- 21.11.2008, 12:03:40
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Neue Glücksspielgesetznovelle 2008 : Spielerschutz doch nur ein Vorwand?
Wien (OTS) - Zu den Besonderheiten der überraschend eingebrachten
Novelle gehört nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch das Datum, an
dem die sehr tiefgreifenden Änderungen in Kraft treten sollen.
Weniger als 30 Tage nach dem Ende der auffällig kurzen
Begutachtungsfrist, nämlich für den 1.1.2009, erwartet man im
Finanzministerium interessanterweise, dass sämtliche Einwände
entkräftet und alle Widerstände überwunden seien.
Nicht gänzlich ausgeschlossen scheint, dass ohne Ausschussarbeit
politisch getrickst werden soll, wobei man mit einem Initiativantrag
die sonst viel zu kurze Frist umgehen könnte.
Von Juristen wurde darauf hingewiesen, dass der Entwurf sehr
offenkundige Mängel aufweist. Zitat : " Ein Jusstudent, welcher
sowas bei der 1. Staatsprüfung nicht weiß, würde durchfallen"
Da keineswegs anzunehmen ist, dass erfahrene Juristen im
Finanzministerium solche Fehler übersehen, drängt sich der Verdacht
auf, dass hier ausgetestet werden soll, wie weit sich Öffentlichkeit
und Politik derartig weitgreifende Überwachungsmaßnahmen für einen
beträchtlichen Teil der Bevölkerung ungeprüft aufdrängen lassen.
Damit wüsste man dann, wie weit man gehen kann und mit welchen
Argumenten man rechnen muss.
Interessant sind auch die Argumente aus dem Finanzministerium. Da
wird von "illegalen Parallelspielen" gesprochen und ignoriert, dass
das längst vielfach durch Gutachten gerichtlich beeideter
Sachverständiger widerlegt ist. Auch der Hinweis auf "wie in
Norwegen" verwundert, denn weder ist Norwegen in der EU, noch sind
die dortigen Verhältnisse mit Österreich vergleichbar. Auch die
Verwendung des Terminus "Videolotterieterminals - VLT" ist
auffallend. Will man hier suggerieren, dass die Entscheidung ob ein
Spieler gewinnt oder verliert nun von der "Überwachungszentrale"
entschieden wird und nicht mehr vom Computer in dem ganz normalen
Geldspielautomaten ?
Ungewöhnlich ist auch, dass ein scheidender Finanzminister seinem
Nachfolger ein solches "Kuckucksei" ins Nest legt.
Eine sachgerechte Lösung - im Sinne des Spielerschutzes und
österreichischer Interessen - erfordert entsprechende Beratungen
mit sachkundigen Experten und eine parlamentarische Enquete.
Rückfragehinweis:
Helmut Kafka, Pressesprecher
Automatenverband.at
Tel.: 01-920 33 33
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