• 11.12.2008, 11:25:08
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ÖAMTC informiert über Probleme beim Handy-Parken in Wien und sammelt Beschwerden

Betroffene können ihre Erfahrungen unter www.oeamtc.at melden

Wien (OTS) - Derzeit nutzen über 20 Prozent der Wiener die
Vorteile, die Handy-Parken bietet. In letzter Zeit langen beim ÖAMTC
allerdings vermehrt Beschwerden ein, dass die Bestätigungs-SMS auf
sich warten lässt oder gar nicht eintrifft. Damit allerdings ist der
Trumpf verspielt. Denn: "Der Nutzer ist verpflichtet, die SMS
abzuwarten. Ohne diese Bestätigung gilt der Parkschein nicht als
gelöst", berichtet Club-Jurist Martin Hoffer von einigen laufenden
Verwaltungsstrafverfahren.
Papier-Parkscheine im Auto sind unerlässlich
"Bei Nichtverfügbarkeit des Services Handy-Parken sind die zur
Verfügung stehenden Einrichtungen der Gemeinde bzw. des
Parkraumanbieters, wie etwa Parkscheine in Papierform oder
Parkautomaten, in Anspruch zu nehmen", lautete die Antwort von
Handy-Parken an einen Beschwerdeführer. Im Klartext bedeutet das,
dass sich der vertrauensvolle Handyparker im Problemfall selber um
eine Lösung kümmern muss, um sich nicht jenseits der Legalität zu
bewegen.
Besonders bitter ist es, wenn das Service außerhalb der
Geschäftszeiten streikt. In Ermangelung von Parkscheinautomaten muss
man eine U-Bahnstation finden, um dort einen Papier-Parkschein zu
kaufen. Vorausgesetzt, man hat einen "10-Minuten-Schein" dabei. Die
derzeitige Rechtslage bietet den Nutzern des Services keine
Alternativen. "Auf der sicheren Seite ist man als Handy-Parker nur,
wenn man gleichzeitig immer Papier-Parkscheine griffbereit hat",
kommentiert ÖAMTC-Jurist Hoffer die Situation.
"Zehn-Minuten-Parkschein" soll im Auto bleiben dürfen
Auch kurze Verzögerungen bei der Bestätigungs-SMS können teuer
kommen. Dieser Umstand wurde kürzlich einem Clubmitglied schmerzlich
bewusst. Nur wenige Minuten, nachdem der Autofahrer sein Fahrzeug -
ohne die Bestätigungs-SMS empfangen zu haben - verlassen hatte, kam
ein Parksheriff vorbei und stellte fest, dass weder ein
Papierparkschein eingelegt noch eine M-Parking-Buchung vorlag. Er
hinterließ einen Strafzettel mit Zahlschein lautend auf 21 Euro.
In dem darauf folgenden Verfahren (Höchststrafe: 726 Euro) teilte
die Behörde dem bestraften Bürger mit, er hätte durch Hinterlegen
eines "Zehn-Minuten-Scheines" die Wartezeit auf das SMS überbrücken
können. Dazu der Club-Jurist: "Diese Möglichkeit ist wenig
praktikabel. Nach Ablauf der zehn Minuten hätte er erst recht wieder
zum Auto gehen müssen, um den Schein zu entfernen, denn dieser darf
nach Ablauf der 10 Minuten nicht weiter verwendet werden."
Der Lösungsvorschlag von Hoffer:
Der Zehn-Minuten Schein soll im Fahrzeug sichtbar auch nach seinem
Ablauf verbleiben dürfen, wenn der Handy-Parker händisch einen
Vermerk: "M-Parking" anbringt. Dann weiß der Parkwächter, dass trotz
"abgelaufenem" Schein ein längerer Parkvorgang beabsichtigt ist und
wird die Daten bei der Behörde abfragen. Der ÖAMTC ist gerne bereit,
die Stadt Wien bei der Anpassung der entsprechenden Vorschriften zu
beraten.
Der Club sammelt Ihre Erfahrungen mit Handy-Parken

Der ÖAMTC ersucht betroffene Bürger, Ihre Erfahrungen mit
Handy-Parken mitzuteilen. Unter
https://www.oeamtc.at/forms/handyparken.php steht ein Online-Formular
bereit, in dem Sie Ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge
deponieren können.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Barbara Kner
ÖAMTC-Informationszentrale
Tel.: +43 (0) 1 71199-1795
mailto:iz-presse@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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