• 02.12.2008, 10:09:00
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  • OTS0064 OTW0064

Offener Brief an die Klubobleute zum Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz

Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs 1 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes

Wien (OTS) - Der Verein für Finanzmarktausgleich ist ein Verein,
der sich die Unterstützung geschädigter Anleger zum Anliegen gemacht
hat. In diesem Zusammenhang wollen wir die Klubobleute der im
Parlament vertretenen Parteien auf eine Panne im jüngsten
Gesetzesgebungsprozess zum Finanzmarktstabilitätsgesetzes BGBl. I Nr
136/2008 aufmerksam machen.

Im Rahmen dieses Gesetzes wurde im § 3 Abs 1
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz folgender Satz eingefügt: "Schäden
im Sinne dieser Bestimmung sind solche, die Rechtsträgern unmittelbar
zugefügt wurden, die der Aufsicht nach diesem Bundesgesetz
unterliegen."

Die Begründung in den Erläuterungen lautet: "Durch diese
Bestimmung werden Schäden, die sich lediglich als Reflexwirkung des
Aufsichtsverhaltens im Vermögen Dritter auswirken, ausgeschlossen."

Im Klartext: Anleger können in Zukunft keine Amtshaftungsansprüche
mehr geltend machen. Dies ist die offensichtliche Konsequenz aus den
Amtshaftungsprozessen im Zusammenhang mit der AMIS-Pleite.

Der Haftungsausschluss gegenüber "Dritten", also den Anlegern,
steht im Widerspruch mit Artikel 23 Abs 1 B-VG. Dieser lautet: "Der
Bund, die Länder, die Gemeinden und die sonstigen Körperschaften und
Anstalten des öffentlichen Rechts haften für den Schaden, den die als
ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein
rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben."

"Wem immer" bedeutet, dass Amtshaftungsansprüche gegenüber Dritten
nicht durch den einfachen Gesetzgeber ausgeschlossen werden können.
Die neue Bestimmung im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz erscheint
daher offensichtlich VERFASSUNGSWIDRIG.

Dies vorausgeschickt ergeht das Ersuchen an den österreichischen
Gesetzgeber, die Verfassungsmäßigkeit des
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes im politischen Weg wieder
herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Philipp Buchner
Vorstand des Vereins für Finanzmarktausgleich
www.amtshaftung.at

Rückfragehinweis:
Mag. Sylvia Marz-Wagner
mailto:marz-wagner@amtshaftung.at, Tel.: 0650 8140551

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