• 26.11.2008, 13:53:35
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Wiener Rechtsanwälte und GPA-djp einigen sich auf neuen Kollektivvertrag

1.000 Euro Mindestgrundgehalt ab 1. Jänner 2009 vereinbart

Wien (GPA-djp/ÖGB) - Die Rechtsanwaltskammer Wien und die
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
(GPA-djp) haben sich in den letzten Tagen auf einen neuen
Kollektivvertrag für die Angestellten in den rund 2.400 Wiener
Rechtsanwaltskanzleien geeinigt.++++

Vereinbart wurden 1.000 Euro Mindestgrundgehalt, eine
marktgerechte Mindestgrundgehaltstabelle sowie Verbesserungen für
Frauen und Männer bei Berufseinstieg nach Karenzurlauben. Für den
neuen Kollektivvertrag, der am 1. Jänner 2009 in Kraft tritt, wird
eine zweijährige Laufzeit vorgesehen.

Die GPA-djp und die Rechtsanwaltskammer Wien freuen sich über die
gemeinsam erzielte Lösung. "Gewinnerinnen und Gewinner dieses neuen
Kollektivvertrages sind jene, die niedrige Einkommen beziehen, sowie
Mütter oder Väter, die nach der Karenz wieder an ihre Arbeitsstelle
zurückkehren. Zudem profitieren auch alle, die innerhalb der Branche
ihren Arbeitsplatz wechseln, von den neuen Regelungen", sind sich Dr.
Michael Auer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien, und Mag.a
Claudia Kral-Bast, Leiterin des Geschäftsbereiches
Interessenvertretung in der GPA-djp, einig.

Über die Rechtsanwaltskammer Wien

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist eine Körperschaft öffentlichen
Rechts und nimmt als autonome Behörde die Verwaltungsaufgaben für
rund 2.400 Rechtsanwälte und 1.100 Rechtsanwaltsanwärter wahr.

ÖGB, 26. November 2008 Nr. 701

Rückfragehinweis:

GPA-djp
   Mag. Martin Panholzer
   Tel.:   05 0301-21511
   Mobil: 05 0301-61511
   E-Mail: martin.panholzer@gpa-djp.at
   http://www.gpa-djp.at

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