- 15.12.2008, 11:04:57
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Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden - Tierschutz darf nicht ausgeklammert werden!
Wien (OTS) - VIER PFOTEN begrüßt die Absicht der Österreichischen
Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit für Spenden
einzuführen, lehnt aber die kolportierte Ausgrenzung von einzelnen
Teilen der Zivilgesellschaft vehement ab. Mit dieser in Europa
einzigartigen Regelung würde neben Menschenrechts- und
Umweltschutz-Organisationen auch der Tierschutz in Österreich massiv
benachteiligt. Die österreichischen Tierschutzorganisationen
übernehmen jedoch seit Jahrzehnten wichtige Aufgaben für das
Gemeinwohl. Spender, die diese Arbeit unterstützen, dürfen nicht
benachteiligt werden.
Die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit für Spenden an
gemeinnützige Organisationen in Österreich ist längst überfällig.
Allerdings ist die Spendenabsetzbarkeit nirgendwo in Europa nur auf
ein bestimmtes Segment der gemeinnützigen Organisationen beschränkt.
Es entscheiden somit Spender und Spenderinnen frei wen sie
unterstützen wollen. In Österreich will die Regierung offensichtlich
auf solche Entscheidungen Einfluss nehmen. Sie übersieht damit, dass
die Tierschutz-Organisationen nicht nur die ethische Verantwortung
übernehmen, sondern auch umfangreiche Leistungen für die
österreichische Gesellschaft erbringen.
"20 Jahre Arbeit der VIER PFOTEN waren der Österreichischen
Bundesregierung das Silberne Bundesverdienstkreuz wert", stellt
Helmut Dungler, seit Oktober 2008 Träger dieser Auszeichnung fest und
fährt fort, "die Bundesregierung sollte nun auch anerkennen, dass
diese Arbeit nur durch die Spenderinnen und Spender möglich wird und
ihnen die Absetzbarkeit ihrer Spende ermöglichen."
Tierschutz - gesellschaftliche Verantwortung
Mit seiner Tierschutz-Gesetzgebung erkennt der Österreichische
Staat seine grundlegende Verantwortung für den Schutz der Tierwelt
bereits an. Viele Aufgaben zum Schutz von Tieren, seien es Haustiere,
Tiere in der Landwirtschaft oder Wildtiere, werden heute allerdings
von gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen. Die meisten davon
finanzieren sich zumindest teilweise aus Spenden. Werden Spenden an
Tierschutz-Organisationen von der Absetzbarkeit ausgenommen, ist zu
befürchten, dass die Mittel für diesen Bereich zurückgehen werden.
Viele wichtige Aufgaben zum Schutz der Tiere könnten dann nicht mehr
im vollen Umfang wahrgenommen werden oder müssten vom Staat
zusätzlich unterstützt werden.
Der Betrieb von Tierheimen und Auffangstationen:
VIER PFOTEN finanziert durch Spenden seit Jahren den BÄRENWALD
Arbesbach und die PFOTENHILFE in Lochen, in denen gequälte Tiere
Zuflucht gefunden haben. Werden die Spendeneinnahmen weniger, muss
auch hier gespart werden.
Einsatz für Tiere in der Landwirtschaft:
Ein nicht unwesentlicher Teil der Tierschutzarbeit widmet sich
Verbesserungen für die Tiere in der Landwirtschaft. Dass Österreich
auf diesem Gebiet weit vorne liegt, verdankt es nicht zuletzt den
Tierschutz-Organisationen, die sich seit langem für bessere
Haltungsbedingungen stark machen. Als Beispiel mögen hier die
Kampagne für Freilandeier dienen oder "Tierschutzgeprüft-Gütesiegel",
die VIER PFOTEN gemeinsam mit Ja, Natürlich und den bäuerlichen
Produzenten entwickelt hat.
Gerade in diesem Bereich ist in den nächsten Jahren auch noch viel
zu tun. Davon profitieren werden nicht nur die Tiere, sondern auch
die kleinstrukturierte österreichische Landwirtschaft, die sich damit
bei den zunehmend kritischen Konsumenten einen Startvorteil gegenüber
der industriellen Massenproduktion erarbeiten kann.
Steuerabsetzbarkeit für Alle!
VIER PFOTEN fordert daher, die steuerliche Absetzbarkeit für alle
gemeinnützigen Vereine, die ihre Finanzen offen legen und sich einer
Prüfung (Externer Wirtschaftsprüfer, Spendegütesiegel) unterziehen.
Spender, denen Tierschutz ein Anliegen ist, dürfen nicht
diskriminiert werden.
Rückfragehinweis:
Dylan Whiting
Pressesprecher VIER PFOTEN
Tel: 0664 308 63 03
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