Altalia nach Rom im Juni 2005, als die
 Fluglinie erst kurz vor Abflug die Annulierung bekanntgab. Sie
 verpasste deswegen ihren Anschlussflug und musste stundenlang in Rom
 auf ihren Weiterflug nach Brindisi warten. Der Vorfall fand nur
 wenige Tage nach Inkrafttreten der europäischen
 Fluggastrechtverordnung statt und die Wiener Anwältin entschloss
 sich, den Fall vor Gericht zu bringen und ging bis zum EuGH, da die
 Alitalia sich weigerte, die Ausgleichszahlung anzuerkennen.
Die Entscheidung des EuGH hat weitreichende Wirkung auf alle
 Fluggäste aus allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: haben
 die Passagiere bisher in der Regel keine Ausgleichszahlung für
 gecancelte Flüge wegen technischen Gebrechens erhalten, so muss nun
 gezahlt werden. Betroffene Passagiere können bei ihren nationalen
 Gerichten Klage einbringen und Recht zugesprochen bekommen.
Friederike Wallentin-Hermann dazu: "Ich kann somit jedem, der
 innerhalb der letzten drei Jahren damit konfrontiert worden ist, nur
 raten, seine Ansprüche bei den Fluglinien ehest möglich geltend zu
 machen."
Die europäische Fluggastrechteverordnung, die seit drei Jahren in
 Kraft ist, sieht unter anderem vor, dass Fluggäste u.a. bei
 Flugannulierungen eine Ausgleichzahlung erhalten. Wenn jedoch die
 Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückgeht, der auch
 dann nicht hätte vermieden werden können, wenn alle zumutbaren
 Maßnahmen ergriffen worden sind, dann ist die Fluglinie von der
 Leistung der Ausgleichszahlung befreit.
Bis dato verhielt es sich so, dass die Fluglinien regelmäßig
 technische Gebrechen, die zu einer Annullierung oder Verspätung
 führten, als außergewöhnliche Umstände bezeichneten und Zahlung
 verweigerten. So war es auch im Fall von Friedrike Wallentin-Herrmann
 bei dem Flug von Wien nach Rom und Rom nach Brindisi. Die Alitalia
 verweigerte die Ausgleichszahlung mit der Begründung, dass der Flug
 von Wien nach Rom aufgrund eines technischen Gebrechens annulliert
 werden musste. Wallentin-Herrmann hat daraufhin die Alitalia auf
 Bezahlung einer Ausgleichszahlung geklagt und beim Bezirksgericht für
 Handelssachen Wien in erster Instanz gewonnen. Die Alitalia hat
 dagegen beim Handelsgericht Wien Berufung erhoben.
Der Europäische Gerichtshof hat gestern erkannt, dass ein
 technisches Problem nicht als außergewöhnlicher Umstand zu werten
 ist, es sei denn, dieses Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die
 "aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht als Teil der normalen
 Ausübung der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens ist und von diesem
 auch nicht zu beherrschen ist".
Die Rechtsanwältin Friederike Wallentin-Herrmann, die sich auch
 auf Fragen des europäischen Konsumentenschutzes spezialisiert hat, 
 hat das Verfahren über ihre Wiener Rechtsanwaltskanzlei gemeinsam mit
 Christian Uitz erfolgreich durchgeführt.
Rückfragehinweis:
Friederike Wallentin-Herrmann, Rechtsanwaltskanzlei, Bäckerstraße 1, 1010 Wien Tel.: 01/ 512 79 75 bzw. 0699 12920690
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