• 24.11.2008, 10:41:25
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ÖAMTC: Schutzwege werden ihrem Namen nur bei richtiger Nutzung gerecht (Teil 2)

Club-Experte gibt Verhaltenstipps für Fußgänger und Autofahrer

Wien (OTS) - Die beste Ausstattung von Schutzwegen ist nutzlos,
wenn die Verkehrsteilnehmer wichtige Regeln missachten. "Das
Sicherheitsgefühl auf Schutzwegen ist oft trügerisch, weil viele
Menschen bei der Benutzung Fehler machen", weiß ÖAMTC-Verkehrsexperte
Willy Matzke. 2007 verunglückten in Österreich 23 Personen tödlich
auf Schutzwegen, insgesamt kamen 108 Fußgänger ums Leben (Quelle
Statistik Austria). Viele dieser Unfälle ließen sich vermeiden. Der
ÖAMTC-Experte fasst die wichtigsten Verhaltensregeln für Fußgänger
und Autofahrer zusammen.

Für Fußgänger gilt:

* Nicht für Fahrzeuglenker überraschend die Fahrbahn betreten.
Auch wenn Fußgänger den Vorrang haben - Fahrzeuge haben einen
Anhalteweg.
* Den Querungswunsch eindeutig zeigen. Am besten am Fahrbahnrand
stehen bleiben und den Augenkontakt mit Fahrzeuglenkern suchen.
* Alle Fahrstreifen beachten. Auch wenn ein Fahrzeug hält, muss
überprüft werden, ob man auch von der Gegenrichtung wahrgenommen
wird.
* Vorsicht vor möglichen Fahrfehlern. Stress, Emotionen und andere
Gründe führen oft zur Ablenkung.
* Helle Kleidung, am besten mit Reflektoren, tragen. In der
dunklen Jahreszeit werden Fußgänger mit heller bzw. reflektierender
Kleidung wesentlich früher vom Autofahrer erkannt.

Für Autofahrer gilt:

* Auf Fußgänger achten und bremsbereit fahren. Besonders in der
Umgebung von Zebrastreifen ist es ratsam, nach Fußgängern Ausschau zu
halten.
* Vor allem bei Straßenbahnen und Bussen im Haltestellenbereich
immer mit querenden Fußgängern rechnen.
* Auf Ablenkungen achten - Handytelefonierer sind auch als
Fußgänger unaufmerksamer.
* Fußgängern von beiden Seiten den Vorrang gewähren.
* Anhalten, wenn ein Fußgänger queren will. Achtung: Kinder können
die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht richtig einschätzen. Sie
drehen sich oft plötzlich zur Fahrbahn.
* Warten, bis der Fußgänger die Fahrbahn gänzlich überquert hat.
* Niemals direkt vor oder auf dem Schutzweg überholen.
* Direkt vor Schutzwegen besteht ein Halte- und Parkverbot.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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