- 11.11.2008, 18:55:41
- /
- OTS0309 OTW0309
Stellungnahme von Lyoness zu falschen und/oder irreführenden Medienberichten
Lyoness begrüßt kritische Durchleuchtung durch die Medien, bemängelt jedoch Nichterfüllung der journalistischen Sorgfaltspflicht
Wien (OTS) - In aktuellen Aussendungen und Medienberichten werden
unzutreffende und/oder irreführende Aussagen bezüglich der Lyoness
Einkaufsgemeinschaft verbreitet. Für diese Berichte wurde auch bei
Lyoness nicht rückgefragt, wodurch die journalistische
Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
Lyoness begrüßt eine kritische Durchleuchtung durch die Medien im
Sinne der Konsumenten, jedoch sind Aussendungen und Berichte
einseitig verfasst und kritisieren unter anderem Details, die mit
Lyoness direkt in keinem Zusammenhang stehen. Zudem geben die
betreffenden Aussendungen und Berichte Vermutungen wieder.
Endverbraucher dürfen von den Medien erwarten, dass objektiv über
Unternehmen berichtet wird und dargestellte Details überprüft werden.
Unter anderem wird suggeriert, die in der kürzlich gestarteten
Lyoness-Werbekampagne getätigte Aussage "Geld zurück bei jedem
Einkauf" sei nicht zutreffend und "mit Skepsis zu betrachten", zudem
seien "Gewinne ungewiss".
Wir halten fest: Lyoness ist eine Einkaufsgemeinschaft, die ihren
Kunden Geld zurück bei jedem Einkauf gibt: Für jeden Einkauf bei
Lyoness-Partnerunternehmen erhalten Lyoness-Kunden 1 bis 2 Prozent
ihres Einkaufsvolumens als Sofortvergütung auf ihr Konto
rückerstattet.
Es handelt sich um Rückvergütungen und nicht, wie von der AK
Steiermark oder andren Medien fälschlich angegeben, um "Gewinne". Die
Lyoness-Einkaufsgemeinschaft funktioniert nicht auf Basis von
"Gewinnen", weshalb die Verwendung dieses Begriffes unzutreffend und
irreführend ist.
Lyoness erstattet nachweislich seinen Kunden 1-2 Prozent ihrer über
Lyoness getätigten Einkäufe ab einem auf ihrem Kundenkonto
angesparten Betrag von 10,- Euro aufs Bankkonto.
Wir halten weiters fest: Lyoness-Kunden sind weder zu Kauf noch zu
Freundschaftswerbung verpflichtet. Sie können bei Lyoness
Partnerunternehmen einkaufen, um in den Genuss der Sofortvergütung zu
kommen und Freundschaftswerbung betreiben, um in den Genuss von je
weiteren 0,5 Prozent Sofortvergütung der direkt und indirekt
geworbenen Neukunden zu kommen.
Viele Lyoness Partnerunternehmen arbeiten mit Original-Gutscheinen,
für die die handelsüblichen Kriterien gelten. Unternehmen lösen
Warengutscheine generell nicht in Bar ab, dies obliegt nicht der
Entscheidungsgewalt von Lyoness. Allerdings gilt für über Lyoness
bezogene Original-Unternehmensgutscheine generell kein Ablaufdatum,
ein Umstand, der im Sinne des Endverbrauchers weitere Vorteile für
Lyoness Kunden bietet. Auch übernehmen österreichische Unternehmen
generell keine Garantie für auf dem Postweg verloren gegangene
Sendungen.
In Berichten und Aussendungen werden Zweifel angemeldet, ob die
Sofortvergütung für Kunden funktioniert. Dazu halten wir fest: Das
Lyoness-Einkaufssystem funktioniert seit fünf Jahren, über 70.000
Kunden in Österreich und 350.000 Kunden europaweit sprechen für sich.
Das Verbreiten unwahrer Behauptungen muss als Rufschädigung im Sinne
einer Verletzung des ABGB betrachtet werden. Wir ersuchen die
geschätzten Medien von ungeprüften Behauptungen abzusehen und sich im
Sinne einer konsumentenorientierten Berichterstattung an Fakten zu
halten und die journalistische Sorgfaltspflicht zu erfüllen.
Rückfragehinweis:
Ute E. Egermaier | Director of Corporate Communications & PR LYONESS MANAGEMENT GMBH Kärntnerstrasse 9, A-8020 Graz Mobil: +43 664 3456 814 Fax: 0125330335119 email: ute.egermaier@lyoness.ch Internet: www.lyoness.ch
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LYO






