• 09.12.2008, 14:21:41
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Dworak: Verfassungsrecht kann auch in NÖ nicht auf Zuruf geändert werden

Heute eingebrachter Antrag lässt Rückschlüsse über angeblichen Willen zur Zusammenarbeit der VPNÖ zu

St. Pölten (OTS) - "Änderungen des Verfassungsrechts können auch
in Niederösterreich keine Angelegenheit von zwei Stunden sein. Was
der VPNÖ-Klubobmann als 'verwerfliche Einstellung’ bezeichnet, ist
nichts anderes als die in einer Demokratie übliche Vorgangsweise,
derart grundlegende Änderungen des Gesetzes zu überlegen und
ausreichend zu diskutieren", weist der Präsident des
SPÖ-Gemeindevertreterverbandes, LAbg. Rupert Dworak die Aussagen von
VPNÖ-Klubobmann Schneeberger zurück. Der dementsprechende Antrag der
VPNÖ sei heute Vormittag eingebracht worden und lasse Rückschlüsse
auf den angeblichen Willen der VPNÖ zur Zusammenarbeit zu.

Es sei ureigenste Pflicht des Gemeindevertreterverbandes, sich für
die Anliegen der Gemeinden einzusetzen und er nehme diese Pflicht
sehr ernst, so Dworak weiter: "In diesem Sinne ist auch unsere alles
andere als neue Forderung nach einem Mitspracherecht der
Gemeindevertreterverbände bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen zu
verstehen." Es verwundere ihn nicht, dass die Grünen wieder einmal
etwas kritisierten, ohne die Zusammenhänge verstanden zu haben, so
Dworak abschließend: "Alle GemeindemandatarInnen in Niederösterreich
werden von der Neuordnung der Entschädigungsregelungen profitieren.
Das ist fixiert und wird umgesetzt - wenn die NÖ Grünen von ihrem
praktischen 'nicht Vorhandensein’ ablenken wollen, muss ihnen schon
etwas anderes einfallen!"

Rückfragehinweis:
Markus Lichtl, MAS
Pressereferent Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter in NÖ
Tel: 02742 313 054-14
Mail: [email protected]
Web: http://www.gvvnoe.at

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