• 20.11.2008, 11:47:37
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ÖAMTC: Wenn's stürmt, wer bezahlt die Schäden am Auto?

Ob Versicherungsschutz besteht, weiß man nach einem Blick in die Polizze

Wien (OTS) - Herabfallende Äste, zertrümmerte Autoscheiben,
ausgehängte Heckklappen und Türen - das Sturmtief und seine Folgen
hält derzeit die Kraftfahrer in Atem. In der Rechtsberatung des ÖAMTC
laufen zur Zeit die Telefone heiß. "Schon kurz nach den ersten
Sturmböen haben betroffene Menschen angerufen und nachgefragt, was
sie nach einem Sturmschaden an ihrem Auto tun können und wer für
herabfallende Äste und Dachziegel haftet", beschreibt ÖAMTC-Jurist
Martin Hoffer. Er fasst die wesentlichen Informationen in
Versicherungsfragen zusammen.

Beschädigungen durch Stürme ab 60 Stundenkilometern werden durch
eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Um Klarheit über den
Versicherungsschutz zu gewinnen, sollte man aber einen Blick in die
Versicherungsbedingungen werfen. Denn nicht jede Kasko-Versicherung
ist nach exakt dem gleichen Muster gestrickt, es gibt oft auch
Selbstbehalte", informiert der ÖAMTC-Jurist. Wenn man das Auto an
einer gefährdeten Stelle, beispielsweise unter einem sichtbar
morschen Baum, parkt, kann die Versicherung die Auszahlung wegen
'grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles' die
Auszahlung verweigern. Deshalb sollte man sein Auto in Sicherheit
bringen, wenn in den Medien Sturmwarnungen ausgesprochen werden",
empfiehlt der ÖAMTC-Jurist.

Kommt es zum Schadensfall, decken eine Teil- oder
Vollkaskoversicherung die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur
nächsten Werkstätte oder dem Schrottplatz ab. "Ein Totalschaden durch
Sturm ist besonders bei älteren Fahrzeugen ärgerlich, denn von den
Versicherungen wird nur der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt. Der
Verkaufserlös des Wracks wird dabei noch abgezogen", erläutert der
ÖAMTC-Jurist. Das bedeutet man kann sich oft mit dem erhaltenen Geld
kein neues Fahrzeug leisten, wäre unter Umständen mit dem alten Kfz
aber noch Jahre gefahren.

Wer keine Kaskoversicherung, sondern nur eine
Haftpflichtversicherung hat, sieht gar kein Geld von der eigenen
Versicherung. Es sein den, der Schaden wurde von jemand anderem
verursacht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Haus- oder
Grundstücksbesitzer schadhafte Bäume und deren Äste nicht rechtzeitig
geschnitten hat. Das gleiche gilt bei losen Dachziegeln oder
Mauerteilen, die auf ein geparktes Auto fallen. Auch Baufirmen und
Werbeunternehmen können für mangelhaft montierte Gerüste bzw.
Plakatwände haften. Entsteht dem Kraftfahrer ein Schaden durch Bäume
am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter, also in der Regel ein
Bundesland oder eine Gemeinde. "Dazu muss aber der Geschädigte dem
Straßenerhalter grobe Fahrlässigkeit nachweisen, also etwa, dass ein
geknickerter Baum trotz zeitgerechter Meldung Stunden nach dem
Unwetter noch immer nicht vor der Straße entfernt worden ist", sagt
der ÖAMTC-Jurist. Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter
kostenpflichtiger Parkplätze haften aber schon für leichte
Fahrlässigkeit.

Was also tun nach einem Sturmschaden? Wer einen Sturmschaden an
seinem Wagen hat, soll diesen sofort der Versicherung melden. Ist
jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich
zudem, Beweise durch Fotos oder Zeugen zu sichern. Für Mitglieder des
ÖAMTC gibt es eine kostenlose Rechtsberatung und Rechtshilfe. Die
ÖAMTC-Rechtsberatung ist unter (01) 71199 - 1530 oder E-Mail:
office@oeamtc.at erreichbar.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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