- 22.12.2008, 10:49:17
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Glücksspiel, Novelle 2008 : Wer hat Molterer und Matznetter solche "Details" einreden können?
Gespräche übers Geld sollen nun von den skandalösen Mängeln ablenken!
Wien (OTS) - Während von offizieller Seite "Schweigen im Walde"
zum Entwurf der Glücksspielnovelle und den zahlreichen aufgezeigten
Mängeln herrscht, werden die Bundesländer mit Arbeitsgruppen über
die Verteilung der angeblich zu erzielenden Bundesautomatensteuer
beschäftigt.
Viel besser wäre es über die Verantwortung für den bereits
verursachten wirtschaftlichen Schaden in zigfacher Millionenhöhe und
über die begonnene Existenzzerstörung von 1457 kleinen und mittleren
Betrieben samt mindestens 15.000 Arbeitsplätzen zu diskutieren. (Die
Bundeskammer hat inzwischen diese genauen Zahlen bekannt gegeben)
Offenbar hatten die zuständigen Verantwortlichen nicht mit so
einem Widerstand gerechnet. Umso mehr verwunderlicher ist es, dass
eine Informationsveranstaltung vom BMF mit dem Thema "Die Neuregelung
der Glücksspiels" am 15.12.2008 kurzfristig, offensichtlich nach
Anmeldung von Sachverständigen und des kritischen Rechtsanwaltes
Christian Horwath von der Kanzlei Greiml & Horwath, abgesagt wurde.
Ursprünglich eingeladene Steuerberater hätten ja wenig zur brisanten
Materie sagen können.
Sollte das Gesetz in dieser Form beschlossen werden, drängt sich
die Frage auf: Alles nur, um den zukünftigen Monopolisten den freien
Wettbewerb, welche automatisch die Spieler vor Ausbeutung schützen,
zu ersparen?
Obwohl der mangelhafte Entwurf weder im Nationalrat beschlossen
worden und schon gar nicht in Kraft getreten ist, wird bereits jetzt
von einigen übereifrigen Behörden, welche gar keiner Bundesbehörde
unterstehen, die Dauer von aktuell ausgestellten Konzessionsanträgen
privater Betreiber beschränkt. So z. B. bei der MA 36 in Wien.
Dass der Spielerschutz in dem Entwurf nur ein Vorwand ist und zu
unlauterem Wettbewerb missbraucht werden kann, ist auch für Laien
deutlich erkennbar.
Faktum ist, dass man in den 12 Casinos der Casinos Austria AG und
in den winwin-Spielhallen der österr. Lotterien die
Glücksspielautomaten ohne Begrenzung von Einsatz und Gewinn bespielen
kann.
Genau dort, in den Casinos, wo aus Sicht von Experten die für
Spielsüchtige "gefährlichsten" Spielautomaten stehen, ist eine
tägliche Spielzeitbeschränkung auf 3 Stunden erst gar nicht
vorgesehen.
Bedenklich, wenn man die rechtskräftigen Verurteilungen der
Casinos Austria zu Schadenersatz wegen Verstoßes gegen den
Spielerschutz im Auge hat!
Rückfragehinweis:
Greiml & Horwath, RechtsanwaltsPartnerschaft Conrad-von-Hötzendorf-Straße 6, 8010 Graz Katrin Sabathi mailto:office@ghlaw.at Tel.: 0316/323 823, Fax.: -14 www.ghlaw.at
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