• 13.11.2008, 19:34:15
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  • OTS0339 OTW0339

NEWS ONLINE EXKLUSIV: Auszüge aus der Anklageschrift gegen Josef F.

NEWS hat die Fritzl-Anklage im vollen Wortlaut

Wien (OTS) - Auszüge:

Anklagepunkt Sklaverei:
Vom 29.8.1984 bis 26.4.2008 bewirkte Josef Fritzl, dass Elisabeth
Fritzl in eine sklaverei-ähnliche Lage gebracht wurde, indem er sie
in benanntem Tatzeitraum in das Kellerverlies verschleppte und
einsperrte, in vollständige Abhängigkeit brachte, ihr sexuelle
Dienste abverlangte und über sie wie über sein Eigentum verfügte.

Anklagepunkt schwere Körperverletztung:
Im Verlies fesselte der Angeklagte Elisabeth am Beginn der
Gefangenschaft ihre Oberarme und Hände mit Eisenketten auf den
Rücken. Die Ketten fixierte er mit einem Vorhängeschloss und brachte
sie dann an einem Eisenpfosten hinter dem Bett an, sodass sie einen
geringen Bewegungsfreiraum von einem halben Meter hatte. Erst nach
zwei Tagen löste er diese Art der Fesselung und band die Eisenkette
um den Bauch seiner Tochter. (Erst dann wurden auch sanitäre
Einrichtungen für sie erreichbar.)
Das erste Dreivierteljahr nach dem Einsperren war Elisabeth Fritzl am
Bauch festgebunden; Josef Fritzl versetzte ihr regelmäßig Schläge
gegen den Körper. Weiters hielt er ihr den Mund wiederholt zur
Unterbindung der Luftzufuhr zu.

Neue Details:
In der Anklageschrift wird erstmals publik, dass im November 1986
Elisabeth Fritzl (damals 20 Jahre jung; bereits 2 Jahre eingesperrt)
schon einmal - erstmals - schwanger war. "Aus natürlicher Ursache",
wie es heißt, verlor sie allerdings das Ungeborene in der 10. Woche.
Kurz danach hegte sie, ausgelöst durch die Fehlgeburt, die
Vergewaltigungen und ihre ausweglose Situation Suizidgedanken und
erkrankte an Depressionen sowie einer posttraumatischen
Belastungsstörung.

Die wichtigsten Passagen aus dem Anklage-Dossier lesen Sie auf
www.news.at !

Rückfragehinweis:

Sascha Bém 
   Chefredakteur NEWS Networld 
   Tel: +43/1/245 20-5475 
   Fax: +43/1/245 20-5440 
   bem.sascha@news.at  
   www.news.at

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