• 20.12.2008, 10:23:07
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ÖAMTC-Flugrettung: Kostenübernahme nach lebensrettendem Einsatz war lange Zeit unklar

Erst nach aufwändiger Nachbegründung und medialem Interesse wurden Einsatzkosten von der zuständigen Gebietskrankenkasse übernommen

Wien (OTS) -
Die schönsten Geschichten schreibt das Leben und eine der schönsten
Geschichten des heurigen Sommers war sicherlich jene vom
sechsjährigen Benjamin. Der Bub ist am 23. September beim Spielen im
Garten von einem Wespenschwarm angegriffen worden. Obwohl Benjamin
immer apathischer geworden ist, reagierte seine Mutter ruhig und
besonnen. Sie alarmierte über den Notruf 144 die Rettungsleitstelle.
Der diensthabende Leitstellenmitarbeiter bei 144 Notruf
Niederösterreich hat auf Grund der Schilderungen der Mutter sofort
das nächste verfügbare Notarztmittel, den ÖAMTC-Notarzthubschrauber
Christophorus 9 alarmiert. Bereits wenige Minuten später ist der
Helikopter auf einer Wiese neben dem Haus gelandet. Die Notarztcrew
hat den Buben versorgt und ihn ins Krankenhaus nach Mödling geflogen.

Benjamin hatte Glück, denn er zeigte keine allergischen Reaktionen
und konnte bereits am darauffolgenden Tag wieder aus dem Krankenhaus
entlassen werden. Kein Glück hingegen hatte die ÖAMTC-Flugrettung.
Für die Krankenkasse hat dieser Einsatz nur einen Monat später
jegliche Dramatik verloren. "Da eine allergische Reaktion des Buben
ausgeblieben ist, lehnte die Krankenkasse zunächst einmal eine
Übernahme der Einsatzkosten für diesen, unter weniger glücklicheren
Umständen sicher lebensrettenden Transport, ab", erklärt Reinhard
Kraxner, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung. Auch die Mutter, die
nach wie vor davon überzeugt ist, dass die perfekt funktionierende
Rettungskette ihrem Sohn das Leben gerettet hat, konnte diese Haltung
nicht verstehen. "Immer wieder kann man in den Zeitungen lesen, dass
bereits ein einziger Insektenstich zu einer lebensgefährlichen
allergischen Reaktion führen kann. Mein Benjamin wurde von mehr als
50 Wespen gestochen", meint die Mutter.

Erst nach einer aufwändigen Nachbegründung durch den ÖAMTC-Notarzt
und offensichtlichen Medienrecherchen kam es überraschend doch noch
zu einer Überweisung der Einsatzkosten. "Für die Betreiber von
Notarztmitteln ist es aber unzumutbar, dass sie auf Grund eines nicht
mehr zeitgemäßen Verrechnungsmodells in immer mehr Fällen auf den
Einsatzkosten sitzenbleiben", meint Kraxner. Die Entscheidung ob ein
Notarzthubschrauber zu einem Notfall geschickt wird, trifft eine vom
ÖAMTC unabhängige Leitstelle nach genau festgelegten Kriterien. Aber
erst Monate später entscheidet ein Dritter, nämlich die Krankenkasse
des Patienten, ob der Einsatz überhaupt gerechtfertigt gewesen ist
und daher auch bezahlt wird. "Auch wenn diese Fälle immer mehr
werden, steht es für die ÖAMTC-Flugrettung jedoch nicht zur
Diskussion, die Kosten, so wie es andere Betreiber machen, auf die
Patienten abzuwälzen", hält Kraxner fest.

Alle Akteure im Gesundheitswesen stehen vor der Herausforderung,
Kosten zu sparen und dennoch eine umfassende Versorgung der Patienten
zu gewährleisten. "Da ist es nur recht und billig, wenn wir von den
politischen Verantwortungsträgern bei Zeiten faire Rahmenbedingungen
einfordern, die eine sozial verträgliche, also eine kostenlose
Flugrettung zum Wohle der Patienten auch langfristig absichern", sagt
Kraxner abschließend.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
Ralf Schüller
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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