- 27.11.2008, 13:16:18
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Wiener Landtag - SP-Harwanegg: "Novelle des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes sichert Qualität der Auftragsvergabe!"
Wien (SPW-K) - "Die Novelle des Wiener
Vergaberechtsschutzgesetzes, die aufgrund einer Änderung von
Bundesbestimmungen notwendig geworden ist, sichert die Qualität der
Auftragsvergabe im Wiener Magistrat", sagte heute
Landtagsabgeordneter Volkmar Harwanegg zum Beschluss des Wiener
Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 im Wiener Landtag. "Das Wiener
Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 steht in enger Beziehung zum
Bundesvergabegesetz 2006."
Nun würden - auch als Ergebnis einer Evaluierung des Wiener
Vergaberechtsschutzgesetzes - einzelne Bestimmungen geändert: Konkret
sehe die Novelle unter anderem die Wertsicherung der
Pauschalgebühren, die Vereinheitlichung der gebührenrechtlichen
Regelungen des Bundesvergabegesetzes und des Wiener
Vergaberechtsschutzgesetzes vor. Weiters werde die Möglichkeit
geschaffen, "auch außerhalb des Amtsbereiches des
Vergabekontrollsenates Zeugen zu laden", sagte Harwanegg. "Darüber
hinaus gibt es eine Regelung für den Fall, dass
Ausschreibungsunterlagen oder die Bekanntmachung keine oder eine
unrichtige Angabe der Vergabekontrollbehörde enthalten." Auch sei
eine Änderung der Fristen vorgesehen und die Aufnahme einer
sechswöchigen Entscheidungsfrist des Vergabekontrollsenates für
bestimmte Verfahren. Weiters sei die Übertragung der Zuständigkeit,
bei Erlassung einer einstweiligen Verfügung und in bestimmten Fällen
über Kosten, auf den Vorsitzenden vorgesehen.
Zum Thema Vergabesenat sagte Harwanegg: "Die Arbeit des
Vergabesenates wurde nie in Frage gestellt. Auch der Europäische
Gerichtshof hat die Qualität der Entscheidungen positiv beurteilt."
(Schluss)
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